13. PLENARTAGUNG
(Straßburg, 30. Mai – 1. Juni 2006)
Empfehlung 185 (2006)1
über den Vorschlag, ein Zentrum des Europarates zur interregionalen und grenzüberschreitenden Kooperation zu schaffen
(1) Diskussion und Annahme durch den Kongress am 30. Mai 2006, 1. Sitzung (siehe Dok. CG(13)13, Empfehlungsentwurf vorgelegt durch G. Di Stasi (Italien, R, SOC), Berichterstatter).
1. Der Kongress begrüßt die Tatsache, dass die internationale Zusammenarbeit auf regionaler Ebene gegenwärtig in Europa einen starken Aufschwung erfährt. Sie ist ein besonders wirkungsvoller Vektor für die Integration Europas, die gegenseitige Annäherung seiner Bevölkerungen und ein wichtiger Beitrag zur demokratischen und politischen Stabilität in den Mitgliedstaaten. Außerdem stellt sie einen wichtigen Faktor in der wirtschaftlichen Entwicklung dar;
2. Der Europarat war in diesem Bereich immer besonders aktiv und spielte aufgrund seiner Übereinkommen (insbesondere das Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften und seine Protokolle), seiner Arbeiten auf zwischenstaatlicher Ebene und aufgrund des Kongresses der Gemeinden und Regionen eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der grenzüberschreitenden Kooperation in Europa. In diesem Zusammenhang ist auf die Empfehlungen des Kongresses 117 (2002) betreffend „Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit: Ein Einsatz für die demokratische Stabilität in Europa“ und 99 (2001) die internationale Zusammenarbeit auf regionaler Ebene betreffend hinzuweisen;
3. Der Kongress stellt ebenfalls mit Befriedigung fest, dass die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten die regionale und grenzüberschreitende Kooperation in der Erklärung und im Aktionsplan des Gipfels von Warschau (16. – 17. Mai 2005) sowie auch in der Erklärung von Vilnius über die regionale Kooperation und die Konsolidierung der demokratischen Stabilität in Europa unterstützten, die am 3. Mai 2002 verabschiedet wurde;
4. Er verweist auch auf das Interesse und die Unterstützung der Parlamentarischen Versammlung dieser Aktivitäten sowohl durch den Beitrag bei der Umsetzung der Konvention von Madrid als auch durch die Aktivitäten, Berichte und Empfehlungen zu diesen Themen;
5. Angesichts des oben Erwähnten begrüßt der Kongress insbesondere die Initiative der russischen Behörden und des Präsidenten des Kongresses zur Schaffung eines Zentrums des Europarates für die interregionale und grenzüberschreitende Kooperation, das ein erweitertes Teilabkommen des Europarates werden und auf Einladung der russischen Behörden auf dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation angesiedelt werden könnte;
6. Er ist überzeugt, dass dieses Zentrum die Entwicklung der kommunalen und regionalen Selbstverwaltung begünstigen und eine zusätzliche Gelegenheit zur Förderung und Stärkung der Kooperation zwischen den Regionen Europas bei Fragen, die in die Kompetenz des Europarates fallen, sein wird;
7. In der Tat könnte ein solches Zentrum:
a. europaweit ein Instrument des Europarates zur Förderung und Entwicklung der interregionalen und grenzüberschreitenden Kooperation werden;
b. ein aktives und offenes Forum zur Förderung der Synergien zwischen den bestehenden oder neuen Initiativen und Tätigkeiten bei der regionalen Kooperation sein;
c. die grenzüberschreitende und interterritoriale Kooperation zwischen den kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften aller Mitgliedstaaten des Europarates unterstützen und so zum Aufbau eines Europas ohne Trennlinien beitragen;
d. gemeinsame Projekte in den aktuellen spezifischen Bereichen fördern, darunter die Projekte zur Stärkung der Zivilgesellschaft und der menschlichen Kontakte, insbesondere dort, wo der Dialog, die Kooperation und der Austausch noch angeregt werden müssen;
8. Daher möchte der Kongress:
a. nachdrücklich den Vorschlag zur Schaffung eines Zentrums des Europarates zur interregionalen und grenzüberschreitenden Kooperation unterstützen;
b. dem Ministerkomitee empfehlen:
i. die Initiative zur Schaffung dieses Zentrums voll und ganz zu unterstützen;
ii. die Einsetzung des Zentrums so bald wie möglich zu beschließen;
iii. sich an den Tätigkeiten des künftigen Zentrums zu beteiligen;
c. die Parlamentarische Versammlung auffordern, weiterhin die Tätigkeiten des Kongresses in diesem Bereich und insbesondere die Entwicklung der Tätigkeiten des künftigen Zentrums zu unterstützen.
d. die Mitgliedstaaten auffordern, die Initiative zur Einrichtung dieses Zentrums zu unterstützen und ihm, zur gegebenen Zeit, beizutreten.