13. PLENARTAGUNG

DREIZEHNTE TAGUNG

(Straßburg, 30. Mai – 1. Juni 2006)

Empfehlung 197 (2006)1

über

die Sicherheit in den Städten Europas

(1) Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Gemeinden am 31. Mai 2006 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 1. Juni 2006 (siehe Dok. CPL(13)5, Empfehlungsentwurf vorgelegt durch J.M. Bockel (France, L, SOC), Berichterstatter).


1. Die Sicherheit in den Städten ist aktueller denn je: Die Gemeinden spielen hierbei eine entscheidende Rolle, sowohl als Vermittler zwischen den verschiedenen technischen Diensten als auch als Ansprechpartner für die verschiedenen Regierungsebenen und Sicherheitsbeauftragten oder diejenigen, die für das Sicherheitsgefühl der Wähler in der Stadt verantwortlich sind;

2. Angesichts der Komplexität der Sicherheit in den Städten sind verschiedene Strategien notwendig, bei denen unterschiedliche Bereiche und Fachdienste, nicht nur Polizei und Gerichte, sondern auch andere Sektoren der Verwaltung und des Sozialwesens, eingebunden werden;

3. Auch wenn natürlich auf europäischer und gesamteuropäischer Ebene Maßnahmen zu ergreifen sind, ist es doch auch wichtig, die Vielfalt der Verwaltungsbezirke, in denen die Sicherheitsstrategien gelten sollen sowie die Kompetenzaufteilung zwischen den verschiedenen öffentlichen Diensten in den Staaten zu berücksichtigen;

4. Der Kongress ist sich der Tatsache bewusst, dass die Gebietskörperschaften im Bereich der Sicherheit immer häufiger auf die Dienste des privaten Sektors zurückgreifen, um bestimmte Leistungen zu erbringen. Dies kann Risiken für den Datenschutz und den Zugang zu den Sicherheitssystemen im Allgemeinen mit sich bringen;

5. Der Kongress ist überzeugt, dass eine effiziente Vorgehensweise in diesem Bereich nur durch einen strukturierten und effizienten Dialog zwischen den Gemeinden und Regionen, dem Staat und den verschiedenen von dem Problem der Sicherheit in den Städten betroffenen Akteuren möglich ist;

6. Er weiß auch, dass es zahlreiche Arbeiten zum Thema Sicherheit in den Städten gab und gibt und dass die internationalen Organisationen, die Staaten mit Hilfe bilateraler oder multilateraler Kooperationen, die Städte und Regionen und die Nichtregierungsorganisationen Instrumente zur Bekämpfung der Kriminalität eingerichtet haben;

7. In diesem Sinne und zur Entwicklung einer Synergie zwischen allen Beteiligten ist es unerlässlich, einen gemeinsamen Rahmen für Daten, Informationen und Überlegungen über die Sicherheit in den Städten zu schaffen, der die Kenntnisse vermehrt und die Entscheidungen erleichtert;

8. Der Kongress ist überzeugt, dass der Aufbau eines Europas der Sicherheit, der Freiheit und der Gerechtigkeit oberste Priorität haben muss und dass dazu die auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene gesammelten Informationen und Erfahrungen geteilt und genutzt werden müssen und die Beteiligten hierzu Zugang erhalten sollten;

9. Er weiß auch, dass bei der Sicherheit in den Städten oft die objektive Erkennung der Probleme und die Überwachung der Folgen der Entscheidungen und ihrer Erfolge oder Misserfolge fehlen und dass die verfügbaren Erkenntnisse über die Praktiken und Aktionen in Europa vielen nicht zugänglich sind und in den meisten Fällen auch nicht aktualisiert werden;

10. Wenn man in diesem Bereich, wie in vielen anderen, greifbare Ergebnisse erzielen will, ist es unverzichtbar, die Aktionen mittelfristig fortführen zu können, insbesondere durch die Grund- und Weiterbildung der verschiedenen Partner der Präventionspolitik;


11. Der Kongress begrüßt die Tatsache, dass in der Erklärung der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Europarates beim 3. Gipfel am 16. Mai 2005 in Warschau die Mitgliedstaaten ihre Entschlossenheit bekräftigten, die Sicherheit ihrer Bürger unter Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie ihrer anderen international geltenden Verpflichtungen zu garantieren;

12. Er stellt mit Befriedigung fest, dass diese Entschlossenheit erneut beim Aktionsplan bekräftigt wurde, der am 16. Mai 2005 in Warschau verabschiedet wurde. In diesem Aktionsplan erklären sich die Mitgliedstaaten bereit, ihre Bemühungen zur Bekämpfung von Terrorismus, Korruption, organisiertem Verbrechen und Computerkriminalität fortzusetzen;

13. Er hat sich bereits seit vielen Jahren für die Förderung der Sicherheit in den Städten eingesetzt, insbesondere die Parlamentarische Versammlung in ihrer Empfehlung 1531 (2001) betreffend Verhütung der Kriminalität in den Städten und die Schaffung einer europäischen Beobachtungsstelle, der Kongress in seiner Empfehlung 80 (2000) betreffend Kriminalität und Unsicherheit in den Städten Europas: Die Rolle der Gemeinden sowie das integrierte Projekt „Antworten auf die tägliche Gewalt in einer demokratischen Gesellschaft“, das zwischen 2002 und 2004 auf Initiative des Generalsekretärs des Europarates umgesetzt wurde;

14. Der Kongress unterstreicht die Bedeutung der Kooperation auf europäischer Ebene in diesem Bereich, insbesondere im Hinblick auf die Aktivitäten der Europäischen Union, die im Mai 2000 ein europäisches Netz zur Prävention der Kriminalität einrichtete, aber auch des Europäischen Forums für die Sicherheit in den Städten (FESU);

15. Angesichts des vorher Dargelegten empfiehlt der Kongress dem Ministerkomitee des Europarates, die Beteiligung der Organisation, insbesondere des Kongresses, an der Schaffung eines „Europäischen Ressourcenzentrums für die Sicherheit in den Städten“ zu unterstützen. Hier sollten die Organisationen, Forschungsinstitute und staatlichen Behörden in diesem Bereich zusammenarbeiten, mit dem Ziel:

a. eine Synergie zwischen den verschiedenen Akteuren vor Ort und den bereits bestehenden Netzen zu entwickeln;

b. die Erhebung der quantitativen und qualitativen Daten zu verbessern;

c. die Grund- und Weiterbildung der Präventivakteure zu sichern;

d. das Wissen um die bestehenden Strategien zur Förderung der Sicherheit in den Städten zu verbessern und den Austausch von Erfahrungen und guten Praktiken zu erleichtern;

e. die Bürgerdebatte in Europa über Fragen der Sicherheit und der Gewalt anzuregen, um gegen das Gefühl der Unsicherheit bei der Bevölkerung anzukämpfen;

16. Der Kongress fordert die Parlamentarische Versammlung des Europarates auf, das Projekt des Europäischen Ressourcenzentrums für die Sicherheit in den Städten zu unterstützen und im Rahmen seiner Kompetenzen eine mögliche Beteiligung zu erwägen.