Entschließung 185 (2004) 1 zur Förderung von kulturellem Tourismus als Faktor der Regionalentwicklung

Der Kongress, gestützt auf den Vorschlag der Kammer der Regionen,

1. Bezieht sich dabei insbesondere auf folgende Arbeiten des Europarats:

a. Empfehlung R (2003) des Ministerkomitees an die Mitgliedsstaaten zur Förderung des Fremdenverkehrs, um das kulturelle Erbe als Faktor nachhaltiger Entwicklung zu pflegen;

b. Empfehlung R (94) 7 des Ministerkomitees an die Mitgliedsstaaten zur allgemeinen Politik für die Entwicklung nachhaltigen und umweltfreundlichen Fremdenverkehrs;

c. Empfehlung (95) 10 des Ministerkomitees an die Mitgliedsstaaten zur Förderung nachhaltiger Fremdenverkehrsentwicklung in geschützten Gebieten;

d. Entschließung Nr. (98) 4 des Ministerkomitees zu den vom Europarat propagierten Wanderwegen europäischer Kultur;

e. Empfehlung 1133 (1990) zur europäischen Fremdenverkehrspolitik und Empfehlung 1148 (1998) zur Notwendigkeit, die Entwicklung des Fremdenverkehrs in Mittel- und Osteuropa zu beschleunigen, beide von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats verabschiedet;

f. Empfehlung 31 (1997) und Empfehlung 40 (1998) des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas zum Vorentwurf eines Europäischen Landschaftsübereinkommens;

g Erklärungen des Europäischen Symposiums historischer Städte, veranstaltet vom Kongress der Gemeinden und Regionen Europas ;

2. Bezieht sich auch auf die Arbeiten anderer internationaler Organisationen und Institutionen, insbesondere der UNESCO, der Europäischen Union, des Internationalen Rates für Denkmalpflege (International Council on Monuments and Sites, Icomos) und der Welttourismusorganisation ;

3. Ist sich dessen bewusst, dass Fremdenverkehr eine vielschichtige und sich rasch wandelnde Erscheinung von bedeutenden wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, kulturellen, bildungsmäßigen, wissenschaftlichen und ästhetischen Ausmaßen geworden ist;

4. Stellt fest, dass Fremdenverkehr die Möglichkeit bietet, andere Regionen und Kulturen kennenzulernen, und dass die Entwicklung des Fremdenverkehrs im Allgemeinen und durch die regionalen Behörden im Besonderen zur Annäherung der Völker beitragen kann, indem er ein von Achtung getragenes Bewusstsein der Vielfalt von Kultur und Lebensart erzeugt ;

5. Hält kulturellen Tourismus für eine Form des Fremdenverkehrs, die es gestattet, interessante Stätten und Baudenkmäler in den Regionen sowie die bunte Vielfalt von Plätzen, Überlieferungen, Kunstformen, Festlichkeiten und Erfahrungen, die eine Region und ihre Bewohner kennzeichnen, zu entdecken ;

6. Ist davon überzeugt, dass Fremdenverkehr dazu beiträgt, die Menschen einander näher zu bringen und das Bewusstsein der Werte des kulturellen Erbes der Völker in seiner regionalen Vielfalt zu verstärken, wobei Fremdenverkehr auch die Achtung vor verschiedenen Kulturen fördert und einen Faktor der Toleranz darstellt ;

7. Hat Kenntnis von der Arbeit des Europäischen Instituts für die Wanderwege europäischer Kultur bezüglich der verschiedenen von ihm propagierten Wege der Kultur (sog. Kulturstraßen) ;

8. Stellt fest, dass europäische Regierungen in jüngster Zeit dazu neigen, die Zuständigkeit für den Fremdenverkehr auf die Regionen zu verlagern;

9. Ist davon überzeugt, dass es wichtig ist, in den Regionen hochwertigen und nachhaltigen kulturellen Tourismus zu entwickeln, der das Bewusstsein für das kulturelle Erbe Europas schärft ;

10. Fordert die regionalen Behörden der Mitgliedsstaaten des Europarats auf:

a bei der Planung der nachhaltigen Entwicklung von kulturellem Tourismus methodisch vorzugehen;

b. die kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen der Entwicklung des Fremdenverkehrs, vor allem Gesichtspunkte, die sich auf den geschichtlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang beziehen, zu untersuchen;

c. praktische Methoden zur Erstellung eines Verzeichnisses des kulturellen Erbes und zur Untersuchung der Fremdenverkehrsaussichten eines bestimmten Erbes zu entwickeln;

d. besondere Arbeitsstrukturen zur Förderung und Entwicklung einer regionalen Fremdenverkehrspolitik zu schaffen;

e. bei der Planung und Ausführung der regionalen Politik für die Mitwirkung und Anhörung aller Betroffenen zu sorgen; einzubeziehen wären z.B. Fachkräfte für die Konservierung, die Eigentümer und Verwalter sehenswerter Stätten, die Fremdenverkehrsämter, die Vertreter des Transportsektors, die Kommunalpolitiker, Vereine und schließlich die ganze Bevölkerung;

f. grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu pflegen und Gremien zur regionalen Zusammenarbeit einzusetzen, um den grenzüberschreitenden regionalen kulturellen Tourismus zu fördern;

g. mit beruflichen Fachkräften des Fremdenverkehrs wie z.B. Reiseveranstaltern zusammenzuarbeiten oder Vereinbarungen zu treffen, um den kulturellen Tourismus in der Region zu beleben;

h. zu versuchen, den Touristen möglichst vielseitige Erfahrungen zu vermitteln, also ihnen zusätzlich zur Besichtigung der üblichen Plätze wie Ausgrabungsstätten, Kirchen, Schlösser, Museen usw. auch Besuche von Gaststätten mit für die Region typischen Gerichten, von landwirtschaftlichen oder industriellen Produktionsstätten usw. anzubieten;

i. anzuerkennen, dass die Entwicklung des Fremdenverkehrs und Infrastrukturvorhaben die ästhetische, gesellschaftliche und kulturelle Dimension, die natürliche Landschaft sowie die Kulturlandschaft, die typische biologische Vielfalt und das gesamte Erscheinungsbild der betreffenden kulturell sehenswerten Stätten berücksichtigen müssen;

j. vorübergehende kulturelle Attraktionen wie Ausstellungen, Theaterspiele, Festspiele zur Belebung des Fremdenverkehrs voll zu nutzen;

k. den Touristenstrom zu empfindlichen kulturellen Sehenswürdigkeiten zu kontrollieren, um Schäden durch Massentourismus zu vermeiden;

l. die Propagierung von Wanderwegen europäischer Kultur auch zwischen Regionen West- , Mittel- und Osteuropas zu unterstützen, um Strategien, politische Zielvorstellungen und Projekte für den Fremdenverkehr zu entwickeln;

m. anzuerkennen, dass künftig stärkere interregionale Zusammenarbeit bei den Wanderwegen europäischer Kultur nach dem Beispiel der bestehenden Zusammenarbeit bei den Pilgerwegen, der Seidenstraße, der Straße der Wikinger, der Europäischen Backsteingotik-Straße usw. erforderlich ist;

n. die regionale Zusammenarbeit im Rahmen der bestehenden Wanderwege europäischer Kultur zu fördern und dabei besonders Projekte zu berücksichtigen, die Regionen in West- und Osteuropa zusammenbringen;

o. Erfahrungen mit der Verlagerung von Zuständigkeiten vom Staat auf die Regionen oder mit der gemeinsamen Wahrnehmung von Zuständigkeiten auszutauschen;

p. Fortbildungsveranstaltungen für ihre Beamten und gewählten Regionalpolitiker anzubieten, um ihnen zu zeigen, wie man am besten und am nachhaltigsten kulturellen Tourismus fördern und davon profitieren kann;

q. bei der Förderung von kulturellem Tourismus in der Region von neuen Technologien wie dem Internet zu profitieren;

r. in gewissen Abständen Erfahrungen auszuwerten, um auf dieser Grundlage Zielsetzungen notfalls anzupassen, Schwerpunkte anders zu setzen und Arbeitsmethoden oder geplante Aktivitäten zu revidieren;

s. in größerem Umfang Netzwerke zu schaffen und zu fördern sowie Partnerschaften zur Förderung des regionalen kulturellen Tourismus zu begründen;

t. örtliche oder regionale Initiativen verschiedener Gruppen, Vereine und Organisationen der Zivilgesellschaft zur Förderung regionaler Projekte des kulturellen Erbes wie z.B. Volksfeste, Theateraufführungen, Buchmessen, Sängerfeste, Musikfestspiele in regionalen Sprachen und Überlieferungen als Antriebskräfte für den regionalen kulturellen Tourismus zu unterstützen;

11. Fordert den Ausschuss für Bildung und Kultur der Kammer der Regionen auf, seine Arbeiten zum kulturellen Tourismus, insbesondere hinsichtlich der Wanderwege europäischer Kultur, in Zusammenarbeit mit der Generaldirektion IV (Bildung, Kultur und Erbe, Jugend und Sport) und, wo nötig, mit der Parlamentarischen Versammlung des Europarats fortzusetzen.

1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Gemeinden am 26. Mai 2004 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss am 27. Mai 2004, (siehe Dok. CPL (11) 7, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch C. A. Pinto (Portugal, L, EVP/CD), Berichterstatter).