der kongress

DER GEMEINDEN UND REGIONEN

Europarat

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DREIZEHNTE TAGUNG

(Frühjahrstagung, Straßburg, 27. – 28. März 2007)

Empfehlung 214 (2007) 1

über die Gemeindewahlen in Albanien

(beobachtet am 18. Februar 2007)

1 Diskussion und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 28. März 2007 (siehe Dokument CG(13)44, Empfehlungsentwurf vorgelegt durch J-C. Frécon (France, L, SOC), Berichterstatter).


Der Kongress,

1. Unter Hinweis auf:

a. die statutarische Entschließung (2000) 1 des Ministerkomitees betreffend Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates;

b. die in der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung festgelegten Prinzipien, die Albanien am 4. April 2000 ratifiziert hat und die in diesem Land am 1. August 2000 in Kraft trat;

c. seine Empfehlung 201 (2006) betreffend Gemeinde- und Regionaldemokratie in Albanien;

d. seine vorangegangenen Berichte über die Wahlbeobachtungen in Albanien[1];

e. seinen Bericht über die Gemeindewahlen am 18. Februar 2007 in Albanien, in dem detailliert die Feststellungen der Wahlbeobachtung des Kongresses aufgeführt sind.

2. Erinnert an die Rolle des Kongresses bei der Wahlbeobachtung, insbesondere der Gemeinde- und Regionalwahlen und ist davon überzeugt, dass die Durchführung von freien und gerechten Gemeinde- und Regionalwahlen, die gemäß den internationalen Wahlnormen organisiert werden, wesentlich für die Garantie der Legitimität der Institutionen, den Aufbau eines demokratischen Regimes auf einer gesunden Grundlage und ein Grundstein für ein gutes Regieren auf lokaler und regionaler Ebene ist;

3. Stellt folgendes fest:

a. bezüglich der Wahlkampagne:

i.       einen sehr kurzen Zeitraum für die Kampagne, was zu Schwierigkeiten bei der Organisation führte;

ii.       den Einsatz der Medien am Ende der Kampagne, um Politiker persönlich anzugreifen und insgesamt eine politische Schwäche bei Fragen von lokalem Interesse;

iii.      die Verwendung von Verwaltungsmitteln der Gemeinschaft zu Wahlzwecken;

b. bezüglich der Organisation der Wahlen:

i.       die Notwendigkeit eines kohärenten Systems auf nationaler Ebene für Personalausweise und Anschriften;

ii.       die mögliche Verwirrung der Wähler, die mit mehreren Wahlzetteln konfrontiert werden, die sie nicht auseinander halten können, insbesondere in Tirana, wo die Wähler viermal abstimmen mussten;

iii.      fortbestehende Gruppenwahl oder unterstützte Wahl;

iv.      unzureichende Bestimmungen, die es Inhaftierten, Kranken im Krankenhaus und Mitgliedern der Streitkräfte nicht ermöglichen, an der Wahl teilzunehmen;

v.      fehlende Bestimmungen für Albaner, die im Ausland leben, an der Wahl teilzunehmen;

vi.      die Tatsache, dass zahlreiche Wahllokale immer noch nicht für behinderte Menschen und nur schwer für ältere Menschen zugänglich sind;

vii.     eine unzureichende Schulung der Mitglieder der Wahlkommissionen angesichts der Kürze der Kampagne;

viii.    einen beträchtlichen Rückstand bei der Veröffentlichung der endgültigen Ergebnisse.

4. Wünscht, die nachstehenden Empfehlungen dem Ministerkomitee und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zu unterbreiten.

5. Fordert die albanischen Behörden auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die folgenden Empfehlungen umzusetzen, d.h.:

a. bezüglich der Wahlkampagne:

i.       geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Missbrauch bei der Verwendung von öffentlichen Verwaltungsmitteln zu Wahlzwecken bei künftigen Wahlen zu vermeiden;

b. bezüglich der Verwaltung der Wahlen:

i.       die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um so rasch wie möglich ein nationales System für Personalausweise und eine Verbesserung des Systems der Anschriften der Bürger einzurichten;

ii.       die Planung und Unterscheidung der Wahlzettel zu verbessern, um Verwirrung zu vermeiden, wenn mehrere Wahlen gleichzeitig abgehalten werden;

iii.      darauf zu achten, dass die Mitglieder der Wahlkommissionen entsprechend geschult sind;

iv.      darauf zu achten, dass das notwendige Material, die Wählerlisten und die Listen der Mitglieder der Wahlkommissionen den Wahllokalen rechtzeitig übermittelt werden, damit die Wahllokale zur vorgesehenen Zeit öffnen und schließen können;

v.      die Bestimmungen zu verbessern, damit Inhaftierte, Kranke im Krankenhaus und Mitglieder der Streitkräfte wählen können;

vi.      die Möglichkeit zu prüfen, die Wahl für albanische Bürger, die im Ausland leben, zum Beispiel in den Räumlichkeiten der albanischen Konsulate zu ermöglichen;

vii.     die Bemühungen fortzusetzen, damit die Wahllokale für behinderte und ältere Menschen zugänglicher werden;

viii.    von einer unabhängigen Instanz die Zuverlässigkeit der verwendeten nicht abwaschbaren Tinte prüfen zu lassen, um Doppelstimmen zu vermeiden;

ix.      die Möglichkeit zu prüfen, in jedem Wahllokal die Stimmen auszuzählen, um das Risiko des Wahlbetruges zu weit wie möglich zu verringern und die Verzögerung bei der Veröffentlichung der Ergebnisse einzuschränken.

6. Wiederholt sein Angebot, den albanischen Behörden bei der Umsetzung der oben erwähnten Empfehlungen zu helfen und die Gemeinde- und Regionaldemokratie im ganzen Land gemäß den Verpflichtungen, die Albanien bei den internationalen Wahlnormen nach der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung eingegangen ist, zu stärken.



[1] Bericht über die Gemeindewahlen in Albanien (1. und 15. Oktober 2000), CG/CP (7) 13, Bericht über die Beobachtung der Gemeindewahlen in Albanien (12. Oktober 2003), CG/CP (10) 16, Bericht über die lokalen Teilwahlen in Tirana, Albanien (28. Dezember 2003), CG/BUR (10) 87.