18. TAGUNG

Straßburg, 17.-19. März 2010

Überprüfung der Mandate der neuen Mitglieder und der neuen Ernennungsverfahren

Entschließung 295 (2010)[1]

1. Gemäß seiner Charta, die am 2. Mai 2007 (Statutarische Entschließung CM/Res (2007/6) verabschiedet wurde, lenkt der Kongress die Aufmerksamkeit der Behörden auf die Bestimmungen der Artikel 2.1 und 2.2 der Charta bezüglich der Ernennung von Mitgliedern für die nationalen Delegationen ihrer Länder.

2. Bezüglich der Ernennungsverfahren, vor allem im Hinblick auf die Bestätigungssitzung im Oktober 2010:

a. bittet der Kongress die Regierungen, ihr offizielles Ernennungsverfahren zu aktualisieren, um es an der Kongress-Charta und den Verfahrensregeln des Kongresses und seiner Kammern auszurichten;

b. lenkt der Kongress die besondere Aufmerksamkeit der Mitgliedstaaten auf die Tatsache, dass das offizielle Ernennungsverfahren von nun an konkrete Verweise auf die Bedingungen und Bestimmungen für eine Ablehnung von Kongressmitgliedern enthalten muss, deren Mandate nicht auf eine direkte Wahl zurückzuführen sind;

c. weist der Kongress darauf hin, dass, im Fall von Staaten mit Behörden, die ein großes Gebiet abdecken und sowohl lokale als auch regionale Befugnisse und Zuständigkeiten wahrnehmen, eine Liste dieser Behörden an das Verfahren angehängt werden muss;

d. hat der Kongress seinen Institutionellen Ausschuss dafür gebeten, eine Stellungnahme über die Reform der territorialen Organisation, die Lettland am 1. Juli 2009 durchgeführt hat, sowie die Auswirkungen dieser Reform auf die Kongressdelegation anzufertigen, insbesondere im Hinblick auf die lettischen Mitglieder der Kammer der Regionen, und anzugeben, ob Lettland der Liste von 14 Staaten ohne Regionen hinzugefügt werden soll;

3. Bezüglich der Zusammensetzung der nationalen Delegationen:

a. gratuliert der Kongress allen Mitgliedstaaten für die Einhaltung der Bestimmungen, die in Artikel 2.2d der Kongress-Charta über die Partizipation von mindestens 30% des unterrepräsentierten Geschlechts aufgeführt sind;

b. bedauert der Kongress dennoch, dass einige Delegationen dieses Ziel nur erfüllen konnten, indem sie einige Sitze ihrer Delegationen unbesetzt ließen. Diese Sitze müssen mit Frauen besetzt werden;

c. bedauert der Kongress des Weiteren, dass einige Staaten lediglich die Sitze der Stellvertreter mit Angehörigen des unterrepräsentierten Geschlechts besetzt haben, wohingegen der Geist von Artikel 2.2d der Kongress-Charta besagt, dass es eine gleiche Verteilung von Sitzen bei Vertretern und Stellvertretern geben sollte;

d. macht der Kongress darauf aufmerksam, dass die Tatsache, dass viele Sitze unbesetzt bleiben, viele Mitgliedstaaten der vollen Teilnahme an der Arbeit des Kongresses berauben, und schlägt daher den betroffenen nationalen Stellen vor, ihre Delegationen so rasch wie möglich zu erneuern oder zu ergänzen;

e. bekräftigt der Kongress seinen Wunsch, der in der Entschließung 170 (2004) über die Überprüfung der Mandate der neuen Mitglieder und der neuen Ernennungsverfahren ausgedrückt ist, Vertreter der türkisch-zypriotischen Gemeinde in die zypriotische Delegation aufzunehmen, und entscheidet in der Zwischenzeit, weiterhin zwei Vertreter der türkisch-zypriotischen Gemeinde einzuladen, in Übereinstimmung mit der bereits etablierten Praxis (in Folge einer anfänglichen Entscheidung des Präsidiums des Kongresses vom 3. November 2004, bestätigt in der Entschließung 234 (2007), den Sitzungen und Treffen des Ständigen Ausschusses beizuwohnen sowie möglicherweise bei bestimmten Themen an den Sitzungen der Statutarischen Ausschüsse des Kongresses teilzunehmen;

f. erinnert der Kongress die Behörden aller Mitgliedstaaten daran, dass die Änderungsvorschläge für ihre nationalen Delegationen dem Kongress umgehend nach kommunalen und/oder regionalen Wahlen mitgeteilt werden müssen, zusammen mit allen Informationen, die erforderlich sind, um zu prüfen, ob diese Änderungen mit den Bestimmungen von Artikel 2 der Kongress-Charta konform sind, insbesondere bezüglich der von den unterschiedlichen politischen Parteien errungenen Ergebnisse bei der letzten Kommunal- und/oder Regionalwahl, der politischen Zugehörigkeit der neuen Mitglieder und der gleichen geografischen Vertretung in der Delegation;

g. akzeptiert der Kongress, dass die nationalen Delegationen einiger Staaten, die keine Regionen aufweisen (i. S. der Bedeutung von Empfehlung 56 (1999)), nur Stellvertreter in die Kammer der Regionen entsenden;

h. setzt der Kongress die Behörden von Belgien, Serbien und der „ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien" davon in Kenntnis, dass sie einen Delegationsleiter ernennen müssen, um eine ordnungsgemäße Vertretung ihrer nationalen Delegationen zu gewährleisten;

i. bedauert es der Kongress, dass, im Widerspruch zum Geist der Kongress-Charta, die maximal zulässige Dauer von sechs Monaten, für die Mitglieder, die nicht mehr über ein kommunales oder regionales Mandat verfügen, weiterhin Mitglied der Delegation sein dürfen, nicht als Ausnahme, sondern als Regel angewandt wird, und dass dies die Erneuerung der Delegationen und die Teilnahme der Mitglieder verhindert, die das ordnungsgemäße Mandat innehalten;

4. Der Kongress, bezüglich der Verteilung der Sitze in den Ausschüssen:

a. weist darauf hin, dass Artikel 5 der Statutarischen Entschließung CM/Res (2007)6 besagt, dass  „jedes Kongressmitglied Anspruch auf einen Sitz in einem Ausschuss hat, einschließlich des Ständigen Ausschusses”, und setzt die Delegationen davon in Kenntnis, dass ab jetzt diesem Punkt besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, um sicherzustellen, dass sich alle Mitglieder an der Arbeit des Kongresses beteiligen können. Dies ist der Fall bei Armenien, Österreich, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Dänemark, Estland, Deutschland, Island, Italien, Liechtenstein, Moldau, der Niederlande, Polen, Portugal, der Slowakischen Republik, Slowenien, Spanien, der Schweiz, der „ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien" und der Türkei.

b. erwartet von den Staaten auch, den Geist der Kongress-Charta aufzugreifen und sicherzustellen, dass die Sitze der Vertreter, und nicht nur der Stellvertreter in statutarischen Ausschüssen Mitgliedern des unterrepräsentierten Geschlechts übertragen werden, und er wird diesem Punkt besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen;

5. Angesichts der vorstehenden Anmerkungen und vorbehaltlich der konkreten Anfragen, die an einzelne Mitgliedstaaten gerichtet werden, stimmt der Kongress den neuen Ernennungsverfahren und den Mandaten der neuen Mitglieder der 47 nationalen Delegationen zu.



[1]  Debatte und Annahme durch den Kongress am 17 März, 1. Sitzung (Berichterstatter: A. Knape, Schweden (L, EVP/CD) und G. Krug, Deutschland (R, SOZ)).