15. PLENARSITZUNG
Straßburg, 27. - 29
. Mai 2008

Überprüfung der Mandate der neuen Mitglieder und der neuen Ernennungsverfahren

Entschliessung 255 (2008)[1]


Der Kongress,

1. Gemäß seiner Charta, die das Ministerkomitee am 2. Mai 2007 verabschiedete und insbesondere gemäß der neuen Bestimmungen für die Mandate der Mitglieder des Kongresses und der ausgewogenen Vertretung zwischen Männern und Frauen;

2. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die nationalen Delegationen alle zwei Jahre erneuert werden, diesmal bei der Eröffnung der 15. Plenartagung;

3. Bezüglich der neuen Ernennungsverfahren, die in dem Dokument CG(15)24 vorgestellt werden:

a. wiederholt erneut seine Forderung an die Behörden Albaniens, ihr Verfahren zu aktualisieren, um die Schaffung der Regionen zu berücksichtigen;

b. wiederholt seine Forderung an die Behörden von Aserbaidschan, ihr Verfahren zu überprüfen, um die Konsultation der drei nationalen Gemeindeverbände zu berücksichtigen und eine Delegation gemäß Artikel 3.1 der Charta zusammenzustellen;

c. billigt die Änderung von Anhang 1 des Verfahrens für die Russische Föderation, in dem die nationalen Verbände aufgeführt werden, die ab jetzt bei der Festlegung der Kandidaturen für die Kammer der Gemeinden konsultiert werden;

d. billigt das neue Verfahren Schwedens, in dem die kürzliche Gründung des schwedischen Verbandes der Gemeinden und Regionen berücksichtigt wird, der ab jetzt die Vorschläge für die Zusammensetzung der Delegation des Kongresses unterbreitet;

e. billigt das neue Verfahren für die Türkei, das einerseits das Kriterium aus Artikel 2.2d der Charta beinhaltet, das eine Mindestprozentzahl von 30% des unterrepräsentierten Geschlechts zwingend festlegt und andererseits die Gründung der Union der türkischen Gemeinden und der Union der Provinzdienste berücksichtigt, die ab jetzt bei der Zusammensetzung der Delegation konsultiert werden;

f. billigt das neue Verfahren für das Vereinigte Königreich und stellt fest, dass ab jetzt das in Artikel 2.2d der Charta definierte Kriterium enthalten ist, das eine Mindestprozentzahl von 30% des unterrepräsentierten Geschlechts festlegt;

g. fordert alle Mitgliedstaaten auf, ihre offiziellen Ernennungsverfahren nach der Verabschiedung der Charta des Kongresses und der Revision der Geschäftsordnung des Kongresses und seiner Kammern zu aktualisieren, insbesondere die in Ziffer 1 oben erwähnten Punkte sowie die erste Übergangsbestimmung zu streichen und zwar vor der nächsten Sitzung zur Erneuerung der Delegationen;

4. Bezüglich der Zusammensetzung der nationalen Delegationen, die in der Liste I dieser 15. Tagung aufgeführt ist:

a. lobt alle Mitgliedstaaten dafür, dass sie sich an die Bestimmungen in Artikel 2.2d der Charta des Kongresses betreffend einer Beteiligung von mindestens 30% des unterrepräsentierten Geschlechts gehalten haben;

b. bedauert jedoch, dass einige Länder den Geist der Charta bezüglich der Prozentzahl der Mitglieder des unterrepräsentierten Geschlechts bei der Verteilung der Sitze zwischen Vertretern und Stellvertretern nicht respektiert haben;

c. meldet zum gegenwärtigen Zeitpunkt bezüglich der Konformität mit Artikel 2.1 der Charta Vorbehalte an bei den Mandaten:

i. zweier Mitglieder der Delegation der Russischen Föderation, die der Chef der Exekutive der Gebiete der Föderation in den Rat der Föderation ernannte und beauftragt daher das Präsidium, ihr Mandat detailliert zu prüfen und vor Ende 2008 Bericht zu erstatten, akzeptiert jedoch bis dahin das Mandat dieser Mitglieder;

ii. des Gouverneurs der Königin der Niederlande und beauftragt das Präsidium, ebenfalls dieses Mandat detailliert zu prüfen und vor Ende 2008 Bericht zu erstatten, akzeptiert jedoch bis dahin das Mandat dieses Mitglieds;

d. beauftragt seinen Institutionellen Ausschuss im Rahmen seiner Arbeiten über die Situation der Gemeinde- und Regionaldemokratie in Portugal, die Begründung der Ernennung der Vertreter der « Freguesias » (Pfarreiräte) in die Kammer der Gemeinden zu prüfen und fordert das Präsidium auf, einen Bericht über diese Frage zu erstellen, akzeptiert jedoch bis dahin die Mandate dieser Mitglieder;

e. akzeptiert als Kompromiss, dass die nationalen Delegationen einiger Länder ohne Regionen im Sinne der Empfehlung 56 (1999) nur Stellvertreter in die Kammer der Regionen entsenden und unterrichtet die anderen betroffenen Länder über diese Möglichkeit;

f. nimmt das Schreiben der Versammlung der autonomen Provinz Vojvodina zur Kenntnis, ist jedoch der Ansicht, dass es sich nicht um eine flagrante Missachtung der Kriterien der Charta handelt und beurteilt die ausgewogene Vertretung in der Kammer der Regionen zwischen den Vertretern der Vojvodina, der einzigen echten Region des Landes sowie der übrigen Gebiete Serbiens, die in dieser Kammer durch Politiker der großen Städte gemäß Artikel 2.4 der Charta des Kongresses und gemäß den offiziellen Ernennungsverfahren, die für das Land festgelegt wurden, vertreten sind, als zufriedenstellend;

g. nimmt das Schreiben des Präsidenten der Vereinigung der Bürgermeister aus Südost-Anatolien bezüglich der politischen und geographischen Ausgewogenheit der nationalen Delegation der Türkei zur Kenntnis und beauftragt das Präsidium, dieses detailliert gemeinsam mit dem Berichterstatter des Institutionellen Ausschusses zu prüfen und dem Kongress vor Ende des Jahres Bericht zu erstatten;

h. billigt die Zusammensetzung der Delegation aus Zypern, wiederholt jedoch den Wunsch, der in der Entschließung 170 (2004) geäußert wurde, dass die Vertreter der türkisch-zypriotischen Gemeinschaft in die Delegation aufgenommen werden und beschließt bis dahin, weiterhin zwei Vertreter der türkisch-zypriotischen Gemeinschaft zur Teilnahme an den Sitzungen, Tagungen des Ständigen Ausschusses sowie eventuell zu denen der statutarischen Ausschüsse des Kongresses zu spezifischen Punkten einzuladen, gemäß der bereits geltenden Praxis (nach der Entscheidung des Präsidiums des Kongresses am 3. November 2004, die in der Entschließung 234(2007) bestätigt wird);

i. bedauert es, dass die Sitze einiger nationaler Delegationen noch frei sind und so diesen Ländern die Möglichkeit einer vollständigen Beteiligung an den Arbeiten des Kongresses genommen wird;

j. unterstreicht, dass einige dieser freien Sitze unbedingt mit Frauen besetzt werden sollten, damit die betroffenen Delegationen die Kriterien von Artikel 2.2d der Charta erfüllen;

k. stellt fest, dass kurz vor oder nach der Tagung Gemeinde- und/oder Regionalwahlen stattfinden und sich daher einige Delegationen nach der Tagung ändern werden und erinnert an die Frist von maximal sechs Monaten, die in Artikel 2.6 der Charta vorgesehen ist, nach der Mitglieder, die ihr Mandat verloren haben, nicht länger Mitglieder des Kongresses sein können;

5. Angesichts der oben vorgebrachten Bemerkungen und unter Vorbehalt der Forderungen an einige Mitgliedstaaten billigt die neuen Ernennungsverfahren und die Mandate der neuen Mitglieder der 47 nationalen Delegationen.



[1] Diskussion und Annahme durch den Kongress am 27. Mai 2008, 1. Sitzung (siehe Dokument CG(15)2RES, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch A. Knape (Schweden, L, EVP/DC) und G. Krug (Deutschland, R, SOC), Berichterstatter).