Entschließung 172 (2004)1 zur Verhinderung von Gewalt beim Sport, insbesondere bei Fußballspielen: Rolle der Gemeinden und Regionen
Der Kongress,
1. Erinnert an seine Entschließung 27 (1996) zum Thema „Sport und Gemeinden“ und die Erklärung von Lissabon, die zum Abschluss der 1. Konferenz über „die Rolle der Gemeinden und Regionen bei der Verhütung von Gewalt bei Sportveranstaltungen, insbesondere bei Fußballspielen“ (Lissabon, 23. – 24. Juni 2003) angenommen wurde;
2. Berücksichtigt die Schlussfolgerungen der verschiedenen Arbeitsgruppen der Konferenz von Lissabon (CG/CULT (10)6) sowie die Arbeiten und Empfehlungen des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens des Europarats über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen ;
3. Fordert die Gemeinden und Regionen Europas auf, bei der Vorbereitung und Ausrichtung sportlicher Großveranstaltungen (insbesondere von Fußballspielen) die auf der Konferenz von Lissabon vorgetragenen positiven Erfahrungen (Beispiele guter Praxis), vor allem aber folgende Grundsätze zu beherzigen:
a. Hinsichtlich der Sicherheit in den Stadien und ihrer Umgebung sollten Gemeinden und Regionen:
i. auf gute Konzeption und ordentlichen Unterhalt der Stadien achten;
ii. zur Koordinierung zwischen den verschiedenen beteiligten Dienststellen und Behördenebenen (Staat, Region, Gemeinde) beitragen, damit eine gute Vorbereitung der Sportveranstaltung gewährleistet wird;
iii. die Rolle der Medien bei der Handhabung und Verhütung von Krisensituationen berücksichtigen;
iv. die Rolle des Ordnungspersonals in den Stadien bei der Verhütung von Gewaltausbrüchen berücksichtigen, was gute Ausbildung dieses Personals bedingt;
v. für eine vernünftige Einteilung der Plätze in den Stadien (d.h. die Trennung der Anhänger rivalisierender Mannschaften) durch ein gutes System der Kontrolle und des Verkaufs der Eintrittskarten sorgen;
b. Hinsichtlich des Empfangs und der Begleitung der Zuschauer sollten Gemeinden und Regionen:
i. für geeignete Betreuung der Zuschauer sorgen:
- durch Betreuungsstände für die Anhänger des jeweiligen Vereins in der Stadt, in der das Spiel stattfindet (eine Art Vertretung des betreffenden Vereins oder sein Fanbeauftragtert);
- durch sozialpädagogische Betreuung der Vereinsanhänger (sog. „fan-coaching“) das ganze Jahr hindurch; Betreuung dieser Art hilft, Gewaltausbrüche zu begrenzen und Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu bekämpfen;
ii. von den diesbezüglichen Erfahrungen und guten Beispielen, die im Rahmen des europäischen EUROFAN-Netzes vorgestellt werden, lernen;
c. Hinsichtlich der Beteiligung der einheimischen Bevölkerung sollten Gemeinden und Regionen für festliche Stimmung bei Sportveranstaltungen sorgen, die einheimische Bevölkerung in das sozialen und kulturellen Beiprogramm der gastgebenden Stadt mieinbeziehen;
4. Der Kongress fordert die Gemeinden und Regionen auf, die Empfehlung Nr. 1/2003 zur „Rolle sozialpädagogischer Maßnahmen bei der Verhütung von Gewalt beim Sport“ des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens des Europarats sowie das der Empfehlung beigefügte Handbuch, das zahlreiche gute Beispiele vorstellt, zu beherzigen;
5. Der Kongress beauftragt seinen Ausschuss für Kultur und Bildung, seine Arbeit auf diesem Gebiet fortzusetzen, vor allem auch weiter zu überlegen, mit welchen Maßnahmen sich Gewalt im Bereich von Sportstätten und ihrer Umgebung verhüten lässt, insbesondere durch:
a. die Ausarbeitung eines Führers (d.h. einer Broschüre) mit guten Beispielen, wie sich Gewaltausbrüche von Zuschauern bei Sportveranstaltungen vermeiden lassen, und die Verbreitung dieser Broschüre auf örtlicher und regionaler Ebene;
b. die regelmäßige Ergänzung und Neuauflage einer solchen Broschüre.
1 Diskussion und Annahme durch den Kongress am 26. Mai 2004, 2. Sitzung (siehe Dok. CG (11) 11, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch B. J. Van Voorst tot Voorst (Niederlande, R, EVP/CD) und H. Lund (Dänemark, L, SOZ), Berichterstatter).