Entschliessung 112 (2001)1 betreffend "Städte und Regionen: kulturelle Vielfalt; ein wesentlicher Bestandteil eines geeinten Europas" (Innsbruck, 11.-12. Dezember 2000)

Der Kongress,

1. Rechnung tragend:

a. der am 13. Dezember 2000 durch die Teilnehmer an der Konferenz "Städte und Regionen: kulturelle Vielfalt als Voraussetzung eines vereinigten Europa" angenommenen Erklärung von Innsbruck;

b. der durch den Experten des Kongresses vorgelegten Untersuchung der kulturellen Zuständigkeiten und Aktivitäten der europäischer Gemeinden und Regionen (veröffentlicht als Nr. 69 der Reihe "Etudes et Travaux" des KGRE), die der Konferenz als Arbeitsgrundlage diente;

c. dem Arbeitsprotokoll der Konferenz;

d. dem grossen Ungleichgewicht, das unter den europäischen Gemeinden und Regionen hinsichtlich der Mittel herrscht, die ihnen für die Umsetzung von Kulturpolitiken zur Verfügung stehen;

2. Fordert die Gemeinden und Regionen Europas auf:

a. ihre Kontakte zu vermehren, um ihre Netze für Zusammenarbeit und Solidarität im kulturellen Bereich zu erweitern;

b. beizutragen zur Kenntnis und Anerkennung - und zur Interaktion - der mannigfaltigen Kulturen, die den Reichtum Europas ausmachen;

c. die interregionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf kulturellem Gebiet zu fördern und auch weiterhin Initiativen wie diejenigen der europäischen Kulturwege, der Euroregionen usw. zu entwickeln;

d. sich dafür einzusetzen, dass die Kultur eine Triebkraft für die Entwicklung unserer kommunalen und regionalen Gemeinschaften bleibt oder wieder zu einer solchen wird;

e. den interkulturellen Dialog und damit das Zusammenleben der Menschen zu fördern;

f. angemessene finanzielle Strukturen für die Förderung neuer Begabungen in den verschiedenen Kulturbereichen einzurichten;

g. ihre Kulturpolitiken den unterschiedlichen Konsumenten und sozialen Gruppen anzupassen, insbesondere:

i. Jugend- und Kinderparlamente zu fördern;

ii. speziell den Jugendlichen gewidmete Angebote zu pflegen, insbesondere neue Wege des Kunstunterrichts, eine angemessene Programm- und Preisgestaltung von Darbietungen sowie die Eröffnung neuer Kulturstätten einzuführen;

iii. die Kreativität in den verschiedenen Zweigen der Kunst zu begünstigen;

iv. die regionalen Sprachen und Kulturen wie auch diejenigen der Minderheiten als unerlässliche Bezugsrahmen der Identitäten zu bewahren;
v. die Kulturen und Sprachen der Zuwanderer aufzuwerten, sodass diese im Verlauf ihrer Integration in die Gastgesellschaft ihre Wurzeln behalten und ihre Kulturen mit Anderen teilen können;

h. die neuen Technologien vermehrt zu nutzen, um die Information der Öffentlichkeit zu verbessern und den Menschen neue Formen der Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben zu bieten;

i. die durch den kulturellen Sektor, aber auch in den Bereichen Tourismus, Freizeit, Medien und Pflege des Kulturerbes gebotenen Möglichkeiten der Schaffung von Arbeitsplätzen wahrzunehmen;

j. ihre Stadtpolitiken mit einer kulturellen Dimension zu versehen, insbesondere:

i. durch Berücksichtigung der Europäischen Städtecharta;

ii. durch eine bessere, den unterschiedlichen sozialen Merkmalen der Stadtteile angepasste Planung der kulturellen Ausstattung derselben;

iii. durch hinreichende Unterstützung bestehender Vereine wie auch der Dienstleistungsangebote in den Bereichen Erziehung, Sozialwesen und Tourismus;

iv. durch Unternehmungen zur Wiederbelebung von Stadtteilen;

v. durch Massnahmen zur Förderung der aktiven Beteiligung der Bevölkerung am künstlerischen Schaffen;

k. ihre moralische, materielle und finanzielle Unterstützung Vereinen, Stiftungen und anderen Organen von Bürgern zukommen zu lassen, die im kulturellen, sozialen oder Erziehungs-Sektor beitragen

- zur Wiederbelebung des sozialen Gewebes eines Quartiers oder einer Region,
- zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, Armut und Ausschluss aus der Gesellschaft,
- zu interkulturellem Verständnis und interkultureller Zusammenarbeit;

l. in ihren der Europäischen Kommission zur finanziellen Unterstützung im Rahmen der Strukturfonds, vor allem der INTERREG-Programme, vorgelegten Projekten der Kultur einen bedeutenderen Platz einzuräumen;

m. die gegenwärtig auf den Fernsehkanälen gezeigte Gewalt erheblich zu reduzieren und dafür zu sorgen, dass die Medien humanere Werte vermitteln;

3. Fordert die Parlamentarier in den grossen Städten und den Grossstädten Europas auf,

a. Politiken - vor allem des öffentlicher Verkehrs und der Tarife - einzuführen, die einer sehr breiten Einwohnerschaft bessere Zugangsmöglichkeiten zu den kulturellen Institutionen und Einrichtungen (wie Opernhäusern, Konzertsälen, Museen usw.) verschaffen, deren Konzentration der betreffenden Stadt ihr Prestige verleiht;

4. Beauftragt seinen Ausschuss für Kultur und Erziehung:

a. den an der Konferenz von Innsbruck unterbreiteten Vorschlägen Folge zu leisten, insbesondere hinsichtlich:

i. der Förderung der bestehenden Netze kultureller Zusammenarbeit zwischen Gemeinden bzw. Regionen;

ii. der Schaffung neuer Partnerschaften auf kulturellem Gebiet zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Zentral- und Osteuropas und solchen des übrigen Europa;

iii. der durch die georgischen Behörden unterstützten Schaffung eines in Tbilissi (Georgien) angesiedelten Dokumentations-, Forschungs- und Austauschzentrums für das Kulturerbe der alten Städte und Regionen Europas und Asiens als Ort der Begegnung und des Dialogs zwischen den beiden Kulturkreisen;

b. in Zusammenarbeit mit dem CDCC und unter Hinzuziehung von Künstlern und im Kulturbereich tätiger Personen weitere Konferenzen über Veränderungen in den Kulturpolitiken der europäischen Gemeinden und Regionen durchzuführen;

c. die Möglichkeiten zu prüfen, einen Erfahrungsaustausch zwischen den europäischen Gemeinden und Regionen in den Bereichen

- Zuständigkeiten auf kulturellem Gebiet und
- Umgang mit der kulturellen Vielfalt
einzurichten.

1 Diskussion und Annahme durch den Kongress am 31. Mai 2001, 3. Sitzung (siehe Dok. CG (8) 9, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch Frau V. Dirksen und Herrn T. Souladze, Berichterstatter)