17. PLENARSITZUNG
Straßburg, 13.-15. Oktober 2009

Überprüfung der Mandate der neuen Mitglieder und der neuen Ernennungsverfahren

Entschließung 285 (2009)[1]

Der Kongress,

1. Laut seiner Charta, die am 2. Mai 2007 vom Ministerkomitee verabschiedet wurde, lenkt die Aufmerksamkeit der Behörden auf die in den Artikeln 2.1 und 2.2 enthaltenen Bestimmungen der Charta, wenn sie Mitglieder für die nationalen Delegationen ihrer Länder ernennen.

2. Bezüglich der Ernennungsverfahren, vor allem in Erwartung der Neuernennungssitzung der Delegationen im Oktober 2010:

a. fordert von den Regierungen, ihre offiziellen Ernennungsverfahren zu überarbeiten, um sie mit der Charta des Kongresses und den Verfahrensregeln des Kongresses und seiner Kammern abzustimmen;

b. lenkt die besondere Aufmerksamkeit der Mitgliedstaaten auf die Tatsache, dass das offizielle Ernennungsverfahren von nun an konkret auf die Bedingungen und Bestimmungen für die Entlassung von Kongressmitgliedern verweisen muss, deren Mandate nicht auf eine direkte Wahl zurückzuführen sind;

c. weist darauf hin, dass im Fall von Staaten mit Behörden, die ein größeres Gebiet abdecken und sowohl lokale als auch regionale Befugnisse und Aufgaben haben, eine Liste dieser Behörden an das Verfahren angehängt werden muss;

d. nimmt das neue Verfahren aus Schweden an, einschließlich der konkreten Punkte im Hinblick auf eine ausgewogene geografische, institutionelle und politische Vertretung und die Notwendigkeit, Vertreter beider Geschlechter in der Delegation aufzunehmen, wobei das unterrepräsentierte Geschlecht mindestens 30% ausmachen muss;

e. nimmt Finnlands neues Verfahren an, einschließlich der konkreten Verweise auf die Charta des Kongresses.


3. Bezüglich der Zusammensetzung der nationalen Delegationen:

a. beglückwünscht alle Mitgliedstaaten für ihre Einhaltung der Bestimmungen in Artikel 2.2d. der Charta des Kongresses hinsichtlich der Mitwirkung von mindestens 30% des unterrepräsentierten Geschlechts;

b. bedauert allerdings, dass einige Delegationen diese Zielsetzung nur durch die Nichtbesetzung offener Sitze in ihrer Delegation erreicht haben. Diese Sitze müssen durch Frauen besetzt werden;

c. bedauert des Weiteren, dass einige Staaten vorwiegend die Sitze der Stellvertreter durch das unterrepräsentierte Geschlecht besetzt haben, wohingegen der Geist von Artikel 2.2.d. der Charta des Kongresses besagt, dass es eine gleiche Verteilung der Sitze bei Vertretern und Stellvertretern geben sollte;

d. ist der Meinung, die Tatsache, dass eine große Zahl der Sitze unbesetzt bleibt, einige Staaten der vollständigen Mitwirkung im Kongress beraubt, und schlägt den betroffenen nationalen Stellen vor, ihre Delegationen so rasch wie möglich zu erneuern oder zu vervollständigen;

e. bekräftigt seinen Wunsch, den er in der Entschließung 170 (2004) zur Überprüfung der Mandate der neuen Mitglieder und der neuen Ernennungsverfahren verfasst hat, Vertreter der türkisch-zypriotischen Gemeinde in die zypriotische Delegation aufzunehmen sind, und entscheidet in der Zwischenzeit, weiterhin türkisch-zypriotische Vertreter der türkisch-zypriotischen Gemeinde einzuladen, an den Sitzungen und Treffen der Ständigen Ausschüsse teilzunehmen, in Übereinstimmung mit der bereits etablierten Praxis (nach einer anfänglichen Entscheidung des Kongressbüros vom 3. November 2004; bestätigt durch die Entschließung 234(2007)), sowie möglicherweise die Anwesenheit bei den Sitzungen der Statutarischen Ausschüsse des Kongresses bei spezifischen Themen;

f. nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass mehrere nationale Delegationen (Belgien, Kroatien, Serbien) in Kürze geändert werden, um den Wahlen Rechnung zu tragen, die stattgefunden haben oder bald stattfinden werden, und erinnert diese Staaten daran, dass ihre neue Delegationen die neue politische Situation auf lokaler und regionaler Ebene in ihren jeweiligen Ländern widerspiegeln und mit Artikel 2.6 der Charta des Kongresses und Artikel 4.3. der Verfahrensregeln des Kongresses erfüllen müssen, die besagen, dass die Amtszeit für Mitglieder des Kongresses, die kein lokales oder regionales Mandat einer Behörde im Sinne von Artikel 2 der Charta einnehmen, maximal sechs Monate betragen darf;

g. erinnert die Behörden aller Mitgliedstaaten daran, die Vorschläge für Änderungen ihrer nationalen Delegationen umgehend nach lokalen und/oder regionalen Wahlen dem Kongress vorzulegen, zusammen mit allen Informationen, die erforderlich sind, um zu bestimmen, ob diese Änderungen mit den Bestimmungen in Artikel 2 der Charta des Kongresses konform gehen, insbesondere: die Ergebnisse, die von den verschiedenen politischen Parteien bei den letzten Kommunal- und/oder Regionalwahlen erreicht wurden, die politische Zugehörigkeit der neuen Mitglieder und die gleiche geografische Verteilung der Delegation;

h. akzeptiert, dass die nationalen Delegationen einiger Staaten, die keine Regionen aufweisen (im Sinne der Empfehlung 56 (1999)), nur einen Stellvertreter für die Kammer der Regionen ernennen;

i. teilt den Behörden von Dänemark, Serbien und der „ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien“ mit, einen Delegationsleiter zu ernennen, um eine ordnungsgemäße Vertretung ihrer nationalen Delegationen sicherzustellen;

j. bedauert, dass, im Widerspruch zum Geist der Charta, die maximal zulässige Mandatsdauer von sechs Monaten für die Zeitspanne, in der die Mitglieder kein lokales oder regionales Mandat einer Behörde mehr innehaben und trotzdem ein Mitglied des Kongresses bleiben können, nicht als Ausnahme, sondern als Regel angewandt wird, und dass dies die Erneuerung der Delegationen und die Mitwirkung der Mitglieder, die ein ordnungsgemäßes Mandat erhalten haben, behindert;

k. gibt zu bedenken, dass, gemäß der rechtlichen Stellungnahme des Directorate of Legal Advice and Public International Law (Direktorat für Rechtsberatung und öffentliches internationales Recht), das Mandat des stellvertretenden Bürgermeisters einer serbischen Kommune mit Artikel 2.1 der Charta des Kongresses vereinbar ist;

4. Bezüglich der Verteilung der Sitze in den Ausschüssen:

a. weist darauf hin, dass Artikel 5 der statutarischen Entschließung des Kongresses besagt, dass jedes Kongressmitglied das Recht auf mindestens einen Sitz in einem Ausschuss hat, einschließlich des Ständigen Ausschusses, und informiert die Delegationen, dass diesem Punkt von nun an eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, um die Mitwirkung aller Mitglieder an der Arbeit des Kongresses sicherzustellen;

b. erwartet außerdem von den Staaten, den Geist der Charta umzusetzen, indem sie sicherstellen, dass nicht nur die Sitze der Stellvertreter, sondern auch der Vertreter in den statutarischen Ausschüssen Mitgliedern des unterrepräsentierten Geschlechts zugewiesen werden und diesem Punkt besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird;

5. Nimmt unter Berücksichtigung der obigen Bemerkungen und vorbehaltlich der konkreten Anträge, die an die einzelnen Mitgliedstaaten gerichtet werden, die neuen Ernennungsverfahren und Mandate der neuen Mitglieder des 47 nationalen Delegationen an.



[1] Diskussion und Annahme durch den Kongress am 13. Oktober 2009, 1. Sitzung (Berichterstatter: A. Knape, Schweden (L, EVP/CD) und G. Krug, Deutschland (R, SOZ)).