14. PLENARTAGUNG
(Straßburg, 30. Mai – 1. Juni 2007)

Stärkung der Fähigkeiten auf lokaler Ebene

Empfehlungsvorentwurf, vorgelegt vom CDLR

Stellungnahme 27 (2007) [1]


Der Kongress, mit Bezug auf den Vorschlag des Institutionellen Ausschusses,

1. Unter Verweis auf:

a. die Bitte des CDLR um Stellungnahme über den Empfehlungsvorentwurf über die Stärkung der Fähigkeiten auf lokaler Ebene; 

2. Billigt insgesamt die Prinzipien, die in dem Empfehlungsvorentwurf über die Stärkung der Fähigkeiten auf lokaler Ebene dargelegt wurden;

3. Unterstreicht jedoch, dass die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Stärkung der Fähigkeiten der Gemeinden weder das Subsidiaritätsprinzip noch die kommunale Selbstverwaltung beschneiden dürfen;

4. Betont die Notwendigkeit, den Geist und Wortlaut der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung voll und ganz zu achten und umzusetzen;

5. Erinnert daran, dass insbesondere Art. 3 Abs. 1 („das Recht und die Fähigkeit ... einen wesentlichen Teil der öffentlichen Angelegenheiten in eigener Verantwortung zu regeln und zu gestalten …”) und Art. 6 der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung („Angemessene Verwaltungsstrukturen und Ausstattung für die Aufgaben der kommunalen Gebietskörperschaften”) eine systematische und kontinuierliche Stärkung der notwendigen Fähigkeiten der gewählten Vertreter sowie der Mitarbeiter erfordern;

6. Bezieht sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung betreffend Beschäftigungsbedingungen für die Bediensteten der kommunalen Gebietskörperschaften, der die Notwendigkeit angemessener Schulungsmöglichkeiten und Karrierechancen unterstreicht;

7. Empfiehlt den Mitgliedstaaten, auf die notwendige Stärkung der Fähigkeiten auf lokaler Ebene hinzuweisen;

8. Empfiehlt außerdem, auf den internationalen Beistand aufmerksam zu machen, der für die Stärkung der Fähigkeiten verfügbar ist, insbesondere über das Fachzentrum des Europarates für Gemeindereformen und die Entwicklungsbank des Europarates;

9. Bekräftigt die Notwendigkeit eines strategischen und koordinierten Ansatzes für die Stärkung der Fähigkeiten, insbesondere durch die Kooperation zwischen den Zentral-, Regional- und Kommunalregierungen und anderen Akteuren wie den nationalen Gemeindeverbänden;

10. Verweist auf die strategische Rolle des Fachzentrums des Europarates für Gemeindereformen und des Kongresses, die durch die „Strategie des Europarates zur Innovation und Good Gouvernance auf lokaler Ebene“ hervorgehoben wird;

11. Betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Strukturen wie dem Netz der Gemeindeverbände Südosteuropas (NALAS), dem europäischen Netz der Schulungszentren der Gemeinden und Regionen (ENTO) und dem Verband der Verbindungsbüros der örtlichen Demokratie (ALDA);

12. Erinnert daran, dass alle Maßnahmen zur Stärkung der Fähigkeiten, die Stärkung der Gemeinden sowie die Erfüllung der Bedürfnisse der Bürger beinhalten sollten;

13. Unterstreicht die Notwendigkeit ausreichender Finanzmittel für eine Schulung auf lokaler Ebene;

14. Empfiehlt außerdem, dass die Bemühungen zur Stärkung der Fähigkeiten auch dazu dienen sollten, die möglichen Unterschiede zwischen den Ländern Westeuropas und denen in Mittel- und Osteuropa zu verringern.



[1] Annahme durch den Kongress am 31. Mai 2007 (zur Abstimmung ohne Debatte, Artikel 26 der Geschäftsordnung des Kongresses, siehe Dokument CG(14)10OPINION, Entwurf einer Stellungnahme, erstellt von K. Whitmore (Vereinigtes Königreich, R, ILDG), Berichterstatter.