Entschliessung 167 (2003)1 zur örtlichen Demokratie in Armenien

Der Kongress

1. Erinnert an:

a. Artikel 2 (1) b der satzungsgemäßen Entschließung (2000) 1 des Kongresses, worin festgehalten wird, dass „der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) dem Ministerkomitee Vorschläge zur Förderung der örtlichen und regionalen Demokratie unterbreiten wird“;

b. Artikel 2 (3) der satzungsgemäßen Entschließung (2000)1 des Kongresses, worin es heißt, dass „der Kongress in regelmäßigen Abständen Länderberichte über die Situation der örtlichen und regionalen Demokratie in allen Mitgliedsstaaten und Beitrittskandidaten des Europarats erstellen und insbesondere sicherstellen wird, dass die Grundsätze der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung eingehalten werden“;

c. die Entschließungen 31 (1996), 58 (1997) und 106 (2000) des Kongresses, mit denen Leitlinien für derartige Berichte aufgestellt wurden;

2. Denkt an:

a. die von Armenien anlässlich seines Beitritts zum Europarat im Hinblick auf die Entwicklung der örtlichen Demokratie eingegangenen Verpflichtungen;

b. das Erläuternde Memorandum CPL (10) 8, Teil II, zur örtlichen Demokratie in Armenien, verfasst von Herrn Christopher Newbury (Vereinigtes Königreich, Gemeindekammer) im Anschluss an zwei offizielle Besuche in Armenien (19.-22. Juni 2003 und 2.-5. Oktober 2003);

c. den Bericht über die örtliche Demokratie in Armenien, der am 29. Februar 2000 vom Präsidium (sog. Bureau) des Kongresses angenommen wurde (Berichterstatter: Herr Claude Casagrande, Frankreich, und Herr Gabor Kolumban, Rumänien);

3. Dankt:

a. Frau Natalia Vutova, Sondervertreterin des Generalsekretärs in Armenien, dem Informationsbüro des Europarats in Yerevan (Jeriwan) und dem Gemeindeverband Armeniens für ihre wertvolle Hilfe bei der Erstellung des Berichts für 2003;

b. dem Büro des Präsidenten der Republik Armenien, dem Ministerium für Gebietsverwaltung, der Nationalversammlung der Republik Armenien, verschiedenen Vereinigungen der kommunalen Selbstverwaltung und in Armenien vertretenen internationalen Organisationen, Mitgliedern der armenischen Delegation zum KGRE und den Provinzregierungen von Tavush und Lori für ihre Hilfe bei der Erstellung des Berichts und ihre wertvollen Erläuterungen während der KGRE-Besuche;

4. Beauftragt seinen Institutionellen Ausschuss der Kammer der Gemeinden, die Entwicklung der kommunalen Selbstverwaltung in Armenien in den kommenden Jahren zu überwachen;

5. Bittet :

a. den Institutionellen Ausschuss , 2004 in Armenien in Zusammenarbeit mit dem Gemeindeverband Armeniens eine Konferenz über die Entwicklung der kommunalen Selbstverwaltung in diesem Lande abzuhalten:

b. sein Präsidium (sog. Bureau), in Zusammenarbeit mit der armenischen Delegation zum Kongress die Möglichkeit der Abhaltung einer Konferenz über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen armenischen Gemeinden und Gemeinden in den Nachbarländern zu prüfen;

c. sein Präsidium (sog. Bureau), in Zusammenarbeit mit der Europäischen Vereinigung der Verbindungsbüros für örtliche Demokratie (European Association of Local Democracy Agencies) die Eröffnung eines solchen Verbindungsbüros in Armenien zu prüfen.

1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Gemeinden am 25. November 2003 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 26. November 2003 (siehe Dok. CPL (10) 8, Entschliessungsentwurf, vorgelegt durch Herrn C. Newbury, Berichterstatter).