Entschliessung 125 (2001)1 betreffend "Vielfalt der Sprachen: eine Herausforderung für die europäischen Städte und Regionen" Schlussfolgerungen der Konferenz von Rovinj, Kroatien 22.-23. März 2001
Der Kongress
1. Berücksichtigt:
a. die Erklärung von Rovinj, die von den Teilnehmern der Konferenz "Vielfalt der Sprachen: eine Herausforderung für die europäischen Städte und Regionen" (Rovinj, Kroatien, 22.-23. März 2001) am 23. März 2001 einstimmig angenommen wurde;
b. die Zusammenfassung der an der Konferenz vorgetragenen Ausführungen (Doc CG/CULT (8) 13);
c. die Resultate und die Botschaft des Jahres der Sprachen 2001;
2. Fordert die Städte und Regionen Europas auf,
a. ihre Kontakte und ihre Zusammenarbeit zu intensivieren, um Partnerschaften mit dem Ziel einzugehen, das Erlernen von Sprachen und den Schutz der Sprachenvielfalt zu fördern;
b. Projekte für das Erlernen der Sprachen von Nachbarländern zu fördern, um so die grenzüberschreitende Zusammenarbeit unter Gemeinden und Regionen zu entwickeln, dies auch im Sinne der Entschliessung 259 (1994) des KGRE betreffend die Gebietskörperschaften und Behörden und die grenzüberschreitende oder transnationale schulische Zusammenarbeit, für welche die erwähnte Entschliessung in ihrem Anhang drei Musterverträge enthält;
c. die Herstellung zweisprachiger Rundfunk- und Fernsehprogramme, vor allem auch in den Grenzregionen, zu fördern;
d. dort, wo Sprecher von Regional- oder Minderheitensprachen leben, durch die Entwicklung von spezialisierten Medien (Rundfunk, Fernsehen, Websites) und Bibliotheken den Gebrauch und das Erlernen dieser Regional- oder Minderheitensprachen zu begünstigen;
e. Programme und Projekte auszuarbeiten, die den Einwanderern und ausländischen Einwohnern das Erlernen der Sprache ihres Gastlandes erleichtern und im Gastland selber die Kenntnis der Sprache der eingewanderten oder ausländischen Mitbewohner begünstigen, sowie die technischen, finanziellen und materiellen Voraussetzungen zu schaffen, welche die Durchführung solcher Programme ermöglichen;
3. Fordert die nationalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen von Gemeinden und Regionen auf, ihre Bemühungen um die Förderung, den Schutz und die Aufwertung von Regional- oder Minderheitensprachen, um Politiken zugunsten von Mehrsprachigkeit und um die Förderung der Sprachenvielfalt fortzusetzen;
4. Beauftragt seinen Ausschuss für Kultur und Erziehung,
a. Schritte im Sinne der an der Konferenz von Rovinj eingebrachten Vorschläge zu unternehmen, insbesondere:
i. mit der Ausarbeitung eines die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen ergänzenden Rechtsdokuments zu beginnen, das Bevölkerungen von Gastländern zum Erlernen der Muttersprache eingewanderter oder ausländischer Mitbewohner ermutigt mit dem vordringlichen Ziel, die soziale Kohäsion und kulturelle Vielfalt in den europäischen Städten und Regionen zu stärken;
ii. mit den dafür am besten geeigneten Mitteln (Berichte, Seminarien, Konferenzen usw.) die Arbeit des Kongresses bezüglich der Probleme weiterzuführen, vor die sich die Gemeinden und Regionen im Zusammenhang mit der kulturellen, sprachlichen und sozialen Integration der Wanderarbeitnehmer und/oder ausländischen Mitbewohner gestellt sehen;
b. Massnahmen zu ergreifen im Gefolge des durch den Bürgermeister von Petrozavodsk (Russland) eingebrachten Vorschlags, eine Konferenz über die Entwicklung von Kultur- und Sprachpolitiken durch europäische Städte und Regionen zu organisieren und dabei auch der Entschliessung 112 (2001) betreffend Folgearbeiten zu der Konferenz "Städte und Regionen: kulturelle Vielfalt als Voraussetzung eines vereinigten Europa" Rechnung zu tragen;
c. seine Zusammenarbeit mit dem Europäischen Fremdsprachenzentrum (Graz, Österreich), insbesondere im Zusammenhang mit dem Projekt über das Erlernen von Sprachen im Rahmen europäischer Städtepartnerschaften, fortzusetzen;
d. sich an den Arbeiten des CDCC betreffend die Einführung transversaler Projekte im Bereich von Kultur und Erziehung zu beteiligen, um die Gesichtspunkte und Erfahrungen der kommunalen und regionalen Volksvertreter geltend zu machen.
1 Diskussion und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 9. November 2001 (s. Doc CG(8)25, durch die Herren A. Demine und P.Kittelmann, Berichterstatter, vorgelegter Entschliessungsentwurf).