DREIZEHNTE TAGUNG

(Frühjahrstagung, Straßburg, 27. – 28. März 2007)

Empfehlung 212 (2007) 1

über E-Gesundheit und Demokratie in den Regionen

1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Regionen am 27. März 2007 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 28. März 2007 (siehe Dokument CPR(13)7, Empfehlungsentwurf vorgelegt durch E. Haider (Österreich, R, SOC), im Namen von M. Khan (Vereinigtes Königreich, R, SOC), Berichterstatter).


1. Die E-Gesundheit gründet sich auf eine Reihe integrierter Technologien. Diese Technologien verbessern bedeutend den Zugang zu Informationen, das Verständnis der Gesundheit durch ein patientenbezogenes E‑Lernzentrum, den Informationsaustausch und die Dienste in Echtzeit wie die Ferndiagnose (Telemedizin) oder elektronische Gesundheitskarteien sowie die Möglichkeit einer Pflege zuhause;

2. Für die Bürger besteht der Hauptvorteil der E-Gesundheit darin, dass die Information und Kommunikation mit Medizinern und Gesundheitsdiensten von zuhause aus stattfinden kann und ein direkter Zugang zu dem Fachwissen gegeben ist. Die Hauptvorteile der E-Gesundheit für die Mediziner sind die Verbesserung des Zugangs zu den Systemen, die bei klinischen Entscheidungen helfen können. Dies verbessert die Qualität der Entscheidungen und der Dienstleistungen und bietet ihnen Zugang zu wertvollen Informationsquellen und zur beruflichen Weiterbildung;

3. Im Bereich der Gesundheit ist in den meisten europäischen Ländern seit einigen Jahren eine doppelte Entwicklung festzustellen, die Tendenz geht hin zu einer Übertragung der Verantwortung auf die lokale und regionale Ebene und hin zu einer Verbesserung der Qualität der Dienstleistung und der Rentabilität. Die E‑Gesundheit kann effizient zu dieser Entwicklung beitragen und die Dienste persönlicher gestalten und auf den individuellen Gebrauch zuschneiden. Dies ist die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips in der Praxis, nämlich einen Dienst auf der Ebene zu erbringen, auf der er am effizientesten ist;

4. Angesichts der wachsenden Besorgnis aufgrund der Unterschiede bei den medizinischen Diensten zwischen den Regionen und innerhalb der Regionen selbst, bietet die E-Gesundheit neue Perspektiven, um die Unterschiede zu beseitigen;

5. Die E-Gesundheit sollte als Instrument zur demokratischen Teilhabe ebenso wie das E-Lernen, der E‑Handel und die E-Gouvernance gesehen werden und nicht einfach als neue Technologie, die das lokale Angebot des Gesundheitsdienstes verbessert. Die Stärkung der sozialen Integration durch die E-Gesundheit umfasst die Sozialdienste, die häusliche Pflege und die Volksgesundheit und führt zu einem integrierten und bürgernäheren Konzept der Gesundheitsversorgung, aber auch zur Selbstständigkeit des Bürgers und gibt ihm die Möglichkeit, eine proaktivere Rolle und eine informierte Kontrolle seiner tatsächlichen Bedürfnisse im Bereich Gesundheit auszuüben;

6. Angesichts des Vorangegangenen ist der Kongress der Auffassung, dass die E-Gesundheit ein neuer wichtiger Ansatz zur sozialen Eingliederung ist, der es den Patienten ermöglicht, sich aktiv an der Gesundheitsversorgung auf lokaler Ebene zu beteiligen und empfiehlt daher dem Ministerkomitee, die Mitgliedstaaten aufzufordern:

a. die Empfehlung (2004)15 des Ministerkomitees über E-Gouvernance zu nutzen, um das System der E‑Gesundheit wirklich verantwortlich zu gestalten;

b. einen nationalen Aktionsplan im Bereich E-Gesundheit auszuarbeiten, der mit den subnationalen Ebenen abgestimmt ist und:

i.          ein gemeinsames beratendes Organ einsetzt, das die Zivilgesellschaft und die nationalen und regionalen Anbieter von Gesundheitsdiensten vertritt. Sein Mandat besteht darin, die Systeme der E‑Gesundheit je nach den Prioritäten zu beurteilen, zu kontrollieren und der Öffentlichkeit über die Umsetzung Rechenschaft abzulegen;

ii.         die Regeln der Gouvernance für das nationale Gesundheitssystem mit den Methoden der E‑Gouvernance auf lokaler und regionaler Ebene vereinbart;

iii.        flexible Dienste für die E-Gesundheit vorsieht, die auf den Bürger ausgerichtet sind und sich stetig weiter entwickeln, anstatt sich auf Modelle der bereits bestehenden Gesundheitsdienste zu stützen;

iv.        darauf achtet, dass die Politik der E-Gesundheit auf die sozialen und medizinischen Prioritäten und nicht nur auf die technologischen Möglichkeiten ausgerichtet ist, jedoch gleichzeitig die sozialen Bedürfnisse berücksichtigt, die Innovation und Anwendung fördern;

v.         die Forderungen der lokalen Anbieter mit den nationalen Normen in Einklang bringt, wie Übertragbarkeit der Vorteile und des Zugangs und die Behandlungen der E-Gesundheit in den Zahlungssystemen anerkennt und rückerstattet;


vi.        die Rentabilität dank einer Übertragung der Ressourcen weit entfernter zentralisierter Institutionen auf weniger kostspielige oder vernetzte Strukturen, die bürgernäher sind, verbessert;

vii.       trotzdem eine immer stärkere Übertragung der Gesundheitsdienste auf die lokale und regionale Ebene garantiert, die einher geht mit der Bereitstellung entsprechender Finanzmittel, wie in der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung festgelegt;

viii.      in Achtung der Prinzipien der demokratischen E-Gouvernance, die eine verstärkte Beteiligung, Initiative und Engagement der Bürger auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene fordert, die Bürger konsultiert;

ix.        die E-Gesundheit so angenehm wie möglich gestaltet, die den nationalen Normen beim Verständnis der Informationen, der Zugänglichkeit für behinderte Menschen und der Beteiligung der Bürger, darunter nach Bedarf auch in anderen Sprachen, entspricht;

c. darauf zu achten, dass die nationale Politik der Telekommunikation den bestmöglichen Zugang zu den Medien der E-Gesundheit auf nationaler Ebene (Telefon, Internet, Fernsehen, Radio etc) sowie eine hohe Vernetzung bietet, damit die Nutzer leicht und kontinuierlich von einer Dienstleistung zur anderen und einer Region zur anderen wechseln können;

d. sich für eine Normung der Informationen und der Dienste der E-Gesundheit auf nationaler Ebene einzusetzen, damit sie den Patienten aller Länder zugänglich sind;

e. ein grenzüberschreitendes Programm für E-Gesundheit zu unterstützen, das die Nationen bei den gemeinsamen Zielen der E-Gesundheit eint und insbesondere den Vorschlag unterbreitet, der bei der 13. Plenartagung des Kongresses vorgelegt wurde, ein Netz der Telemedizin und der virtuellen Bildung in Südosteuropa einzurichten.