HERBSTTAGUNG

STÄNDIGER AUSSCHUSS

der Kammer der Gemeinden

Zur Aussprache im Ständigen Ausschuss (siehe Artikel 15 der Geschäftsordnung)

Frist für die Einreichung der Änderungsanträge: Bis spätestens 16 Uhr am Vorabend des Tages, an dem die Texte, auf die sie sich beziehen, erörtert werden (Ziffer 27 der Geschäftsordnung))

Straßburg, den 19. Oktober 2006                                                                                    CPL(13)7REC

                                                                                                                                                                

DREIZEHNTE TAGUNG

(Herbsttagung, Moskau, 14. – 15. November 2006)

Empfehlungsentwurf 203 (2006) 1

betreffendüber

die Übereinstimmung der norwegischen Gesetzgebung mit Artikel 11

der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung

Berichterstatterin: Muriel BARKER, Vereinigtes Königreich

Kammer der Gemeinden, Fraktion: SOC

(1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Gemeinden am 14. November 2006 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 15. November 2006 (siehe Dokument CPL(13)7, Empfehlungsentwurf vorgelegt durch M. Barker (Vereinigtes Königreich, L, SOC), Berichterstatter).

) Einstimmig von den Mitgliedern des Institutionellen Ausschusses der Kammer der Gemeinden am 16. Oktober 2006 angenommen

Mitglieder des Ausschusses:

I. Pereverzeva (Präsidentin), G. Anzalone, M. Barker, E. Calota (Stellvertreter: P. R. Paun Jura), C. Bijl, M. Chernishev (Stellvertreter: V. Pereschein), M. Cohen, M. Guegan, B. Halvarsson, W. Kelsch, I. Kulichenko (Stellvertreter: V. Saratov, V. Lazovska (Stellvertreter: J. Teikmanis); P. Mangin, A. Porawski, G. Rhodio, B. Rope, J. Schütz (Stellvertreter: G. Thum), G. Szabo (Stellvertreter: G. Illes); A. Torres Pereira, E. Yeritsyan, Y. Yilmaz, N. Zeybekci, D. Zmegac

NB. Die Namen der abstimmenden Mitglieder sind kursiv gedruckt.

Sekretariat des Ausschusses: S. Tsovilis, A. Schröder

     Zur Aussprache im Ständigen Ausschuss – siehe Artikel 15 der Geschäftsordnung des Kongresses - Einwände gegen das Verfahren im Ständigen Ausschuss müssen dem Exekutivdirektor des Kongresses eine gute Woche vor der Sitzung des Ständigen Ausschusses zugehen, wenn 5 Mitglieder Einwände erheben, wird der Bericht bei der Plenarsitzung vorgelegt.


Der Kongress, mit Bezug auf einen Vorschlag des Institutionellen Ausschusses,

1. uUnter Verweis auf:

a. seine Charta und Statutarische Entschließung (2000) 1;

b. die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung (SEV Nr. 122);

c. die Bitte der norwegischen Delegation um eine Stellungnahme des Kongresses über Norwegen, um zu prüfen, inwieweit das norwegische Recht, wie im Fallrecht der nationalen Gerichte widergespiegelt, im Einklang mit Artikel 11 der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung steht;

2. Vverweist auf die begründete Stellungnahme der Gruppe unabhängiger Experten über die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung vom 5. Oktober 2006 in Perugia (Italien), die der Institutionelle Ausschuss am 16. Oktober 2006 in Straßburg unterstützte;

3. Eempfiehlt den norwegischen Behörden, ihre Gesetzgebung und Gerichtspraxis in Einklang mit Artikel 11 der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung zu bringen und im innerstaatlichen Recht den Gemeinden das Recht und die Ausübung des Rechts auf Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der staatlichen Verwaltung in den Situationen zu garantieren, die in im Anhang des Begründungstextes aufgeführt sind, um die freie Ausübung ihrer Befugnisse und die Achtung dieser Prinzipien der kommunalen Selbstverwaltung, wie in der nationalen Gesetzgebung vorgesehen, zu gewährleisten;

4. Ffordert das Ministerkomitee auf, den norwegischen Behörden die vorliegende Empfehlung und den Begründungstext einschließlich der begründeten Stellungnahme zu übermitteln.