40. TAGUNG

Zweiter Teil

Wiederkehrende Probleme auf Grundlage von Beurteilungen, die sich aus dem Monitoring der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung und Wahlbeobachtungsmissionen seitens des Kongresses ergeben (Referenzzeitraum 2017-2020)

Empfehlung 455(2021)[1]

1.   Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats verweist auf:

a.   die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung (SEV Nr. 122) und deren Zusatzprotokoll über das Recht zur Beteiligung an den Angelegenheiten der kommunalen Verwaltung (SEV Nr. 207);

b.   Artikel 2, Absatz 1.b der Charta des Kongresses der Gemeinden und Regionen, die der Statutarischen Entschließung CM/Res(2020)1 angehängt ist und die besagt, es sei eines der Ziele des Kongresses, „dem Ministerkomitee Vorschläge zur Förderung der kommunalen und regionalen Demokratie vorzulegen”;

c.    Kapitel XVIII, XIX und XX der Geschäftsordnung des Kongresses[2] jeweils über die Organisation von Monitoring-Verfahren; der Wahlbeobachtungsmissionen, des politischen Dialogs nach den Wahlen und über die Durchführung des post-monitorings;

d.   die Monitoring-Berichte, Entschließungen und Empfehlungen über die Umsetzung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung in den Mitgliedstaaten des Europarates;

e.   die Berichte, Entschließungen und Empfehlungen, die vom Kongress in Folge der Beobachtung von Kommunal- und Regionalwahlen, sowie die Berichte, Entschließungen und Empfehlungen zu bereichsübergreifenden Problemen in Wahlangelegenheiten angenommen wurden;

f.    Kongress-Entschließung 413 (2017) über die Vergleichsanalyse zur Umsetzung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung in 47 Mitgliedstaaten;

                                                                                        

g.   die Kongress-Empfehlung 395 (2017) „Wiederkehrende Themen auf Grundlage der Bewertungen, die sich aus dem Monitoring und der Wahlbeobachtungsmissionen ergeben (Bezugszeitraum 2017-2020)“.

2.   Der Kongress bedauert zutiefst, dass die wiederkehrenden Probleme bei der Einhaltung der Charta, die im vorausgegangenen Berichte aufgeführt wurden, u.a. die unzureichenden Finanzmittel der kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften, die begrenzte Definition, Zuweisung und Ausübung kommunaler Befugnisse, die fehlende Konsultation und die fehlende unmittelbare Anwendbarkeit der Charta, für den aktuellen Referenzzeitraum weiter bestehen. Des Weiteren hat der Kongress eine wachsende Schwierigkeit in den Mitgliedstaaten beobachtet, die Anforderungen von Artikel 7 der Charta über die Bedingungen der Amtsführung kommunal gewählter Amtsträger zu erfüllen.

3.   Der Kongress unterstreicht erneut, dass die Charta, die von 47 Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert wurde, als internationales Übereinkommen in den Mitgliedstaaten auch in Krisensituationen wie der aktuellen COVID-19-Pandemie anzuwenden ist.

4.   Er betont, dass wiederkehrende Probleme in Wahlangelegenheiten weiterhin die Genauigkeit von Wählerlisten, den Missbrauch von Verwaltungsmitteln für Wahlkämpfe, die Politisierung der Wahlverwaltung auf allen Ebenen und das schwindende Vertrauen der Wähler in Wahlprozesse einschließen. Darüber hinaus hat der Kongress in den vergangenen Jahren beobachtet, dass die Einhaltung gleicher Bedingungen für alle Kandidaten, einschließlich unabhängiger Kandidaten, immer mehr zu einem Problem geworden ist.

5.   Er unterstreicht diesbezüglich die Bedeutung der Anwendung von Soft Law-Instrumenten, einschließlich der Empfehlungen des Kongresses über Wahlbeobachtung und des Verhaltenskodex für Wahlen, der von der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) herausgegeben wurde.

6.   Der Kongress verfolgt nach einem Monitoring und nach Wahlen einen Dialog mit den nationalen Stellen in den Mitgliedstaaten des Europarates, um sie bei der Erfüllung der aus dem Monitoring und der Wahlbeobachtung resultierenden Empfehlungen und Entschließungen des Kongresses zu unterstützen, unter besonderer Berücksichtigung der wiederkehrenden Probleme.

7.   In Anbetracht der obigen Ausführungen ruft der Kongress das Ministerkomitee auf, die Stellen in den Mitgliedstaaten aufzufordern:

a.   ihre Bemühungen zur vollumfänglichen Umsetzung der ratifizierten Bestimmungen der Charta weiterzuverfolgen, insbesondere im Hinblick auf die genannten wiederkehrenden Probleme;

b.   die Empfehlungen des Kongresses über bereichsübergreifende Wahlprobleme bei Kommunal- und Regionalwahlen sowie Soft Law-Instrumente anderer Gremien des Europarates umzusetzen, vorrangig der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht, um sicherzustellen, dass Kommunal- und Regionalwahlen die europäischen Standards für Wahlangelegenheiten erfüllen;

c.   ihren politischen Dialog mit dem Kongress zu stärken, einschließlich im Rahmen der Verfahren nach einem Monitoring und nach Wahlen, und dies mit dem Ziel, Fahrpläne für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen laut Charta zu erstellen.



[1] Diskussion und Annahme durch den Kongress am 17. Juni 2021, 3. Sitzung (siehe Dokument CG(2021)40-10, Begründungstext), Berichterstatter: Stewart DICKSON, Vereinigtes Königsreich (R, ILDG) und Leendert VERBEEK, Niederlande (R, SOC/G/PD).

[2] [CG-FORUM(2020)01] – Überarbeitete Geschäftsordnung des Kongresses https://rm.coe.int/rules-and-procedures-of-the-congress-of-local-and-regional-authorities/16809f0b0e