STÄNDIGER AUSSCHUSS

Straßburg, 18. Juni 2010

Stellungnahme zur Empfehlung 1893 (2009) der Parlamentarischen Versammlung bezüglich der Zukunft des Europäischen Zentrums für globale Interdependenz und Solidarität

Stellungnahme 32 (2010)[1]

1. Der Kongress verweist auf seine Beteiligung an den Arbeiten des Europäischen Zentrums für globale Interdependenz und Solidarität (nachstehend « das Zentrum ») seit seiner Gründung 1990 in Lissabon sowie die Unterzeichnung eines verstärkten Kooperationsabkommens mit dem Zentrum am 2. Dezember 2008, um die gemeinsamen Ziele besser zu definieren und die Netze der gegenseitigen Kooperation auszubauen.

2. Der Kongress, der bereits mit den Gemeinden und Regionen im Maghreb und im Nahen Osten zusammengearbeitet hat, begrüßt den Beitritt des ersten nicht-europäischen Mitgliedstaats, Marokko zum Zentrum am 1. Juli 2009. Er zeigt sich zufrieden mit dem Seminar über die Kooperation zwischen dem Europarat und Marokko, das am 22. und 23. Februar in Rabat stattfand und an dem der Kongress teilnahm und unterstützte die beabsichtigten Follow-up Aktionen des Zentrums, des Europarates und der Europäischen Union, mit denen der Europarat einen Beitrag zum demokratischen Reformprozess in Marokko leisten könnte, mit politischer und finanzieller Unterstützung der Europäischen Union.

3. Er unterstreicht die Bedeutung einer Annäherung zwischen Europa, Afrika und dem südlichen Mittelmeer, die den Dialog zwischen den europäischen und arabischen Städten erfordert, an dem sich der Kongress weiterhin mit Fachwissen und Arbeit vor Ort mit den lokalen und regionalen Akteuren beteiligen möchte. In diesem Zusammenhang begrüßt es der Kongress, dass ein zweiter nicht-europäischer Staat, die Kap Verdischen Inseln, dem Zentrum am 1. März beigetreten ist.

4. Der Kongress begrüßt ebenfalls die Zusammenarbeit des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union mit dem Zentrum. Er unterstützt den Vorschlag in der Empfehlung 1893 (2009) bezüglich einer gemeinsamen Beteiligung des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates und des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union an der lokalen und regionalen Arbeit des Exekutivrates des Zentrums nach dem Modell der parlamentarischen Arbeit der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und des Europäischen Parlaments.


5. Der Kongress ist der Auffassung, dass die Verwaltungsstruktur des Zentrums, die auf einem « Quadrilog » der Regierungen, Abgeordneten, lokal und regional gewählten Vertreter und der Zivilgesellschaft basiert, zweifellos einen Mehrwert für seine Arbeit darstellt und den Prioritäten des Zentrums eine natürliche Legitimität verleiht.

6. Er stellt fest, dass nach Artikel 6.1 des Entwurfs für das abgeänderte Statut bezüglich der Zusammensetzung des Präsidiums, nur ein Sitz für einen Vertreter der Gemeinden und Regionen vorgesehen ist, der gegebenenfalls zwischen dem Kongress und dem Ausschuss der Regionen aufzuteilen wäre.

7. Der Kongress unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass er immer einen Sitz im Präsidium des Exekutivrates inne hatte und möchte diesen ständigen Sitz beibehalten, damit er weiterhin gleichberechtigter Partner in diesem Quadrilog sein kann. Er ist der Auffassung, dass ein zusätzlicher Sitz für einen Vertreter des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union vorgesehen werden könnte.

8. Der Kongress weist im Übrigen darauf hin, dass Empfehlung 1893 (2009) dem Ausschuss der Regionen vorschlägt, das derzeitige Statut des Zentrums von einem erweiterten Teilabkommen in ein erweitertes Abkommen zu ändern und die statutarische Entschließung (93)51 zu diesem Zwecke abzuändern. Er stellt jedoch fest, dass bis heute nur 19 Mitgliedstaaten des Europarates Mitglied des Teilabkommens sind. Er hofft, dass sich in Zukunft mehr Mitgliedstaaten des Europarates am Nord-Süd-Zentrum beteiligen werden, wodurch das Statut in Richtung eines erweiterten Abkommens geändert werden könnte und ruft die betroffenen Regierungen auf, dementsprechend tätig zu werden.

9. Der Kongress wiederholt seine nachdrückliche Unterstützung für das Zentrum im Rahmen des 20. Jahrestages und erinnert an seine wichtige Rolle bei der Förderung der Werte des Europarates über den europäischen Kontinent hinaus. Er ist der Auffassung, dass das Verfahren zur Annahme einer neuen statutarischen Entschließung für das Zentrum im Rahmen des derzeitigen Reformprozesses im Europarat dazu führen sollte, dass seine politische Rolle als besonderes Instrument des Europarates für Dialog und Kooperation mit den nicht-europäischen Ländern gestärkt werden sollte, die die Werte unserer Organisation teilen möchten. 



[1] Diskussion und Annahme durch den Ständigen Ausschuss im Namen vom Kongress am 18. Juni 2010 (siehe Dokument CG(18)20, vorgelegt durch J.-C. Frécon, Frankreich (L, SOC), Berichterstatter).