19. PLENARSITZUNG

CG(19)13
15. Oktober 2010

Vom Meer bedrohte Küstenstädte

Ausschuss für nachhaltige Entwicklung

Berichterstatter : Iñigo DE LA SERNA HERNAIZ, Spanien (L, EVP/DC)[1]

A. Entschließungsentwurf 2

B. Empfehlungsentwurf 2

Zusammenfassung

Der Anstieg des Meeresspiegels, schlimmere Küstenüberschwemmungen, stärkere Sturmfluten sowie die Zunahme extremer Witterungsverhältnisse gehören zu den dramatischsten Folgen der Klimaerwärmung.

Diese vom Meer ausgehenden Bedrohungen bilden eine direkte Gefahr für das Wohlbefinden der Menschen, für ihr Hab und Gut und des Weiteren für die ganze Meeresküste und die Küstenstädte, also besonders verwundbare Gebiete. Sie zeigen deutlich, wie die Klimawandel auf direkte oder indirekte Weise eine bestimmte Zahl von Grundrechten beeinträchtigen kann.

Im Wesentlichen sind es die Gebietskörperschaften, die den Gefahren vorbeugen und ihr Gebiet entsprechend anpassen können. Das Ausmaß der vorhersehbaren tiefgreifenden Veränderungen macht es ihnen zur Pflicht, größere Vorbeugungsmaßnahmen zu treffen und die Anfälligkeit ihres Gebiets zu verringern.  Es gilt, eine neues Risikobewusstsein und neue Formen des Verwaltungshandelns zu entwickeln.  

Die Suche nach Lösungen zur Eindämmung der Gefahren für die Küsten ist ein Ziel von allgemeinem Interesse. Der Einzelne muss vor vorhersehbaren Gefahren, vor allem den vermehrten Risiken in gewissen Gegenden, geschützt werden. Es handelt sich mithin um eine Frage von politischer Bedeutung, auch der Ethik und der moralischen Verantwortung.


A. ENTSCHLIESSUNGSENTWURF[2]

1. Europa besitzt die längsten Küstenlinien der Welt. Sie sind den meisten Klimazonen und den Folgen des Klimawandels ausgesetzt. Die Küstengebiete erfüllen wichtige ökologische, soziale und wirtschaftliche Aufgaben und spielen eine entscheidende Rolle für den Wohlstand vieler europäischer Länder. Nichtsdestoweniger bilden sie eine besonders anfällige Wohlstandsquelle, die wegen ihrer dichten Besiedlung und der starken Konzentration sozialer und wirtschaftlicher Tätigkeit ständigem Druck ausgesetzt ist.

2. Die Küstenstädte sind wachsenden Bedrohungen durch den Anstieg des Meeresspiegels, extreme Witterungsverhältnisse, Überflutungen, veränderte Meeresströmungen und Ufererosiom  ausgesetzt. Sie sind sich der weitreichenden Konsequenzen und der möglichen Auswirkungen für die Bevölkerung, für deren Hab und Gut und ihre Existenzgrundlage, das kulturelle Erbe und die Umwelt inzwischen voll – und oft schmerzhaft -  bewusst.

3. Der Klimawandel übt nach wie vor immer stärkeren Druck auf die Küstenstädte aus und zwingt sie angesichts der vorhersehbaren Gefahren zu neuen Vorgehensweisen. Diese Situation stellt eine Herausforderung dar, die unweigerlich die Frage nach entsprechender Stadtverwaltung und Planung aufwirft.

4. Die Gebietskörperschaften müssen auf verantwortliche Weise und in langfristiger Perspektive reagieren und dabei alle gegenwärtigen und künftigen Gefahren berücksichtigen. Sie müssen entschlossene Maßnahmen zur Verringerung der Anfälligkeit der städtischen Küstengebiete planen und ergreifen.  

5. Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats ist der Ansicht, dass den Gemeinden und Regionen eine entscheidende Rolle bei der Stärkung der Widerstandsfähigkeit ihres Gebiets und der Stadtbevölkerung zukommt. Sie sind ja am besten in der Lage, Anpassungsmaßnahmen vorzusehen und zu ergreifen und unter Mitwirkung der vor Ort Beteiligten und der Bevölkerung alle Informationen über die Situation an den Küsten zu sammeln.

6. Schritte zur Eindämmung des Klimawandels erfordern Pläne zur Verminderung des Ausstoßes von Kohlenstoffdioxid. Hinzukommen müssen Anpassungsmaßnahmen zu spürbarer Abschwächung der Auswirkungen der vom Meer ausgehenden Gefahren, doch dies verlangt, die Küstenschutzpolitik an sich wandelnde Bedingungen anzupassen.

7. Der Kongress ist der festen Überzeugung, dass die Anpassung ein sozialer, politischer und wirtschaftlicher Prozess und nicht nur ein rein technischer Vorgang ist. Er dringt daher auf stärkere Anerkennung der entscheidenden Rolle der Gebietskörperschaften bei der Planung der Zukunft unserer Gesellschaft und beim Schutz sozial schwacher Gruppen.   


8. Da im übrigen die sozialen und wirtschaftlichen Kosten der Maßnahmen gegen extreme Witterungsverhältnisse und Überschwemmungen oft den Gebietskörperschaften zur Last fallen, müssen diese bei der Ausarbeitung und Umsetzung integrierter politischer Anpassungsmaßnahmen an die vorhersehbaren Ereignisse unterstützt werden.  

9. Manche Städte und Küstengebiete haben sich bereits gegen extreme Wetterverhältnisse gewappnet, deren Konsequenzen deutlich gezeigt haben, in welcher Weise der Klimawandel sich direkt oder indirekt auf bestimmte Grundrechte auswirken kann. Folglich muss man die ethischen und moralischen Aspekte im Auge behalten, wenn man nach Lösungen zum Schutz der Menschen gegen vorhersehbare Gefahren einschließlich erhöhter Risiken in bestimmten Gebieten sucht.

10. Die öffentlichen Behörden sind rechtlich und moralisch verpflichtet, Vorbeugungsmaßnahmen zu ergreifen und gefährdete Gebiete genau festzulegen, wobei alle Arten von Risiken einzubeziehen sind, auch mögliche Auswirkungen des Klimawandels. Die Behörden müssen unbedingt auf die Transparenz solcher Maßnahmen achten und die Bürger in geeigneter Weise beteiligen, wenn sie verzweifelte Reaktionen der Bevölkerung vermeiden wollen.

11. Der Kongress ist außerdem der Meinung, dass die Zusammenarbeit, die Weitergabe von Know-how sowie der Erfahrungsaustausch angesichts der vom Meer ausgehenden Gefahren eine entscheidende Rolle bei der Suche nach optimalen Lösungen  und ihrer Verwirklichung spielen.

12. Diesbezüglich beglückwünscht der Kongress die im Rahmen der Internationalen Katastrophenverhütungspolitik der Vereinten Nationen (ONU/SIPC) zu ihrer 2010-2011 laufende Kampagne « Städte widerstandsfähig machen ! », die Fragen der Kommunalverwaltung und die den Städten drohenden Gefahren aufgreift.  Diese Kampagne will einer möglichst großen Zahl von Gemeinden optimale Widerstandskraft gewährleisten, indem sie das politische Engagement zugunsten einer Verringerung des Katastrophenrisikos und einer Anpassung an den Klimawandel stärkt. .

13. Angesichts des oben Gesagten fordert der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats die Gemeinden und Regionen, besonders die an den Küsten, auf  :

a. dringend etwas gegen die Ufererosion und die Gefahren, die sich aus einem Anstieg des Meeresspiegels, der Überschwemmungen und Sturmfluten ergeben, zu unternehmen und diese vorhersehbaren Bedrohungen in ihrem ganzen Umfang zu berücksichtigen, weil diese die Küstenlinien der europäischen Länder verändern könnten; 

b. kurz-, mittel- und langfristige Lösungen zu suchen, um die Widerstandskraft der Küstenstädte zu stärken und sich dabei zu bemühen :

i.              vorrangig auf örtlicher Ebene Vorkehrungen zu treffen, um die möglichen Auswirkungen des Klimawandels auf städtische Küstengebiete abzuschätzen und die Politik in den einzelnen Bereichen entsprechend anzupassen ;

ii.             eine Raumordnungspolitik zu verfolgen und bestimmte Tätigkeiten so zu regeln, dass vor allem die Städte sich nicht weiter bis dicht ans Meer ausdehnen;

 

iii.            Flutwarnsysteme einzurichten und zur Begrenzung der Risiken und zum Schutz der Bürger und ihrer Habe die möglichen Auswirkungen des Klimawandels und die Anfälligkeit des Gebiets abzuschätzen;

c. die Anfälligkeit der Bevölkerung und ihrer Habe durch die Beteiligung  der Bewohner, Erziehungsmaßnahmen und Schärfung des Risikobewusstseins zu reduzieren;

d. durch Fortbildungsmaßnahmen das Bewusstsein des kommunalen und regionalen Personals für die Folgen des Klimawandels  für die Küstengebiete zu wecken, um eine bessere örtlichen Politik im Kampf gegen den Klimawandel und bei der Bewältigung von Katastrophen zu erreichen;

e. die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Anpassungskosten abzuschätzen, damit sie künftig bei der Haushaltsaufstellung berücksichtigt werden können, und genauer die Möglichkeiten innovativer Verfahren zur Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen  zu untersuchen;

f. mit Hilfe vernetzter Zusammenarbeit der Küstenregionen und –gemeinden Erfahrungen sowie Informationen über Handlungsspielräume, gute Beispiele und Maßnahmen zur Weckung des Gefahrenbewusstseins auszutauschen, um vor allem die Besonderheiten des Klimawandels in den Küstenstädten zu erforschen;

g. sich der Kampagne « Städte widerstandsfähig machen !  » der Internationalen Katastrophenverhütungspolitik der Vereinten Nationen (ONU/SIPC) anzuschließen und zu versuchen, die vorgeschlagenen zehn wichtigsten Maßnahmen zu verwirklichen, um sich vorzubereiten, die Risiken zu verringern und die Widerstandskraft ihrer Städte zu stärken.

14. Schließlich fordert der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats den Ausschuss der Regionen der Europäischen Union auf,  weiter darauf hinzuarbeiten, dass die wichtige Rolle der europäischen Gebietskörperschaften bei der Verwirklichung von Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel, vor allem in Bezug auf die Küstenregionen, in der Politik und den Programmen der Europäischen Union Berücksichtigung findet.

B. EMPFEHLUNGSENTWURF[3]

1. Die Bevölkerung der europäischen Küsten lebt in wachsender Angst vor den vom Meer ausgehenden Bedrohungen : dem Anstieg des Meeresspiegels, heftigeren Überschwemmungen, häufigeren Sturmfluten sowie öfter auftretenden extremen Witterungsverhältnissen. Diese übelsten Folgen der Klimaerwärmung gefährden das Wohlbefinden und die Zukunft der Bevölkerung in den Küstenstädten.  

2. Zahlreiche Mitgliedsländer des Europarats haben bereits jetzt mit den Folgen der Erosion ihrer Küsten und der wachsenden Gefahr von Überflutung und Überschwemmungen zu kämpfen. All dies berührt mittelbar oder unmittelbar die Küstenbewohner. Schwerwiegende Folgen sind auch für die Infrastruktur an den Küsten, die Bausubstanz und die Ökosysteme zu befürchten.

3. Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats ist aufs Äußerste besorgt über die Beschleunigung der Klimaerwärmung und das wachsende Ausmaß ihrer Folgen. Er ist der Überzeugung, dass der Kampf gegen dieses Phänomen Gegenstand höchster Aufmerksamkeit der politischen Entscheidungsträger sein und auf allen Verwaltungsebenen Priorität genießen sollte.

4.  Die Küstenregionen sind dicht besiedelte Gegenden und wegen ihres demographischen Gewichts und des Ausmaßes ihrer sozialen und wirtschaftlichen Tätigkeit für den Wohlstand zahlreicher Länder von großer Bedeutung. Die Konzentration der Bevölkerung in den Küstengegenden ist eine Erscheinung, die ständig weiter zunimmt und die von der Politik zur Anpassung der Küsten an die drohenden Gefahren berücksichtigt werden muss.

5. Der Kongress ist der Ansicht, dass den Gemeinden und Regionen eine wesentliche Rolle bei der Reaktion auf die besonderen Herausforderungen, die auf die Küstengebiete zukommen, gebührt.  Der Umfang der vorhersehbaren Umwälzungen erfordert neues Risikobewusstsein, verbunden mit neuen Formen des Verwaltungshandelns. Diesbezüglich verweist der Kongress auf seine bisherigen Arbeiten zur Küstenschutz[4] und zur Stärkung der Anpassungsfähigkeit der Gebietskörperschaften[5].


6. Die komplexe Natur des Problems und seine vielfältigen Auswirkungen erfordern eine gezielte Vorgangsweise und eine Kombination verschiedener Anpassungsmaßnahmen, je nach der Lage in der jeweiligen Region. Die konkrete Durchführung dieser Maßnahmen muss sich auf eine interaktive und fachübergreifende Vorgangsweise stützen, die alle einschlägigen Elemente des Meeresklimas, die zu den Auswirkungen des Klimawandels beitragen können, berücksichtigt und sich auf die weitreichende Einbeziehung aller Beteiligten stützt.

7.  Diesbezüglich möchte der Kongress auf die in der Charta der kommunalen Selbstverwaltung und ihrem am 16. November 2009 zur Unterzeichnung aufgelegten Zusatzprotokoll (CETS Nr. 207) genannten Grundsätze betreffend das Recht zur Teilnahme am kommunalen öffentlichen Leben hinweisen.

8. Das Vorhandensein des entsprechenden Problembewusstseins bildet eine der größten Schwierigkeiten für die öffentlichen Behörden ebenso wie bei der Verwirklichung integrierter und zusammenhängender Küstenschutzmaßnahmen. Wenn auch manche politischen Maßnahmen allein Sache der nationalen Behörden sind, so bedürfen sie doch in der Praxis der Einbeziehung der Gemeinden, um eine bessere Abstimmung der Maßnahmen zwischen den verschiedenen Bereichen und Verwaltungsebenen sicherzustellen.

9. Der Kongress stellt ferner fest, dass der durch die Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung entstehende doppelte Druck auf die Küstengebiete häufig dazu führt, dass keinerlei Entscheidungen getroffen werden, was die Risiken natürlich vermehrt.

10. Der Kongress erinnert daran, dass die Staaten es sich schuldig sind, für strikte Einhaltung der Gesetze zu sorgen, mehr zu tun, um die Kosten von Vorbeugemaßnahmen zu übernehmen, die Gebietskörperschaften von Anfang an bei der Ausarbeitung jeglicher Vorbeuge- und Anpassungsmaßnahmen einzubeziehen und sie nicht angesichts des Drucks, dem sie ausgesetzt sind,  sich selbst zu überlassen.

11. Ferner begrüßt der Kongress die auf der 12. Ministersitzung des Europa-Mittelmeer-Katastrophenabkommens (EUR-OPA) unter der Bezeichnung « Ethische Werte und Widerstandsfähigkeit» verabschiedete Entschließung, die «den Wert der Anwendung der besten ethischen Grundsätze beim Bemühen um Verminderung des Katastrophenrisikos durch Stärkung der Widerstrandskraft der Gesellschaft» anerkennt..

12. Der  Kongress empfiehlt dem Ministerkomitee des Europarats :

a. das Europa-Mitelmeer-Katastrophenabkommen (EUR-OPA) aufzufordern, mit seinen Arbeiten zur Ausarbeitung des Entwurfs einer Ethikcharta zur Widerstandskraft gegen Katastrophen fortzufahren und dabei die Rolle und Erfahrung der Gemeinden und Regionen in Fragen der Vorbeugung und Gebietsanpassung in vollem Umfang zu berücksichtigen ;

b. die Untersuchung der Wechselbeziehung zwischen den Menschenrechten und dem Klimawandel in Europa in die Liste seiner Prioritäten aufzunehmen und der Empfehlung des Lenkungsausschusses für Menschenrechte (CFDH) folgend die Abhaltung einer Konferenz zur Prüfung dieser Frage unter verschiedenen Gesichtspunkten (Menschenrechte und Rechtsfragen, Umweltschutz, sozialer Zusammenhalt usw.) zu beschließen,

13. Der Kongress empfiehlt dem Ministerkomitee, die Mitgliedsstaaten, die dies noch nicht getan haben, zu bitten :

a. sich um eine nationale Politik zur Anpassung an den Klimawandel zu bemühen, die darauf abzielt, die Sicherheit der Bevölkerung und ihrer Habe zu gewährleisten, und die für Küstenanliegerstaaten besondere Maßnahmen zum Küstenschutz vorsieht;

b. das Zusatzprotokoll zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung betreffend das Recht zur Teilnahme am kommunalen öffentlichen Leben zu unterzeichnen und zu ratifizieren.


14. Der Kongress fordert das Ministerkomitee zugleich auf, die Mitgliedsstaaten zu bitten :

a. dringend und unter Mitarbeit der Gemeinden und Regionen vorrangige Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandskraft der Küstenstädte und ihres Umlands zu ergreifen und dabei zuvor jeweils die Auswirkungen des Klimawandels auf alle einschlägigen Komponenten des Meeresklimas abzuschätzen;

b. eine integrierte und zusammenhängende Politik zum Schutz der Küsten und zur Anpassung des Gebiets zu entwickeln, die berücksichtigt, was menschlich und materiell auf dem Spiel steht, und stärker die kommunale und regionale Dimension des Problems anerkennt sowie dafür zu sorgen, dass :

i.              die Gebietskörperschaften bei der konkreten Durchführung solcher Politik institutionell und finanziell unterstützt werden ;

ii.             Politik dieser Art den Begriff des vernünftigen Risikos, den Grundsatz der Verantwortlichkeit und die mit dem Umfang der Bedrohung verbundenen moralischen und ethischen Werte einbezieht;   

iii.            die Entscheidungsprozesse transparent sind und dass alle Beteiligten und Betroffenen, auch die Bevölkerung und die Privatwirtschaft, bei der Ausarbeitung einer gemeinsamen langfristigen Vision und innovativer Schutzmaßnahmen einbezogen werden; 

c.  wissenschaftliche Untersuchungen zur Anfälligkeit des Küstengebiets und zur Entwicklung des Meeresklimas zu unterstützen, ihre Ergebnisse auf kommunaler und regionaler Ebene bekanntzumachen, die internationale und interregionale Zusammenarbeit auszubauen und den diesbezüglichen Erfahrungsaustausch zu fördern.

15. Des weiteren  bittet der Kongress die Europäische Union, in ihrer Politik zur Anpassung an den Klimawandel mehr als bisher die kommunale und regionale Dimension zu berücksichtigen und den Austausch von Know-how und Informationen über gute Beispiele zu fördern.

16. Schließlich fordert der Kongress die Parlamentarische Versammlung des Europarats auf, seine Bemühungen um eine stärkere Einbeziehung der Gemeinden und Regionen bei der Ausarbeitung der entsprechenden Politik zu unterstützen, um größere Effizienz und Kohärenz der Maßnahmen zu ermöglichen.  



[1] L : Kammer der Gemeinden / R : Kammer der Regionen

UILD : Unabhängige Liberaldemokratische Gruppe des Kongresses

EVP/DC : Europäische Volkspartei/Christdemokraten des Kongresses

SOZ : Sozialistische Gruppe des Kongresses

NR : Mitglied, das keiner politischen Gruppe des Kongresses angehört

[2] Vorentwurf einer Entschließung und einer Empfehlung, am 27. September 2010 vom Ausschuss für nachhaltige Entwicklung angenommen.

Mitglieder des Ausschusses :

G. Doganoglu (Vorsitzende), V. Kadokhov (stellv. Vorsitzender), F. Cecchini (stellv. Vorsitzende), I. Linge (stellv. Vorsitzende), A. Mediratta (stellv. Vorsitzender), C. Abela Baldacchino (Stellvertreter : F. Cutajar), A. Apostolov, R. Bayrak, L. Beauvais, W. Borsus, MA. Caronia (Stellvertreterin : G. Marmo), Z. Cholewinski, D. Cukur, I. De La Serna Hernaiz, L. Dellai, N. Dudov, M. Fügl, V. Gorodetskiy, E. Gurvits, H. Himmelsbach, P. Hugon, L. Iliescu (Stellvertretert : M. Meres), S. James (Stellvertreterin : V. Churchman), P. Jansen, S. Kalev, J. Karnowski, I. Khalilov, M. Kichkovskyy, V. Klitschko, A. Kurti, Stellvertreterin : A. Langner, N. Lapauri, J. Mattei-Fazi, I. Milatic, S. Neeson (Stellvertreterin : J. McCartney), C. Nicolescu, G. Neff, JJ. Nygaard, R. Onderka, V. Petrovic, J. Petusik (Stellvertreter : J. Hlinka), J. Pulido Valente, G. Roger, P. Rondelli, S. Savva, A. Ravins, P. Receveur, A. Stoilov (Stellvertreterin : D. Ruseva), E. Szucs, M. Tamilos (Stellvertreterin : P. Gazi), B. Toce, V. Tskhadaia (Stellvertreter : G. Otinashvili), L. Vennesland, E. Villaroja Saldana, M. Yurevich (Stellvertreter : V. Novikov).

N.B. : Die Namen der Mitglieder, die an der Abstimmung teilgenommen haben, sind kursiv gedruckt.

Sekretariat des Ausschusses : M. Moras, N. Howson

[3] Siehe die Fußnote auf Seite 2

[4] Empfehlung 160 (2005) zur Küstenpflege und der entsprechenden Politik der Gemeinden und Regionen in Europa..  

[5] Empfehlung  231 (2008) zum Klimawandel :Stärkung der Anpassungsfähigkeit der Gemeinden und Regionen.