27. TAGUNG

Straßburg, 14.-16. Oktober 2014

Separatistische Spannungen in der Ukraine und den angrenzenden Ländern

Erklärung 3 (2014)[1]

1. Der Kongress, im Geiste der „Chisinau-Erklärung", die vom Ausschuss zur Ehrung des Engagements und der Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung angenommen wurde, verleiht seiner tiefen Sorge über die Situation in der Ukraine und in anderen Staaten der Region Ausdruck.

2. Auf seiner letzten Tagung hat der Kongress die Annexion der Krim und der Stadt Sewastopol durch die Russische Föderation verurteilt.

3. Heute verurteilt der Kongress die militärische Intervention Russlands in der Ukraine sowie alle Formen des Drucks, der von Russland auf seine Nachbarstaaten ausgeübt wird.

4. Die Sicherheit dieses Kontinents wird durch das wiederholte Versäumnis der Russischen Föderation gefährdet, internationale Regeln und die Grundsätze und Werte des Europarats einzuhalten, zu denen sie sich bei ihrem Beitritt zu dieser Organisation verpflichtet hat.

5. Seit Jahren arbeiten wir daran, die lokale und regionale Autonomie in Europa zu verbessern. Wir sind der Überzeugung, dass die Subsidiarität allen Regierungsebenen zugutekommt. Aus diesem Grund rufen wir die ukrainischen Stellen auf, ihre Reformen zum Ausbau der lokalen und regionalen Demokratie und zur Dezentralisierung in Übereinstimmung mit den diesbezüglichen Empfehlungen des Kongresses fortzuführen. Der Kongress wird seine Bemühungen weiter fortsetzen, um diese Reformen zu unterstützen.

6. Die Grundsätze des Völkerrechts, wie z. B. die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unverletzlichkeit international anerkannter Staatsgrenzen, sind für eine friedliche Beilegung der Konflikte in Georgien, in der Ukraine, in Aserbaidschan und der Republik Moldau, die sich mit separatistischen Bewegungen konfrontiert sehen, unverzichtbar. Der bewaffnete Separatismus, unterstützt von Söldnern und der Intervention ausländischer Truppen, ist der Gegensatz zu allem, wofür sich der Kongress einsetzt, und er hat eine humanitäre Krise ausgelöst, die die nationalen Stellen und die internationale Gemeinschaft gemeinsam lösen müssen.

7. Der Kongress fordert eine unabhängige und gründliche internationale Untersuchung aller Menschenrechtsverletzungen, die während und seit den Ereignissen auf dem Maidan im Februar 2014 in der Ukraine begangen wurden.

8. Der Kongress unterstützt die Initiativen und Aktivitäten des Generalsekretärs des Europarats und seiner anderen Gremien, die darauf abzielen, eine friedliche Lösung in der Ukraine herbeizuführen.


9. Das, was auf der Krim (Ukraine), in Südossetien und Abchasien (Georgien) und in Transnistrien (Republik Moldau) geschehen ist und was heute im Osten der Ukraine geschieht, steht in völligem Widerspruch zu einem Europa der Regionen, das wir aufzubauen wünschen. Gleichzeitig bestätigt der Kongress erneut sein Engagement für einen friedlichen Dialog auf der Grundlage europäischer Werte, insbesondere der Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Sprachenrechte nationaler Minderheiten. Im Hinblick auf den Osten der Ukraine wurde in Minsk eine Waffenruhe zwischen den verschiedenen Konfliktparteien vereinbart. Diese Waffenruhe muss wirksam und umfassend umgesetzt und von einem politischen Dialog begleitet werden, um die Ukraine in die Lage zu versetzen, ihre territoriale Integrität wiederherzustellen.



[1] Diskussion und Annahme durch den Kongress am 16. Oktober 2014, 3. Sitzung (Siehe Dokument CG(27)16FINAL), Berichterstatter: Marc COOLS, Belgien (L, ILDG).