DREIZEHNTE TAGUNG

(Herbsttagung, Moskau, 14. – 15. November 2006)

Entschließung 222 (2006) 1

über

das Siedlungsprogramm der Vereinten Nationen (UN-HABITAT)

Leitlinienentwurf

zur Dezentralisierung und Stärkung der Gemeindebehörden

1Diskussion und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 14. November 2006 (siehe Dokument CG(13)31, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch I. Micallef (Malta, L, EVP/CD), Berichterstatter).


Der Kongress, mit Bezug auf einen Vorschlag seines Präsidiums,

1. Unter Verweis auf:

a. seine Charta und Statutarische Entschließung (2000) 1;

b. die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung (SEV Nr.122);

c. den Leitlinienentwurf zur Dezentralisierung und Stärkung der Gemeinden (im Folgenden „Leitlinienentwurf”), den das Präsidium des Siedlungsprogramms der Vereinten Nationen ausarbeitete (HSP/GC/20/7);

2. Unter Berücksichtigung seiner eigenen Stellungnahmen Nr.12 (1999) und 17 (2002), Empfehlung 98 (2001) und den Entschließungen 118 (2001) und 138 (2002) über die Arbeit der Vereinten Nationen im Zusammenhang mit der Ausarbeitung einer Weltcharta für die kommunale Selbstverwaltung;

3. Ist der Auffassung, dass das Bestehen von Gemeinden mit einer echten Selbstverwaltung und Verantwortung sowohl die Verwaltung der öffentlichen Angelegenheiten als auch die Beteiligung der Bürger am politischen Leben stärken könnte;

4. Erkennt an, dass die Grundprinzipien der Vereinten Nationen zur Dezentralisierung der Befugnisse und der kommunalen Selbstverwaltung sowie die Ausarbeitung eines Rechtsinstrumentes, das einen Weltkonsens bei diesen Prinzipien zeigt, ein großer Fortschritt für die Friedenssicherung, Demokratisierung und den sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt ist;

5. Unterstreicht das positive Ergebnis der hochrangigen Kontakte zwischen einer Delegation des Kongresses und dem stellvertretenden Direktor des New Yorker Büros von UN-Habitat im Juli 2006;

6. Ist der Auffassung, dass die Reformen zur Dezentralisierung der Mitgliedstaaten des Europarates zu einer demokratischeren, gleichberechtigteren und wohlhabenderen Gesellschaft in Europa beigetragen haben;

7. In der Überzeugung, dass die Hilfs- und Kooperationsprogramme des Europarates und seiner Partner zur Durchführung der Reformen, zusammen mit der Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungen in den Mitgliedstaaten, den Grundprinzipien der kommunalen Selbstverwaltung entspricht und zum Erfolg der Reformen beigetragen haben;

8. Begrüßt die Entschließung, die der Politische Ausschuss des Rates der Gemeinden und Regionen Europas in Unterstützung des Leitlinienentwurfs am 10. Mai 2006 in Innsbruck verabschiedete;

9. Unterstützt den Leitlinienentwurf voll und ganz;

10. Wiederholt den Wunsch, die Arbeiten an einer Weltcharta der kommunalen Selbstverwaltung so rasch wie möglich fortzusetzen;

11. Verweist darauf, dass die laufenden Arbeiten des Institutionellen Ausschusses und der Gruppe Unabhängiger Experten über die Öffnung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung (SEV Nr.122) auch für andere Nichtmitgliedstaaten des Europarates beschleunigt werden sollten;

12. Fordert den Institutionellen Ausschuss auf, den Leitlinienentwurf bei der Land-für-Land Bewertung der Situation der kommunalen und regionalen Selbstverwaltung zu berücksichtigen;

13. Fordert das Präsidium des Kongresses, insbesondere die Kammer der Gemeinden, auf, ihre Kontakte mit UN-Habitat fortzusetzen und weitere Initiativen zu ergreifen, um die Kooperation mit dem europäischen Verbindungsbüro von UN-Habitat in Brüssel, das für europäische Fragen zuständig ist, zu verstärken, damit die Prinzipien der Gemeindedemokratie in allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verbessert werden können.