15. PLENARSITZUNG
Straßburg, 27. - 29
. Mai 2008

Sozialer Ansatz im Kampf gegen Rassismus auf lokaler und regionaler Ebene

Empfehlung 246 (2008)[1]


1. Die Staaten und die regionalen und internationalen zwischenstaatlichen Organisationen unterliegen der gesetzlichen und politischen Verpflichtung, Rassismus zu bekämpfen. Die Erfüllung dieser Verpflichtung ermöglicht darüber hinaus auch, den sozialen Zusammenhalt der Gemeinschaft durch die vollständige Nutzung der Vorteile von Vielfalt sicherzustellen;

2. Auf dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungsführer des Europarats im Mai 2005 in Warschau haben die Mitgliedstaaten nachhaltig alle Formen der Intoleranz und der Diskriminierung verurteilt und ihre Entschlossenheit bekundet, weiterhin effektive Vorschriften und Mechanismen zur Verhinderung und Eliminierung dieser Probleme einzurichten;

3. Der Kongress der Gemeinden und Regionen hat ein besonderes Interesse für Roma und Migranten gezeigt, zwei der Zielgruppen von Rassismus, und erwägt Wege und Mittel zur Bekämpfung von Rassismus auf lokaler und regionaler Ebene. Dieses Engagement geht Hand in Hand mit der neuen Antidiskriminierungskampagne des Europarats;

4. Es sind gerade die Städte und Regionen, die sich am häufigsten mit der Realität von Rassismus auseinandersetzen müssen. Regionen und Gemeinden, die der Basis am nächsten sind, verfügen über eine gewisse Autonomie, Ressourcen und Hilfs- und Solidaritätsnetzwerke, die sie in die Lage versetzen, Initiativen zu starten, die sich durchaus als wirksam bei der Bekämpfung von Rassismus an der Basis erweisen können;

5. In Anerkennung des wichtigen Beitrags, den die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarats (ECRI) in diesem Bereich leistet, empfiehlt der Kongress dem Ministerkomitee des Europarats, die Mitgliedstaaten zu drängen:

a.sicherzustellen, dass bestehende Antidiskriminierungsgesetze umgesetzt werden, u.a. auf lokaler Ebene, und ihre Mechanismen zur Verhinderung von Rassismus zu stärken;

b. den Regionen und Gemeinden die Mittel in Form von Befugnissen und finanziellen Ressourcen an die Hand zu geben, die sie in die Lage versetzen, umfassende Strategien zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung und den sich daraus ergebenden Ungleichheiten zu entwickeln;

c.Organisationen, die sich für die Bekämpfung von Rassismus einsetzen, dabei zu helfen, dass diese die Fähigkeiten erwerben, um bei lokalen und regionalen Konsultationsverfahren einen wirksamen Part einzunehmen;

d. ihre Wachsamkeit aufrecht zu erhalten, um sicherzustellen, dass politische Reden keinen Hass hervorrufen, in Erfüllung von Empfehlung Nr. R(97)20 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten zu „Hassreden“, und dass alle Behörden, u.a. die Gerichte, auf allen Ebenen – national, regional und lokal – die antirassistische Botschaft vertreten;

e. im Hinblick auf die Förderung eines toleranten Geistes und der Ablehnung von Rassismus und Diskriminierung in der Gesellschaft eine aufklärende Politik umsetzen,

f. die Partizipation nationaler Minderheiten am politischen Leben der Regionen und Gemeinden sicherzustellen. Die Regionen und Gemeinden sollten den Zugang zu allen politischen und bürgerlichen Rechten sicherstellen, insbesondere das aktive und passive Wahlrecht;

6. Der Kongress empfiehlt des Weiteren dem Ministerkomitee, jene Mitgliedstaaten, die bisher noch nicht die Konvention zur Partizipation von Ausländern am öffentlichen Leben auf Gemeindeebene unterzeichnet und/oder ratifiziert haben, zu ermutigen, dies so bald wie möglich zu tun und Kapitel C zu verabschieden, das besagt, dass jeder ausländische Bewohner bei Kommunalwahlen das aktive und passive Wahlrecht erhalten sollte.

7. Abschließend lädt er die Europäische Kommission ein, die Grundrechte von Migranten, Flüchtlingen und Asylsuchenden durch eine gemeinsame Immigrationspolitik abzusichern.



[1] Diskussion und Annahme durch den Kongress am 29. Mai 2008, 3. Sitzung (siehe Dokument CG(15)16REC, Empfehlungsentwurf vorgelegt durch S. Batson (Vereinigtes Königreich, R, SOC) und V. Rogov (russische Föderation, L, ILDG), Berichterstatter).