DREIZEHNTE TAGUNG
(Frühjahrstagung, Straßburg, 27. – 28. März 2007)
Empfehlung 213 (2007) 1
über die Wahl des Bachkan (Gouverneur) von Gagausien (Moldawien)
(beobachtet am 3. und 17. Dezember 2006)
1 Diskussion und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 28. März 2007 (siehe Dokument CG(13)43, Empfehlungsentwurf vorgelegt durch S. Bolam (Vereinigtes Königreich, R, EVP/CD), und P. Rondelli (San Marino, R, SOC), Berichterstatter).
Der Kongress,
1. Unter Hinweis auf:
a. die statutarische Entschließung (2000) 1 des Ministerkomitees betreffend den Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates, insbesondere Artikel 2, Absatz 3, in der der Kongress beauftragt wird, regelmäßig Land-für-Land-Berichte über die Situation der Gemeinde- und Regionaldemokratie in sämtlichen Mitgliedstaaten auszuarbeiten (Monitoringberichte);
b. die in der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung festgelegten Prinzipien, die Moldawien am 2. Oktober 1997 ratifiziert hat und die in diesem Land am 1. Februar 1998 in Kraft trat;
c. seine Empfehlungen 38 (1998), 84 (2000), 110 (2002) und 179 (2005) betreffend die Situation der Gemeinde- und/oder Regionaldemokratie in der Republik Moldawien;
d. seine vorangegangenen Berichte über die Wahlbeobachtung in Moldawien, insbesondere in Gagausien[1];
e. seinen Bericht über die Wahl des Bachkan (Gouverneur) von Gagausien am 3. und 17. Dezember 2006, in dem detailliert die Feststellungen der Wahlbeobachtung des Kongresses aufgeführt sind.
2. Begrüßt die hohe Wahlbeteiligung, die seiner Auffassung nach ein Zeichen für das nachhaltige Vertrauen der gagausischen Bürger in die Gemeinde- und Regionaldemokratie ist.
3. Stellt fest, dass:
a. die Wahl des Bachkan (Gouverneur) von Gagausien (Moldawien) durch das Gesetz Nr. 32-XXXIII/I der Autonomen Territorialen Einheit Gagausien geregelt ist, einige Bestimmungen jedoch im Widerspruch zum Wahlgesetz von Moldawien stehen;
b. das Gesetz Nr. 32-XXXIII/I nur einige Monate vor der Wahl abgeändert wurde, ohne dass die Änderungen der Venedig-Kommission zur Beurteilung vorgelegt worden wären;
c. die die Zusammensetzung der zentralen Wahlkommission in Gagausien und ihr ad hoc Charakter nicht die Unparteilichkeit gewährleisten;
d. die Wahlkampagne durch einen ungleichen Zugang zu den Medien, die unklare Verwendung der Verwaltungsressourcen zu Wahlzwecken und mangelnde Transparenz bei der Finanzierung des Wahlmaterials aller Kandidaten gekennzeichnet ist;
e. große Ungenauigkeiten bei in den Wählerlisten existieren;
f. in einigen Wahllokalen die Listen mit der Maschine und mit der Hand geschrieben sind;
g. eine beträchtliche Zahl von Wählern am Wahltage, und auch im zweiten Wahlgang, auf Zusatzlisten erschienen;
h. zwischen den beiden Wahlgängen Änderungen bei der Eintragung in die mobilen Wahllisten vorgenommen wurden;
i. am Wahltag der Versuch beobachtet wurde, Einfluss oder Druck auf die Wähler, insbesondere ältere Menschen und Mitglieder der Kommissionen, auszuüben;beobachtet wurde;
j. einige Mitglieder der Wahlkommission nicht ausreichend geschult waren;
k. die meisten Wahllokale für behinderte Menschen unzugänglich und für ältere Menschen nur schwer zugänglich waren.
4. Fordert die moldawischen Behörden auf, dafür zu sorgen, dass die künftigen Wahlen in Einhaltung Übereinstimmung der mit den internationalen Wahlnormen organisiert und durchgeführt werden sowie die folgenden Empfehlungen einzuhalten und hierzu:
a. alle Maßnahmen zur Harmonisierung der moldawischen Wahlgesetzgebung und der Gesetze für die Wahlverfahren in Gagausien zu ergreifen;
b. darauf zu achten, dass in Zukunft die Änderungen am Wahlgesetz lange vor den Wahlen verabschiedet werden und der Venedig-Kommisison vor der Annahme vorgelegt werden, damit sie in die diese Empfehlungen dieser aufgenommen werden können;
c. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Unparteilichkeit der zentralen Wahlkommission zu gewährleisten;
d. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Missbrauch bei der Verwendung der Verwaltungsressourcen zu Wahlzwecken bei künftigen Wahlen zu vermeiden;
e. die Bemühungen zur rechtzeitigen Verbesserung der Genauigkeit der Wählerlisten für die nächsten Gemeindewahlen fortzusetzen und eine angemessene Verwendung der Zusatzlisten und mobilen Abstimmungen zu gewährleisten;
f. praktische Änderungen zwischen zwei Wahlgängen einer der gleichen Wahl zu vermeiden;
g. darauf zu achten, dass die Mitglieder der Wahlkommissionen rechtzeitig eine professionelle Schulung erhalten;
h. dafür zu sorgen, dass die Wahllokale an die Bedürfnisse der Wähler angepasst sind und hierzu:
i. die Wahllokale soweit wie möglich für ältere und behinderte Menschen zugänglicher zu zu machen;
ii. die Gesetzgebung bezüglich der Zahl der Wähler pro Wahllokal erneut zu prüfen und eine Schwelle von 1500 Wählern pro Wahllokal festzusetzen.
5. Fordert das Ministerkomitee auf, die vorliegende Empfehlung und den Begründungstext zur Kenntnis zu nehmen und den zuständigen zwischenstaatlichen Organen des Europarates zu übermitteln sowie der Venedig-Kommission, der Direktion zur Kooperation für Gemeinde- und Regionaldemokratie, der Generaldirektion für politische Angelegenheiten und dem Kommissar für Menschenrechte.
6. Fordert die Parlamentarische Versammlung des Europarates auf, diese Empfehlung bei der Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungen Moldawiens zu berücksichtigen.
7. Bekräftigt seinen Willen, die moldawischen Behörden bei ihren Bemühungen zur Umsetzung der oben erwähnten Empfehlungen zu unterstützen und die Gemeinde- und Regionaldemokratie im ganzen Land zu konsolidieren, darunter in der Autonomen Territorialen Einheit Gagausien, entsprechend den Verpflichtungen Moldawiens gegenüber den internationalen Wahlgesetzen und der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung. Der Kongress fordert daher die moldawischen Behörden auf, das Präsidium über die Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlung 179 (2005) betreffend die Gemeindedemokratie in Moldawien und die vorliegende Empfehlung zu informieren.
[1] Bericht über die lokalen Teilwahlen in Moldawien (27. November und 11. Dezember 2005), CG/Bur (12) 98; Bericht über die lokalen Teilwahlen in Moldawien (10. und 24. Juli 2005), CG/Bur (12) 34; Bericht über die Regionalwahlen in Gagausien, Republik Moldawien (16. und 30. November 2003), CG/Bur (10) 89; Bericht über die Beobachtungsmission der Gemeindewahlen in Moldawien (25. Mai und 8. Juni 2003), CG/BUR (10) 19 und Bericht über die Regionalwahlen in Gagausien, Republik Moldawien (6 . und 22. Oktober 2002), CG/BUR (9) 59.