Entschliessung 126 (2002)1 betreffend Rio+10: vor dem nächsten Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung

Der Kongress,

Gestützt auf:

1. Den von Herrn Keith Whitmore (Vereinigtes Königreich, R) im Namen des Ausschusses für nachhaltige Entwicklung vorgelegten Bericht über Rio+10: vor dem nächsten Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung;

2. Den Bericht des Regionalen Ministertreffens für Europa (Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa, UNECE) für den Weltgipfel betreffend nachhaltige Entwicklung (September 2001);

3. Die Grundsatzerklärung des vorbereitenden Ausschusses der europäischen Gemeinden im Hinblick auf den Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung (Oktober 2001);

4. Die kommunale Gesprächsunterlage für den genannten Weltgipfel: 'Beschleunigte nachhaltige Entwicklung: kommunales Handeln bewegt die Welt', welche ICLEI zusammen mit dem Internationalen Gemeindeverband (IGV) und anderen Gemeindeverbänden ausgearbeitet hat (Dezember 2001);

5. Die unter Mithilfe durch das UNO-Sekretariat für den Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung 2001 durch den Internationalen Rat für Kommunale Umweltinitiativen (ICLEI) durchgeführte Untersuchung über die Lokale Agenda 21;

6. Die durch den KGRE bisher zu Fragen der nachhaltigen Entwicklung angenommenen Texte, worunter:

a. die Entschliessung 54 (1997) betreffend nachhaltige Entwicklung auf kommunaler und regionaler Ebene,

b. die Entschliessung 55 (1997) betreffend Finanzinstrumente der Gemeinden und Regionen Europas für die Umwelt,

c. die durch den KGRE im März 1992 angenommene Europäische Städtecharta;

Folgendes bedenkend:

7. In den vergangenen zehn Jahren haben kommunale Initiativen allein die weltweiten Tendenzen nicht in Richtung auf Nachhaltigkeit umlenken, ja, in vielen Fällen nicht einmal die dringendsten Probleme lösen können;

8. Die Globalisierung und Deregulierung hat in dieser Zeitspanne zwar die Entwicklung, nicht aber die Gerechtigkeit oder die Nachhaltigkeit gefördert: weltweit leiden mehr als 800Mio. Menschen unter Hunger und Fehlernährung, und ein Drittel der Weltbevölkerung verdient weniger als 1 $ pro Tag;

9. Die Kräfte, welche die Entwicklung von Gerechtigkeit oder Nachhaltigkeit abdrängen, sind tief in den etablierten institutionellen, wirtschaftlichen und kulturellen Verhaltensweisen verwurzelt. Es handelt sich oft um systemisch bedingte Verhaltensweisen, die mithilfe einer strategischen Einflussnahme auf die Regierungsführung geändert werden müssen;

10. Um den Herausforderungen der Nachhaltigkeit strategisch zu begegnen und die Tendenzen auf örtlicher, regionaler und nationaler Ebene erfolgreich umzulenken, bedarf es vermehrten politischen Einsatzes und neuer Zugangsweisen;

11. Zu erreichen ist dies durch die Umsetzung gemeinsamer Strategien für eine nachhaltige Entwicklung durch Regierungsstellen, die eine globale Sicht pflegen, sich aufkommenden Hindernissen stellen, solidarische, einander gegenseitig stärkende Beziehungen zwischen den verschiedenen Sachgebieten und Sektoren der öffentlichen Verwaltung schaffen und ein langfristiges Denken pflegen;

12. Das Anliegen einer Förderung von Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit als öffentliche Werte weist den Gemeinden und Regionen eine wichtige Rolle zu: wenn ein Regierungssystem nicht reagieren und die Erbringung grundlegender Dienste auf örtlicher Ebene nicht gewährleisten kann, dann wird der Gesellschaftsvertrag zwischen Bürgern und Regierung rasch brüchig;

Unterstreicht folgendes:

13. Am nächsten Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung (der vom 26. August bis 4. September 2002 in Johannesburg stattfinden wird) werden die europäischen Gebietskörperschaften eine wichtige Rolle spielen, denn:

a. Als eine der neun durch die Agenda 21 anvisierten Schlüsselgruppen werden die Gemeinden ausschlaggebend sein bei der Verstärkung der Regierungsführung in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung. Es wird wichtig sein, ihre Arbeit zu ergänzen und zu verknüpfen mit der auf der regionalen, nationalen und internationalen Ebene geleisteten Arbeit;

b. Die Gebietskörperschaften haben eine bevorzugte Position inne, um konkrete Massnahmen und Aktionen vor Ort durchzuführen und sollen sich in Zukunft auf die Umsetzung der lokalen Agenden 21 konzentrieren;

c. Den Gebietskörperschaften kommt eine führende Rolle in der Bevölkerung zu; sie können ihre Erfahrungen aus ihren vielseitigen Partnerschaften mit Unternehmerkreisen, Nichtregierungsorganisationen und anderen Bereichen der Zivilgesellschaft nutzbringend einsetzen;

d. städtische wie ländliche Bevölkerungen sind wichtig für die nachhaltige Entwicklung grosse Bedeutung zu, doch leben 80% der europäischen Bevölkerung in Städten. Diese sind daher:

i. Konvergenzpunkt für die meisten in diesem Jahrhundert zu erwartenden Bevölkerungsbewegungen,

ii. in einmaliger und wesentlicher Position für die Umsetzung nachhaltiger Entwicklungspolitiken,

iii. überaus wichtig für die effiziente Nutzung von Energie und die Erhaltung der natürlichen Ressourcen,

iv. entscheidend für die Gewährleistung von politischer, sozialer und wirtschaftlicher Gerechtigkeit zugunsten aller Bürger;

14. Die regionalen Gebietskörperschaften sollten in grosser Zahl an dem Gipfel von Johannesburg und in den diesen zuvor vorbereitenden Ausschüssen vertreten sein, damit sie über die im Bereich der nachhaltigen Entwicklung erreichten Fortschritte berichten und zugleich an der Festlegung zukünftiger Verpflichtungen mitwirken können;

Ist überzeugt von folgendem:

15. Die Regierungen müssen ihre Politiken und Programme der Unterstützung nachhaltiger Umweltpraxis widmen und Unternehmen wie Bürger dazu anhalten, das gleiche zu tun;

16. Die Regierungen müssen erkennen, wie wichtig es ist, im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung für gute Führungsfähigkeiten zu sorgen und daher die Ausarbeitung von Programmen für gewählte Kommunalabgeordnete, kommunale Verwalter und Beamte sowie Vertreter von Nichtregierungsorganisationen (NROs) unterstützen;

17. Nationale, regionale und kommunale Behörden müssen Bündnisse und Partnerschaften miteinander eingehen, um in Konsultation mit den Bürgern ihre Massnahmen für eine nachhaltige Entwicklungsschritte zu beschleunigen;

18. Nimmt die der vorliegenden Entschliessung beigefügte Erklärung "Rio+10: Vor dem nächsten Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung" an;

19. Beschliesst, eine Delegation des Kongresses an den nächsten Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg zu entsenden.

Anhang

Erklärung
Rio+10: Vor dem nächsten Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung

Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas,

In der Überzeugung,

1. dass sämtliche Regierungsstellen umfangreiche politische Massnahmen ergreifen müssen, um eine enmgere Verbindung zwischen der 1992 in Rio eingeleiteten weltweiten Agenda 21 und den in den Gemeinden vorfindlichen Realitäten herzustellen;

2. dass der lokalen Agenda 21 als einem ersten Versuch in Richtung dauerhafter Entwicklung konkrete Massnahmen folgen müssen, die für Sicherheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit in den Gemeinwesen sorgen;

Fordert die Gebietskörperschaften auf:

3. die Verpflichtung der Gemeinden und Regionen auf eine lokale Agenda 21 oder auf eine entsprechende gemeinsame Entwicklungsplanung zu bekräftigen und die entsprechenden Aktivitäten mit der Aufstellung ihres Jahreshaushalts und ihren statutarischen Planungsverfahren zu verknüpfen;

4. den Übergang zu Städten und Gemeinwesen mit Politiken, Plänen und Aktionen zu beschleunigen, die auf Nachhaltigkeit und deren Förderung hinwirken;

5. zielgerichtete Programme für die Schaffung einer örtlichen, aus Gemeindeabgeordneten, Verwaltungsbeamten, Berufsleuten sowie Akteuren der örtlichen Zivilgesellschaft bestehenden Führung in Richtung auf eine nachhaltige Entwicklung zu schaffen;

6. mithilfe verstärkter Verantwortung, Transparenz und Globalität der Sichtweise bei der Führung der öffentlichen Geschäfte auch die Zivilgesellschaft und den Privatsektor zu mehr Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit anzuregen;

7. gleiche Beteiligung der Frauen und Männer, der Jungen und Alten sowie der Randgruppen an der kommunalen Beschlussfassung zu beteiligen;

8. die herkömmlichen öffentlichen Dienste, ihre Behörden und Leitungen so umzugestalten, dass in den Bereichen Gleichheit und Nachhaltigkeit erzielten Fortschritte sich lohnen;

9. die verschiedenen örtlich vorhandenen Planungs- und Bewirtschaftungsinstrumente zu überprüfen, um sie im Verein mit einer effizienten Nutzung der finanziellen, personellen und natürlichen Ressourcen zu einem kohärenten Rahmen für eine nachhaltige örtliche Entwicklung umzugestalten;

10. die herkömmlichen Mechanismen für die Ressourcenverteilung zu ändern, um ihre sozialen und ökologischen Folgen mitzuberücksichtigen; mit anderen Worten: eine Evaluation sämtlicher Auswirkungen öffentlicher Politiken auf die Nachhaltigkeit auf örtlicher Ebene einzuführen sowie Kriterien für eine nachhaltige Nutzung der Böden, für die Verkehrsbetriebe sowie die Energie- und Wasserwirtschaft festzulegen und anzuwenden;

11. städtebauliche Fragen entsprechend den Grundsätzen der Europäischen Städtecharta in koordinierter Weise anzugehen unter Aufstellung von Leitprinzipien für eine nachhaltige Ordnung und Bewirtschaftung des Bodens sowie der Verkehrsinfrastrukturen;

12. in den Städtebau und in die Investitionen Strukturen einzuführen, die einer rationellen Nutzung der Ressourcen Vorschub leisten, sodass dank deren möglichst sparsamer Nutzung und der Verminderung von Verschmutzung und Abfällen die Versorgungsrisiken verringert und die Widerstandskräfte unserer Städte erhöht werden;

13. die in ihrer Region vorhandenen Risiken zu analysieren und die diesen unterworfenen Bauten und Infrastrukturen zu überprüfen, um ihre Gefährdung sukzessive zu verringern und eine widerstandsfähigere Umwelt zu schaffen;

14. beispielsweise für den Bereich des öffentlichen Verkehrs Planung und Investitionen für einen rascheren Übergang von fossilen Brennstoffen zu anderen Energiequellen - Sonne, Wind, Wasserkraft, Biomasse - beispielsweise für den öffentlichen Verkehr einzusetzen;

15. nachhaltige Beschaffungsverfahren einzuführen, welche sämtliche Kosten und Auswirkungen berücksichtigen, die den Lebenszyklus eines gekauften Produkts oder einer Dienstleistung kennzeichnen;

16. die Zusammenarbeit zwischen Städten bzw. Regionen bei der Umsetzung der Agenda 21 und der entsprechenden Übereinkommen zu fördern. Diese sich vertiefende Zusammenarbeit wird zu einer Verbesserung der für die Unterstützung nachhaltiger Entwicklung benötigten Mittel und Mechanismen beitragen;

Fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten auf,

17. die Dezentralisierung unter verstärkter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips fortzusetzen. Hierbei ist Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Regierungsebenen nötig, sodass eine Neuverteilung von Befugnissen und Mitteln sichergestellt ist und nicht nur eine Aufgabendelegation auf andere Regierungsstufen stattfindet;

18. örtliche Initiativen für die nachhaltige Entwicklung anzuerkennen und zu pflegen. Dies könnte durch die Vertretung in staatlichen Koordinationsgremien oder mithilfe nationaler und internationaler Systeme der Anreize der und Anerkennung geschehen;

19. den Zugang der Gemeinden zu den für den Aufbau einer leistungsstarken Gemeindeverwaltung notwendigen finanziellen und personellen Mitteln zu verbessern. Alle Regierungsstellen müssen bei der Entwicklung neuer und innovativer Finanzierungsquellen für eine nachhaltige Entwicklung - einschliesslich der vermehrten Umverteilung von Einnahmen und des direkten Zugangs für Gemeinden zu den Kapitalmärkten - zusammenarbeiten;

20. den Einsatz kommunaler und regionaler Regierungen bei der Umsetzung von Strategien im Zusammenhang mit einschlägigen internationalen Aktionen zu unterstützen. So sollten nationale Regierungen zur Erfüllung ihrer Mindestverpflichtungen aus dem Abkommen von Kyoto ihre Fonds den Gemeinden zuweisen zur Unterstützung machgewiesener kommunaler Initiativen zur Verminderung der Treibhausgase;

21. das direkte Engagement kommunaler und regionaler Institutionen in internationalen Aktivitäten und Partnerschaften und damit deren volles Mitwirken an globalen sozialen und wirtschaftlichen Bestrebungen zu unterstützen. Die Zusammenarbeit unter Gemeinden und unter Städten als einen Mechanismus zu fördern, der zum Aufbau kommunaler Ressourcen mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis sowie zum Austausch von Informationen beiträgt;

22. die Zusammenarbeit zwischen internationalen Organisationen und nationalen, regionalen und kommunalen Regierungen zu fördern und diese Globalisierung als ein Instrument zur Unterstützung nachhaltiger Entwicklung einzusetzen. Hierzu wären viel mehr Transparenz und Offenheit der internationalen Finanzierungsmechanismen sowie internationale Handels- und Umweltgespräche zur Ausgestaltung globaler Politiken vonnöten;

23. aufgabenorientierte Allianzen wie etwa nationale Räte für die nachhaltige Entwicklung mit starken kommunalen und regionalen Vertretungen ins Leben zu rufen, um die zwischenstaatlichen Strategien für eine nachhaltige Entwicklung zu koordinieren und operationalisieren. Solche Allianzen könnten als Rahmen für ein kohärentes öffentliches Handeln dienen, das keine Lösungen von oben aufzwingt oder kommunale Innovationskräfte behindert;

24. nationale Kampagnen für die lokale Agenda 21 zu unterstützen. Die nationalen und internationalen Investitionsprogramme sollten bei der Auswahl und Gestaltung der zu finanzierenden Projekte die Ziele und Strategien der im Rahmen der lokalen Agenda 21 festgelegten Pläne berücksichtigen;

25. die Oekosysteme begünstigende Planungsmechanismen einzuführen und die rechtlichen Grenzen ihrer Entscheidungssysteme neu zu überprüfen im Sinne einer besseren Koordination der politischen, wirtschaftlichen und ökologischen Beschlüsse. Eingehend zu prüfen, wie bestehende und noch hängige Entwicklungs-und Infrastrukturprojekte, institutionelle und Steuerreformen sowie die langfristige Entscheidung für Technologien einen Rahmen bilden könnten, der eine nachhaltige und gerechte Entwicklung unterstützt;

26. die Politiken und Investitionen betreffend Infrastrukturen, Transportsysteme, Wasser und Energie vonseiten der verschiedenen Regierungsstellen miteinander zu koordinieren, um den Benützern der öffentlichen Dienste mehr Wahlfreiheit für einen nachhaltig wünschenswerten und die Ressourcen schonenden Konsum zu ermöglichen;

27. den Nutzen direkter und indirekter Subventionen neu zu überprüfen und kontraproduktive Zuschüsse abzuschaffen. Dort, wo Märkte aufgrund eines eindeutigen öffentlichen Auftrags, auch durch den Einsatz von Zuschüssen, reguliert werden müssen, sollte diese Regulierung entsprechend dem öffentlichen Interesse an Nachhaltigkeit erfolgen;

28. Regulierungsmechanismen, welche eine gesunde, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit fördernde Beschaffungspraxis behindern, abzuschaffen. Gemeinsame Beschaffungsmechanismen für Regierungsstellen einzurichten, um vonseiten des öffentlichen Sektors eine wirksamere Nachfrage nach nachhaltig wünschenswerten Produkten zu schaffen;

29. Erziehungs- und Sensibilisierungskampagnen zu fördern und auf allen Verwaltungsebenen die jeweils vorhandenen Haushaltsinstrumente und Vorschriften für die Förderung von nachhaltigkeitsfreundlicherem Konsumverhalten einzusetzen;

30. die Verpflichtungen zu erfüllen, welche sie eingegangen sind aufgrund des Kyoto-Protokolls von 1997 (revidiert 2001 an der Konferenz von Bonn über den Klimawandel), welches noch immer die Grundlage der weltweiten Strategie gegen die globale Erwärmung darstellt;

31. die Annahme der Erd-Charta als einer kohärenten und gut durchdachten Zusammenstellung von kulturübergreifenden Werten und Grundsätzen zu erwägen, welche die kommunalen und regionalen Führungsgremien zu nachhaltiger Entwicklung anleiten;

32. sich durch die Annahme eines Internationalen Verhaltenskodex hinsichtlich des Rechts auf angemessene Ernährung der Erkenntnis zu stellen, dass keine Nachhaltigkeit vorliegt, solange es noch Menschen gibt, die ihren Grundbedarf an Ernährung nicht decken können;

33. in ihre nationale Delegation an den Weltgipfel Vertreter der Gemeinden und der Regionen aufzunehmen und so die Rolle der Gemeinden und Regionen als Triebkräfte und Katalysatoren für Nachhaltigkeit anzuerkennen;

34. die Gemeinden und Regionen gelegentlich des Gipfels von Johannesburg zu unterstützen beim Eingehen von Verpflichtungen zu örtlichen Aktionen mit greif- und messbaren Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung sowie ihre Fähigkeit zu stärken, die durch sie eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen.

1 Diskussion und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 21. März 2002 (s.Doc. CG(8)26, durch Herrn K.Whitmore, Berichterstatter, vorgelegter Entschliessungsentwurf).