DREIZEHNTE TAGUNG

(Straßburg, 30. Mai – 1. Juni 2006)

Entschließung 219 (2009)1

über

Vereinbarung von Erbe und Moderne

(1) Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Gemeinden am 30. Mai 2006 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 1. Juni 2006 (siehe Dok. CPL(13)2, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch H. Zach (Österreich, L, EVP/CD) und S. Davis (Vereinigtes Königreich, L, SOC), Berichterstatter).


Der Kongress,

1. Stellt fest, dass es immer noch schwierig ist, ein Gleichgewicht zu finden zwischen dem Schutz des historischen Stadterbes als wesentlichem Bestandteil unserer kulturellen Identität und der Notwendigkeit, dieses Erbe zu modernisieren/anzupassen, denn die Bevölkerung dort muss weiterhin in diesen Stadtvierteln wohnen können.

2. Ist der Auffassung, dass ein rein defensiver Ansatz für den Erhalt des städtischen Erbes, das die Geschichte uns hinter lassen hat, nicht ausreicht. Die Städte entwickeln sich wie lebende Organismen und sie müssen reagieren und sich an die Anforderungen der Zeit anpassen können.

3. Der Ausschuss ist überzeugt, dass die Texte des Europarates und des Kongresses über die Beziehungen zwischen Erbe und Moderne als Rechtsrahmen dienen können, der den örtlichen Behörden und den Einwohnern historischer Städte helfen kann, sich stärker einzubringen, Dieser rechtliche acquis sollte uns dazu veranlassen, die Bürger dazu zu bringen, sich aktiver an der Planung und Umsetzung von Projekten zu beteiligen, die das architektonische Umfeld ihrer Stadt verändern;

4. Der Ausschuss ist überzeugt, dass die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien neue Möglichkeiten für die Konsultation und Partizipation der Bürger, insbesondere in Kooperation mit den zuständigen Regierungsstellen für Raumordnung, schaffen können;

5. Der Kongress fordert die Gemeinden in den Mitgliedstaaten auf:

a. für Offenheit bei den Entscheidungen der Stadt- und Gemeinderäte einzutreten, um das Vertrauen der Bürger in die Entscheidungsprozesse zu stärken und die Offenheit und größtmögliche Werbung für große Bau- und Stadtplanungsvorhaben zu fördern;

b. Foren für einen ständigen Austausch mit der örtlichen Bevölkerung einzurichten, damit diese wirklich in die Entwicklung ihrer Nachbarschaft eingebunden wird;

c. mit diesen Gremien bei der Erstellung von Webseiten zusammenzuarbeiten, die der Interaktion mit den Gemeinden und den Bewohnern dienen, damit sie sich aktiv an den Diskussionen und Konsultationen bei Projekten beteiligen können, die sie betreffen. Außerdem sollten sie die Bürgerbefragungen im Internet nutzen und von der Flexibilität und den geringen Kosten der neuen Technologien profitieren;

d. Ausschreibungen für Architekten auf die Vertreter der örtlichen Bevölkerung in der betroffenen Nachbarschaft auszuweiten. In solchen Gremien sollten auch Experten vertreten sein, die bereits zur Verbesserung des fraglichen Stadtgebietes beigetragen haben;

6. Der Kongress fordert den Ausschuss für Kultur und Bildung auf:

a. sich mit diesem Thema weiter zu befassen und insbesondere die Städte und Gemeinden, die im Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates vertreten sind, aufzufordern, Informationen über gute Praktiken zu übermitteln (siehe Begründung dieses Berichtes, Teil 2);

b. die Diskussion zu diesen Themen in einer Konferenz in Innsbruck (Österreich) über die Vereinbarung von Erbe und Moderne weiterzuführen.