13. PLENARTAGUNG

DREIZEHNTE TAGUNG

(Straßburg, 30. Mai – 1. Juni 2006)

Empfehlung 195 (2006)1

über

Vereinbarung von Erbe und Moderne

(1) Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Gemeinden am 30. Mai 2006 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 1. Juni 2006 (siehe Dok. CPL(13)2, Empfehlungsentwurf vorgelegt durch H. Zach (Österreich, L, EVP/CD), Berichterstatter).


Der Kongress, mit Bezug auf einen Vorschlag des Ausschusses für Kultur und Bildung;

1. In der Erwägung, dass:

a. das reiche und vielfältige historische und architektonische Erbe Europas eine Schlüsselkomponente der europäischen Identität darstellt, die bewahrt und für künftige Generationen gepflegt werden muss;

b. die Arbeiten, Texte und die folgenden Erklärungen diese Analyse belegen:

i.       Abschlusserklärung der Gründungskonferenz der Europäischen Vereinigung historischer Städte und Regionen (KGRE, Straßburg, 7. – 8. Oktober 1999);

ii.       Schlussfolgerungen und Abschlusserklärung des internationalen Kolloquiums: „Erbe der Zukunft – Nutzung des wirtschaftlichen und sozialen Potentials eines Schlüsselfaktors”, organisiert vom Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates zusammen mit der Europäischen Vereinigung historischer Städte und Regionen und dem Stadtrat Norwich (Vereinigtes Königreich, 9. und 10. September 2004);

iii.      Bericht über „Vereinbarung von Erbe und Moderne”, den Hilde Zach (Österreich, L, EVP/CD) und Sue Davis (Vereinigtes Königreich, L, SOC) im Namen des Ausschusses für Kultur und Bildung der Kammer erstellten sowie die Entschließung [CG/CULT (12) 6 Res] über die Rolle und Verantwortung der Gemeinden bei der Vereinbarung von Erbe und Moderne, die eine ganze Reihe von Aktivitäten der örtlichen Regierungen in diesem Bereich auflistet;

iv.     Empfehlung 92 (2001) des Kongresses betreffend „Städte und Regionen: Kulturelle Vielfalt, ein wesentlicher Bestandteil eines geeinten Europas“ (Innsbruck, 11. und 12. Dezember 2000);

v.      Abschlusserklärung der 5. Europäischen Ministerkonferenz für Kulturerbe (Portoroz, Slowenien, 5. – 7. April 2001);

vi.     Rahmenkonvention über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft, die am 27. Oktober 2005 in Faro verabschiedet wurde;

2. Empfiehlt dem Ministerkomitee:

a. in den kommenden Jahren zu erwägen, wie Erbe und Moderne insbesondere bei der örtlichen Entwicklung zu vereinbaren sind und darauf zu achten, dass der Fremdenverkehr nicht zu einem schlecht verwalteten und schlecht kontrollierten Massentourismus wird und sich nicht auf Kosten der nachhaltigen Entwicklung des Erbes ausweitet;

b. die Investitionen in das Erbe zu fördern, die Arbeitsplätze im Fremdenverkehr, Einzelhandel und Hotel- und Gaststättengewerbe schaffen können;

c. die finanzielle und politische Unterstützung des öffentlichen Sektors und der an der Förderung und Bewahrung des Erbes beteiligten Verbände anzuregen, um das Profil und die Attraktivität der historischen Städte zu verbessern, die oft wirtschaftlich unterentwickelt sind;

d. sicherzustellen, dass kulturelle und historische Werte behutsam vermarktet und die besonderen Kennzeichen der zu bewahrenden Stätten berücksichtigt werden;


e. eine enge und aktive Kooperation zwischen den verschiedenen Sektoren des Europarates und der Europäischen Union zu fördern, die Arbeit des Europarates zum Schutz des Kulturerbes bekannter zu machen und die Komplementarität zwischen den Aktivitäten der beiden Organisationen zu fördern;

f. die für das Erbe zuständigen Minister aufzufordern, ein Netzwerk von Städten, die gute Praktiken zur Vereinbarung von Erbe und Moderne gefunden haben, einzurichten;

g. bei der Schaffung eines Eurolabels „Erbe und Zukunft” behilflich zu sein, das für Verdienste um die Aufwertung der Städte verliehen wird, bei der das bestehende Erbe in einem Projekt berücksichtigt wird;

h. alle drei Jahre in einer anderen europäischen Stadt mit einem reichen Kulturerbe ein Treffen von Vertretern der verschiedenen Mitgliedstaaten (Gemeinderäte, Vertreter der Öffentlichkeit, Architekten usw.) zum Thema Kulturerbe abzuhalten’’;

i. die Verpflichtungen in Artikel 17 der Konvention von Faro zu bestätigen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Bereichen wie Kultur und Bewahrung eines gemeinsamen europäischen Erbes zu fördern und so die Bindungen zwischen Völkern und Regionen auf verschiedenen Seiten administrativer und territorialer Grenzen zu stärken. Eine solche Kooperation kann auch zur Konfliktverhütung beitragen, wenn die Akteure an einem Projekt beteiligt sind, das sich auf Sensibilisierung und gemeinsame kulturelle Werte gründet;

j. die Möglichkeiten zur öffentlichen Diskussion mit Hilfe neuer Informationstechnologien zu stärken, die partizipative Demokratie weiter auszubauen und die öffentliche Akzeptanz für Initiativen zur Verbesserung des städtischen Erbes zu verbessern;

k. den Lenkungsausschuss für Kulturerbe aufzufordern, eine zukunftsorientierte Reflektion durchzuführen, um ein Programm zu erstellen, das örtliche Initiativen fördert, bei denen die Stadtentwicklung mit Verbesserung des Erbes vereinbart werden kann.

l. den Lenkungsausschuss für Kulturerbe aufzufordern, ein „Europäisches Erbestipendium” einzurichten, das künftigen Architekten und europäischen Stadtplanern offen steht, deren Arbeiten als Beispiel für die Vereinbarung von „Erbe und Moderne” dienen. Mit Hilfe dieses Stipendiums wird für eine beschränkte Anzahl (nicht mehr als sechs Preisträger pro Jahr) ein einjähriger vorberuflicher Ausbildungskurs in einer örtlichen Gemeinde in Europa finanziert, die sich engagiert hat und für eine solche Vereinbarung gewürdigt wurde.