40. TAGUNG

Zweiter Teil

Wiederkehrende Probleme auf Grundlage von Beurteilungen, die sich aus dem Monitoring der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung und Wahlbeobachtungsmissionen seitens des Kongresses ergeben (Referenzzeitraum 2017-2020)

Entschliessung 467(2021)[1]

1.   Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats verweist auf:

a.   die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung (SEV Nr. 122) und deren Zusatzprotokoll über das Recht zur Beteiligung an den Angelegenheiten der kommunalen Verwaltung (SEV Nr. 207);

b.   Kapitel XVIII, XIX und XX der Geschäftsordnung des Kongresses[2] jeweils über die Organisation von Monitoring-Verfahren; der Wahlbeobachtungsmissionen, des politischen Dialogs nach den Wahlen und über die Durchführung des post-monitorings;

c.   die Monitoring-Berichte und Empfehlungen des Kongresses über die Umsetzung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung in den Mitgliedstaaten des Europarates;

d.   die Berichte, Entschließungen und Empfehlungen, die vom Kongress in Folge der Beobachtung von Kommunal- und Regionalwahlen, sowie die Berichte, Entschließungen und Empfehlungen zu bereichsübergreifenden Problemen in Wahlangelegenheiten angenommen wurden;

e.   Kongress-Entschließung 413 (2017) über die Vergleichsanalyse zur Umsetzung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung in 47 Mitgliedstaaten;

f.    die Entschließung412 (2017) „Wiederkehrende Themen auf Grundlage der Bewertungen, die sich aus dem Monitoring und den Wahlbeobachtungsmissionen ergeben (Referenzzeitraum 2010-2016)“.

2.   Der Kongress stellt fest, dass die wiederkehrenden Probleme bei der Einhaltung der Charta, die im vorausgegangenen Berichte aufgeführt wurden, i.e. die unzureichenden Finanzmittel der kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften, die begrenzte Definition, Zuweisung und Ausübung kommunaler Befugnisse, die fehlende Konsultation und die fehlende unmittelbare Anwendbarkeit der Charta, für den aktuellen Referenzzeitraum weiter bestehen.

3.   Darüber hinaus sehen sich die Mitgliedstaaten verstärkt mit systematischen Mängeln bei der Erfüllung der Anforderungen von Artikel 7 der Charta über die Bedingungen der Amtsführung kommunal gewählter Amtsträger konfrontiert. Dies kann als ein neues Problem bei der Anwendung der Charta betrachtet werden.


4.   In ähnlicher Weise hebt der Kongress bei Wahlangelegenheiten die Bedeutung vorab genannter wiederkehrender Probleme im Hinblick auf die Genauigkeit von Wählerlisten, den Missbrauch von Verwaltungsmitteln, die Politisierung der Wahlverwaltung und des geringen öffentlichen Vertrauens in Wahlprozesse hervor.

5.   In den vergangenen Jahren hat der Kongress außerdem beobachtet, dass die Einhaltung gleicher Bedingungen für alle Kandidaten, einschließlich unabhängiger Kandidaten, immer mehr zu einem Problem geworden ist.

6.   Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats:

a.   ruft den Monitoring-Ausschuss aus, weiterhin alle drei Jahre eine aktualisierte Analyse der wiederkehrenden Probleme auf Grundlage der Beurteilungen zu erstellen, die sich aus dem Monitoring und den Wahlbeobachtungsmissionen ergeben, die der Kongress im Referenzzeitraum durchgeführt hat;

b.   ruft die Berichterstatter des Monitoring-Ausschusses auf, sich weiterhin den wiederkehrenden Problemen zu widmen, wenn sie die Umsetzung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung überwachen und Wahlbeobachtungen in den Mitgliedstaaten des Europarates durchführen;

c.   bittet den Monitoring-Ausschuss und/oder andere Kongress-Ausschüsse, weiterhin bereichsübergreifende Berichte zu wiederkehrenden Problemen zu erstellen, die sich im Rahmen der Monitoring- und Wahlbeobachtungstätigkeit ergeben;

d.   ruft alle relevanten Kongress-Instanzen auf, wiederkehrende Probleme in ihre Tätigkeit aufzunehmen, geeignete Instrumente und Richtlinien zur Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Umgang mit diesen zu entwerfen und entsprechende gute Praktiken zu fördern.



[1] Diskussion und Annahme durch den Kongress am 17. Juni 2021, 3. Sitzung (siehe Dokument CG(2021)40-10, Begründungstext), Berichterstatter: Stewart DICKSON, Vereinigtes Königsreich (R, ILDG) und Leendert VERBEEK, Niederlande (R, SOC/G/PD).

[2] [CG-FORUM(2020)01] – Überarbeitete Geschäftsordnung des Kongresses https://rm.coe.int/rules-and-procedures-of-the-congress-of-local-and-regional-authorities/16809f0b0e