14. PLENARTAGUNG
(Straßburg, 30. Mai – 1. Juni 2007)
Verhaltenskodex für Referenden
durch den Rat für demokratische Wahlen und die Venedig-Kommission verabschiedet
Entschliessung 235 (2007) [1]
Der Kongress,
1. Mit Bezug auf:
a. die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung und insbesondere die Präambel, in der Erwägung, dass das Recht der Bürger auf Beteiligung an den öffentlichen Angelegenheiten eines der demokratischen Prinzipien ist, das von allen Mitgliedstaaten des Europarates anerkannt wird;
b. die gleiche Charta, die in Artikel 3, Absatz 2 vorsieht, die Bestimmung betreffend Recht und Fähigkeit der Gemeinden innerhalb der gesetzlichen Vorgaben als einen wesentlichen Teil der öffentlichen Angelegenheiten in Eigenverantwortung und im Interesse der örtlichen Bevölkerung zu regeln und zu gestalten, darf keinesfalls Bürgerversammlungen, Referenden oder jede andere Form der direkten Bürgerbeteiligung beeinträchtigen, wenn diese gesetzlich zulässig sind;
c. seine Empfehlung 182 (2005) über die öffentliche Beteiligung an Gemeindeangelegenheiten und Wahlen;
d. Empfehlung (2001) 19 des Ministerkomitees über die Beteiligung von Bürgern am öffentlichen Gemeindeleben;
2. Widmet als Versammlung, in der demokratisch gewählte Vertreter der Gemeinden und Regionen zusammenkommen, der Beteiligung der Bürger am öffentlichen Leben und der Förderung dieser Beteiligung durch unterschiedliche Mittel besondere Aufmerksamkeit;
3. Ist überzeugt, dass Referenden auf nationaler, lokaler oder regionaler Ebene eines der wichtigsten Instrumente der direkten Demokratie sind, die den Bürgern die Möglichkeit geben, an politischen Entscheidungsprozessen sowie öffentlichen Angelegenheiten, die sie direkt betreffen, teilzunehmen;
4. Verweist darauf, dass Referenden, wie andere Wahlprozesse, gemäß den demokratischen Prinzipien und Standards durchzuführen sind;
5. Unterstreicht den Nutzen der Instrumente der Venedig-Kommission, wie den Verhaltenskodex für Wahlen, den der Kongress 2003 verabschiedete[2];
6. Begrüßt die Annahme des Verhaltenskodex für Referenden durch die gleiche Kommission;
7. Billigt den Verhaltenskodex für Referenden, den die Venedig-Kommission bei ihrer 70. Tagung verabschiedete[3];
8. Wiederholt seine Bereitschaft, die Kooperation mit der Venedig-Kommission und ihren Organen zu stärken, um Wahlnormen zu entwickeln, umzusetzen und zu fördern.
[1] Annahme durch den Kongress am 31. Mai 2007 (zur Abstimmung ohne Debatte, Artikel 26 du der Geschätsordnung des Kongresses, siehe Dokument CG(14)7RES, Entwurf einer Stellungnahme, erstellt von : I. Micallef (Malta, L, EVP/CD) und K. Whitmore (Vereinigtes Königreich, R, ILDG), Berichterstatter.
[2] Empfehlung 124(2003) und Entschließung 148 (2003) über den Verhaltenskodex für Wahlen.
[3] 70.. Plenartagung, Venedig-Kommission (Venedig, 17. März 2007).