14. PLENARTAGUNG
(Straßburg, 30. Mai – 1. Juni 2007)

Universitäten und Regionalentwicklung

Entschliessung 241(2007)[1]


1. Der Kongress ist der Auffassung, dass die kulturelle Entwicklung einer Region der Schlüssel zu ihrer Entwicklung als Ganzes ist und dass die Universitäten bei der Entwicklung der Kultur der europäischen Regionen eine Rolle spielen können, die noch nicht völlig genutzt wird. Die Universitäten sind am besten in der Lage, die kulturelle Entwicklung und die regionale Identität zu fördern, zu entwickeln und zu bewahren. Dadurch können sie die regionale Stabilität gewährleisten und die Lebensqualität in den Regionen verbessern. Die Universitäten, die der Entwicklung und Erweiterung des Wissens und der Fähigkeiten der Bürger dienen, nehmen hier einen besonderen Platz ein;

2. Die Universitäten können und sollten auf die Kultur ihrer Region großen Einfluss nehmen. In zahlreichen Bereichen spielen sie eine Vorreiterrolle, z.B. bei der Förderung und Bewahrung regionaler kultureller Aktivitäten und der regionalen Identität, der Entwicklung der Regionalgeschichte und -kunst, der Forschung und Errichtung einer soliden regionalen Forschungsbank sowie der Lenkung von intellektuellem Kapital in die Region;

3. Das alte Modell der autonomen Universität, das in einigen Ländern besteht, bei dem die Universität einzig und allein zugunsten ihrer Studenten und der Akademiker existiert, hat wenig positive Auswirkungen auf die Regionalentwicklung und muss durch eine Universität ersetzt werden, die als Katalysator für die Entwicklung der umgebenden Region gesehen wird und neue und dynamische Formen der Kooperation wählen kann;

4. Die Herausforderung der Regionen besteht darin, dass sie eng mit den Universitäten zusammenarbeiten müssen, damit ihre Ressourcen der gesamten Gemeinschaft zugute kommen. Die Regionalbehörden spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung der Netze und Partnerschaften zwischen den Universitäten, örtlichen Unternehmen und der Industrie;

5. Angesichts des Vorangegangenen empfiehlt der Kongress den Regionen der Mitgliedstaaten des Europarates:

a. den Beitrag der Universitäten bei der Entwicklung der Regionalkultur anzuerkennen;

b. das Potential der Universitäten bei der Bewahrung und Unterstützung der Kultur der umgebenden Region zu nutzen und ihr Fachwissen und ihre Forschungskapazitäten einzusetzen;

c. mit den Universitäten bei der Errichtung von Museen, Bibliotheken und kulturellen Sonderausstellungen der umgebenden Region zusammenzuarbeiten;

d. die Rolle anzuerkennen, die die Universitäten bei der grenzüberschreitenden Kooperation spielen können, die Mobilität der Studenten und Professoren zu verbessern und kulturelle und wirtschaftliche Vorteile für die Region als Ganzes zu schaffen;

e. einen Beitrag zu den Universitätsnetzen zu leisten und mit den umgebenden Regionen zusammenzuarbeiten, um die Mobilität der Studenten und Akademiker zu fördern;

f. neue Partnerschaften und neue Formen der Kooperation zwischen Universitäten, Regionalbehörden, Industrie und Unternehmen zu suchen, um Wissen und Praktiken auszutauschen, sich gegenseitig zu unterstützen und die Ressourcen zu polen;

g. die Vertretung der Universitäten in den Regionalräten zur Entwicklung der Kultur zu sichern;

6. Der Kongress fordert seinen Ausschuss für Kultur und Bildung auf, die Debatten über diese Themen bei der Konferenz auszuweiten, die 2008 in Kazan (Russische Föderation) über den Beitrag der Universitäten zur regionalen Kulturentwicklung stattfindet.



[1] Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Regionen am 30. Mai 2007 und Annahme durch den Kongress am 1. Juni 2007, 3. Sitzung (siehe Dokument CPR(14)2RES, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch F. Mukhametshin (Russische Föderation, R, ILDG) und A. Vogtel (Deutschland, R, EVP/CD), Berichterstatter).