15. TAGUNG

HERBSTSITZUNG
(Straßburg, 2. – 3. Dezember 2008)

Vorbereitung eines Entwurfsprotokolls zur Europäischen Charta der lokalen Selbstverwaltung zum Thema demokratische Teilnahme auf lokaler Ebene

Stellungnahme 29 (2008)[1]


Der Kongress, unter Berücksichtigung des Antrags der Kammer der Gemeinden und der Anfrage des Europäischen Ausschusses für lokale und regionale Demokratie (CDLR) bezüglich einer Stellungnahme zum vorläufigen Entwurf eines Zusatzprotokolls zur Europäischen Charta der lokalen Selbstverwaltung zum Thema demokratische Teilnahme auf lokaler Ebene:

1. Begrüßt die Initiative des CDLR, den Grundsatz der demokratischen Teilnahme auf lokaler Ebene als europäisches Rechtsinstrument zu etablieren;

2. Betont, dass die Frage der Bürgerpartizipation auf der Agenda des Kongresses einen hohen Rang einnimmt und bereits in mehreren Berichten des Kongresses, Empfehlungen und Entschließungen behandelt wurde, insbesondere die Teilnahme von Jugendlichen, Frauen und Ausländern;

3. Ruft in Erinnerung, dass die Präambel der Europäischen Charta der lokalen Selbstverwaltung „das Recht der Bürger zur Mitwirkung an öffentlichen Angelegenheiten“ als einen der demokratischen Grundsätze nennt, die von allen Mitgliedstaaten des Europarates geteilt werden, und dass es gerade auf lokaler Ebene ist, wo dieses Recht am unmittelbarsten ausgeübt werden kann;

4. Sieht absolut keinen Widerspruch zwischen dem Schutz der lokalen Selbstverwaltung und dem Schutz der Bürgerpartizipation, da ein modernes Verständnis von lokaler Demokratie und guter Regierungsform die aktive Mitwirkung der Bürger auf lokaler Ebene einschließt;

5. Bekräftigt erneut die wesentliche Bedeutung von Rechtsinstrumenten zur Stärkung der demokratischen Mitwirkung auf lokaler Ebene und unterstützt daher diese Initiative des CDLR, trotz ihrer verbleibenden Präferenz, die Bürgerrechte auf Mitwirkung in einem Rechtsinstrument zu etablieren, das unabhängig von der Europäischen Charta der lokalen Selbstverwaltung ist;

6. Verweist im Hinblick auf die Frist für diese Stellungnahme darauf, dass eine angemessene abschließende Position des Kongresses hinsichtlich der Details der Bestimmungen zusätzliche Zeit für Prüfung und Diskussion erfordern würde;

7. Steht bereit, für eine bestmögliche Kooperation und Effizienz im Rahmen einer kleinen, gemeinsamen Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des CDLR und des Kongresses, aktiv zur Fertigstellung des Entwurfs beizutragen;

8. Ist der Überzeugung, dass die Fertigstellung des Entwurfs bis Ende März 2009 vorliegen könnte.



[1] Diskussion und Zustimmung durch den Ständigen Ausschuss der Kammer der Gemeinden am 3. Dezember 2008 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 3. Dezember 2008 (siehe Dokument CPL(15)9OPINION, Stellungnahmeentwurf vorgelegt durch J.-C. Frécon (Frankreich, L, SOZ.) im Namen von C. Newbury (Vereinigtes Königreich, L, EVP/DC), Berichterstatter).