15. PLENARSITZUNG
Straßburg, 27. - 29
. Mai 2008

Verbesserte Integration von Migranten durch kommunale Wohnungspolitik

Entschliessung 270 (2008)[1]


1. Soziale Eingrenzung im urbanen Kontext mittels Wohnungsinitiativen und lokalen Nachbarschaftspraktiken sind wichtige Faktoren, um im Hinblick auf die Förderung der Integration Lösungen zu finden;

2. Die Qualität und die Art der Unterbringung sind daher kritische Komponenten der Integration, da diese sich nicht nur auf das Wohlergehen der Migranten auswirken, sondern auch auf ihre Beziehungen zur Gemeinschaft und den Zugang zu lokalen Diensten und Möglichkeiten (Arbeitsmarkt, Bildung, medizinische Versorgung, etc.);

3. Angesichts der Bedeutung der Unterkunft und den tatsächlichen Einfluss, den die lokale Verwaltung in diesem Bereich nehmen kann, wurde er als erstes Thema der CLIP (Cities for Local Intengration Policies), deren Mitbegründer der Kongress ist, gewählt;

4. Der Kongress der Gemeinden und Regionen, im Vertrauen, dass die effektive Umsetzung der Integrationspolitik immer stärker eine Angelegenheit der lokalen Behörden ist, und dass der Erfahrungsaustausch erfolgreicher Maßnahmen in diesem Bereich daher wesentlich ist, unterstützt vollständig die Feststellungen des CLIP-Netzwerks im Bereich der Migrantenunterbringung und fordert die lokalen Behörden der Mitgliedstaaten des Europarats auf:

a. eine langfristige, zentral koordinierte lokale Integrationspolitik mit einer starken Betonung eines integrierenden und ganzheitlichen Ansatzes im Hinblick auf Unterbringungsfragen zu entwickeln;

b. die Verfügbarkeit zuverlässiger, umfassender und aktueller Informationen durch die Einrichtung einer Sondereinheit innerhalb ihrer Statistikabteilungen sicherzustellen, die in Zusammenarbeit mit NRO, Kirchen, lokalen Forschungsgruppen und Freiwilligen:

i.       systematisch überwachte Indikatoren entwickeln könnte, um die qualitative Wohnsituation von Migranten, ihren Zugang zu Unterkünften und ihre räumliche Verteilung in der Stadt zu bewerten;

ii.       die Dynamiken der Migrantenbewegung in der Stadt durch Datenfluss anhand einer auf niedriger Stufe durchgeführten räumlichen Aufgliederung (Nachbarschaften oder Straßen, anstelle von Bezirken) für tiefergehende und zuverlässigere Einblicke erfassen und untersuchen könnte;

iii.      eine Überwachung der Wohnbedingungen in einer allgemeinen Überwachung der Lebensqualität der Migranten in ihren lokalen Gemeinschaften integrieren könnte;

c. das Angebot und den Zugang zu erschwinglichen Sozialwohnungen zu verbessern, indem sie die Anforderungen und Vorschriften für den Zugang zu Sozialwohnungen definieren (max. Familieneinkommen, Wartezeiten, Familienmitglieder, die pflegebedürftig sind), eine Rangliste und Notfallbestimmungen festlegen, um eine Vorzugsbehandlung zu ermöglichen;

d. sicherzustellen, dass die Migranten einen fairen Zugang zu Wohnungsgesellschaften und –genossenschaften haben, und zwar:

i.       indem sie diesen Vereinigungen im Austausch gegen Mietpreisbindungen und eine Quote an Wohnungen, die direkt durch die Kommune gemietet werden, städtische Liegenschaften zur Verfügung stellt;

ii.       die Bereitstellung von Unterkünften für Migranten bei den Wohnvereinigungen koordinieren;

e. Migranten über die Wohnangebote zu informieren und die Diskriminierung zu überwachen, indem sie:

i.       leicht zugängliche Bürgerberatungszentren einrichten, die Hinweise über den lokalen Wohnungsmarkt, zu finanziellen und rechtlichen Fragen geben (z. B. Mietzahlung, Mietindex, räuberische Erpressung, Mietschulden, gesetzliche Kündigungsfristen) und bei interkulturellen Konflikten helfen;

ii.       Informationsunterlagen in verschiedenen Sprachen bereitstellen und auf freiwillige Fürsprecher oder Migrantenverbände derselben Sprachgruppe hinweisen;

iii.      leicht zugängliche Beschwerdestellen einrichten (Ombudsmann) und systematische Prüfungen im Hinblick auf die Diskriminierung von Migranten auf dem Wohnungsmarkt durchführen;

iv.      offizielle Bestimmungen oder inoffizielle Praktiken von Wohnungsgesellschaften, sozialem Wohnungsbau und dem privaten Wohnungsmarkt etc., die direkt oder indirekt Migranten diskriminieren, anvisieren und abschaffen;

f. die Ausbeutung von Migranten und eine Überbelegung von Wohnungen durch private Vermieter zu verhindern, indem sie:

i.       sich bei den nationalen Regierungen dafür einsetzen, den lokalen Behörden größere Befugnisse bei der Genehmigung von Mietbedingungen (Lizenzierungssystem) einzuräumen, insbesondere für Immobilien mit mehreren Parteien;

ii.       in Partnerschaften mit anderen Agenturen zusammenarbeiten, die eine Zugangsberechtigung für solche Immobilien haben, Informationen über die Immobilien austauschen, bei denen die Zustände inakzeptabel sind, und gemeinsame Maßnahmen ergreifen, um diese Missstände zu beheben;

g. den Zugang und die Bezahlbarkeit von privat gemieteten Wohnungen durch innovative Public-Pricate-Partnerships zu verbessern, indem sie:

i.       als Vertragspartner auftreten, private Immobilien unter dem Marktpreis anmieten und dann an diese mietgünstigen Wohnungen an Migranten untervermieten;

ii.       privaten Bau- und Erschließungsgesellschaften städtische Grundstücke unter dem Marktwert zur Verfügung stellen, die dann im Gegenzug einen Teil der Wohnungen zu günstigen Preisen an die Zielgruppe vermieten;

iii.      als Mediatoren bei Verträgen zwischen den Mietern mit Migrationshintergrund und den (alteingesessenen) Eigentümern agieren;

h. Immobilieneigentum unter den Migranten zu fördern, indem sie:

i.       Fördergelder oder Steuervergünstigungen für Familien mit niedrigem Einkommen (einschließlich Migranten) für den Hausbau, -kauf oder die Renovierung bereitstellen;

ii.       städtisches Land zu subventionierten Preisen direkt für Familien mit niedrigem Einkommen für den Hausbau bereitstellen oder an private Bauherren abgeben, die den Zielgruppen dann die Wohneinheiten zu einem Preis unter dem Marktpreis verkaufen müssen;

i. einen „sanften“ Ansatz für die urbane Erneuerung zu verfolgen, der soziale, wirtschaftliche und kulturelle Anforderungen berücksichtigt und der die Mitwirkung der Bewohner beim Planungs- und Umsetzungsprozess zulässt;

j. ausgewogenere Nachbarschaften zu erzielen und Absonderung zu verhindern oder zu reduzieren, indem sie:

i.       den sozialen Wohnungsbau auf die gesamte Stadt verteilen, um generell räumliche Konzentrationen von Niedrigverdienern und insbesondere von Migranten zu verhindern;

ii.       eine Migrantenquote für Sozialwohnungen erlassen und möglicherweise den Zugang zu Sozialwohnungen auch für Beschäftigte mit mittleren Einkommen zulassen;

5. Der Kongress weist seinen Ausschuss für soziale Kohäsion an, seine Arbeit mit dem CLIP-Netzwerk fortzusetzen und bittet den Ausschuss für die Regionen, die wertvolle Arbeit seines Wirtschafts- und Sozialausschusses (ECOS) im Bereich Integration von Migranten und Wohnraum fortzuführen.



[1] Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Gemeinden am 28. Mai 2008 und Annahme durch den Kongress am 29. Mai 2008, 3. Sitzung (siehe Dokument CPL(15)5RES, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch E. Maurer (Schweiz, L, SOC), Berichterstatter).