Entschliessung 149 (2003)1 betreffend soziale Kohäsion und Regionen in Europa: Politiken und Aktivitäten der Regionen mit Bezug auf die soziale Kohäsion

Der Kongress,

1. Erinnert an das durch das Präsidium des Kongresses im Mai 2001 für den Ausschuss für soziale Kohäsion festgelegte Mandat (s. das Dokument CG Bur (7) 140);

2. Begrüsst den Bericht zu der vorliegenden Entschliessung und dessen Schlussfolgerungen (CPR/SOC (8) 3 rev.);

3. Unterstreicht die Bedeutung der Texte des Europarats für Politiken der sozialen Kohäsion, wozu insbesondere die Europäische Sozialcharta (angenommen 1961, revidiert 1991), die Europäische Ordnung der sozialen Sicherheit (angenommen 1964, revidiert 1990) und die Strategie für soziale Kohäsion (angenommen 2000);

4. Erinnert an die Erklärung der am 2. Gipfel des Europarats (1997) versammelten Staats- und Regierungschefs, wonach soziale Kohäsion eine wesentliche Bedingung für demokratische Sicherheit und daher ein unerlässliches politisches Element für den Aufbau eines erweiterten Europa mit mehr Toleranz und Solidarität ist;

5. Ist der Meinung, dass jede Politik der sozialen Kohäsion auf folgenden Grundsätzen beruhen sollte: Solidarität, Subsidiarität und soziale Nähe, Bürgergesinnung, Partnerschaft Öffentlich/Privat und soziale Synergie sowie auch eine in der Raumordnung verwirklichte räumliche Dimension;

6. Bekräftigt, dass die Regionen sich als einen Ort des Dialogs und des sozialen Handelns anbieten und einen Rahmen für die Errichtung leistungsfähiger Partnerschaften darstellen dank der Zusammenführung der Mittel und Kompetenzen von öffentlichen und privaten Partnern, von verschiedenen Handlungsebenen (europäisch, national und regional), von institutionellen Akteuren und der Bürgergesellschaft, zugunsten insbesondere des Schutzes von gesellschaftlich marginalisierten Gruppen, Minderheiten und den von der technologischen und wirtschaftlichen Entwicklung Zurückgelassenen;

7. Überzeugt, dass die europäischen Regionen zur Schaffung von "Räumen sozialer Kohäsion" beitragen können und dadurch in der Lage sind, die Auswirkungen von Unsicherheit, sozialem Ausschluss, Armut und Arbeitslosigkeit zu mildern;

8. Fordert die europäischen Regionen auf:

a. eine Politik der sozialen Kohäsion als permanenten Prozess einzuleiten und diese in die verschiedenen sektoriellen Politiken, vor allem in die Wirtschafts-, die Kultur- und die Territorialpolitik zu integrieren;

b. gestützt auf Beispiele guter Praxis und auf Pilotprojekte betreffend Einbeziehung und Eingliederung, Politiken der sozialen Kohäsion zu entwickeln mit dem Ziel, Partnerschaften zwischen sozio-ökonomischen Akteuren, öffentlichen sowie privaten Institutionen und Akteuren der Zivilgesellschaft in Gestalt vor allem von Nichtregierungsorganisationen und von Vereinigungen zu entwickeln;

c. nach Massgabe des jeweiligen politischen Systems politische und administrative Instrumente zu erarbeiten für die Schaffung einer territorialen Kohäsion, insbesondere im Rahmen ihrer regionalen Entwicklungs- und Raumordnungspolitik, dies im Hinblick auf eine übergreifende territoriale Kohäsion in Europa;

9. Fordert den Ausschuss für soziale Kohäsion der Kammer der Regionen auf,

a. seine Arbeit im Blick auf die Definition einer Strategie für die soziale Kohäsion auf regionaler und interregionaler Ebene sowie auf deren politische Anwendung, unter Berücksichtigung der Arbeiten und Strategien der verschiedenen Organe des Europarats, fortzusetzen;

b. seine zukünftige Arbeit auf die folgenden Problembereiche zu konzentrieren:

i. Jugend, Prävention von Delinquenz und die soziale Kohäsion auf regionaler Ebene;

ii. durchgängige Gleichberechtigung der Geschlechter (gender mainstreaming) auf regionaler Ebene;

iii. Gleichgewicht zwischen städtischen und ländlichen oder vorstädtischen Gebieten;

c. zu diesem Zweck eine Zusammenarbeit mit dem Fonds für soziale Entwicklung des Europarats in die Wege zu leiten und Ausrichtungen für konkrete Aktionen zur Förderung der sozialen und räumlichen Kohäsion in den Regionen vorzuschlagen;

d. die sozio-ökonomischen und die kulturellen Aspekte der sozialen Kohäsion in den europäischen Regionen zu untersuchen und so die strukturellen, politischen, rechtlichen, kulturellen und finanziellen Hindernisse ausfindig zu machen, welche den Zugang der Bürger zu den sozialen Rechten erschweren, sowie Strategien für Partnerschaften zu entwickeln, welche die Einbeziehung wirtschaftlich schwacher sozialer Gruppen fördern;

e. vor allem Wirtschafts- und andere Politiken (etwa der Ausbildung, der Bestellung von Ombudsmännern, Vermittlern, Rechts- oder Finanzberatern) herauszufinden, die zu einer Verringerung der gesellschaftlichen Zerklüftung und des sozialen Ausschlusses, vor allem der am wenigsten bemittelten Mitglieder der Gesellschaft, beitragen.

1 Diskussion und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 21. März 2003 (s. Doc. CPR (9) 7, durch Frau D. Ansari, Berichterstatterin, vorgelegter Entschliessungsentwurf).