16. PLENARTAGUNG
Straßburg, 3. – 5. März 2009

Ressourcen des Kongresses und sein Haushalt für 2010

Empfehlung 267 (2009)[1]

1. Der Kongress ist mit seinen beiden Kammern, in denen die Vertreter der Gemeinden und Regionen der 47 Mitgliedstaaten des Europarates zusammenkommen, ein einzigartiges Forum für Austausch und Dialog innerhalb und außerhalb des Europarates.

 

2. Bei der letzten Gipfelkonferenz (Warschau, Mai 2005) bestätigten und erkannten die Staats- und Regierungschefs des Europarates die institutionelle Position des Kongresses als Garant und Referenzorgan für die Gemeinde- und Regionaldemokratie an. Sie bekräftigten seine wichtige Rolle für die Erreichung der Ziele des Europarates.

3. Seitdem wurde durch die neue statutarische Entschließung und die neue Charta des Kongresses, die das Ministerkomitee des Europarates im Mai 2007 verabschiedete, die Rolle der Gemeinden und Regionen im institutionellen Rahmen des Kongresses bestätigt und gewürdigt. Insbesondere die Überwachung der Umsetzung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung und der Regionaldemokratie wurde durch die Wahlbeobachtung gemäß der Entschließung 274 (2008) betreffend die Politik des Kongresses bei der Beobachtung der Gemeinde- und Regionalwahlen verstärkt.

4. Diese verstärkte statutarische Rolle erhöhte das Interesse am Kongress und machte ihn zu einem unumgänglichen Akteur bei der demokratischen Entwicklung der Länder in Europa und darüber hinaus. Der Kongress beschloss daher, ab 2009 zwei Plenartagungen pro Jahr abzuhalten, um seine Rolle als politisches Forum der Gemeinden und Regionen in den Mitgliedstaaten des Europarates besser erfüllen zu können.

5. Bei der Tagung im Herbst 2008 verabschiedete der Kongress die Prioritäten für 2009-2010, um die Aufgabe effizienter ausfüllen zu können. Dieses Dokument zeigt das politische Engagement des Kongresses bei der Festigung seiner institutionellen Rolle zur Stärkung der Gemeinde- und Regionaldemokratie sowie seine Entschlossenheit, bei den prioritären Fragen eine Politik der verstärkten Kooperation und des Dialogs mit verschiedenen Partnern zu betreiben.


6. Trotz der entmutigenden Haushaltsaussichten und der Entscheidung des Ministerkomitees, dem Antrag auf zusätzliche Ressourcen für 2009 nicht stattzugeben, beschloss der Kongress eine zweite Plenartagung pro Jahr abzuhalten, seine Arbeit zu rationalisieren, die Kosten bei einigen Aktivitäten zu verringern und sogar einige vorläufig auszusetzen.

7. Leider wird nun aus den zusätzlichen Haushaltskürzungen, die das Ministerkomitee für 2009 beschloss, deutlich, dass trotz aller Rationalisierung der Kongress möglicherweise nicht in der Lage sein wird, einige Aktivitäten durchzuführen, die obgleich sie nicht statutarisch sind, doch äußerst wichtig für die Konsolidierung der Rolle des Europarates bei der Kooperation der Gemeinden und Regionen sind. 

8. Der Kongress kann angesichts seiner institutionellen Rolle und der Rolle des Europarates in diesem Bereich nicht weiterhin Haushaltskürzungen hinnehmen ohne Schaden zu nehmen, insbesondere da die derzeitige Tendenz der europäischen Institutionen dahin geht, den Gemeinden und Regionen verstärkte Bedeutung beizumessen und der allgemeine Haushalt des Europarates aufgestockt wird.

9. Die Parlamentarische Versammlung und der Kongress, die unersetzliche Foren für die Parlamentarier und lokal gewählten Vertreter unserer Mitgliedstaaten sind, stellen einen Mehrwert für den Europarat dar, der gestärkt werden muss.

10. Daher ist es wichtig, dass der Kongress zusätzliche Finanzmittel für 2010 erhalten sollte, damit er Aktivitäten erfolgreich durchführen kann, die als Priorität angesehen wurden, wie die europäische Koordination der Woche der Gemeindedemokratie und eine mögliche Beteiligung des Kongresses an der Euro-Mittelmeer Kooperationspolitik.

11. Der Kongress benötigt außerdem ausreichende Humanressourcen, um mit den derzeitigen Anforderungen fertig zu werden und die zunehmende Arbeitslast zu bewältigen, die insbesondere durch die Abhaltung einer zweiten Plenartagung pro Jahr entsteht.

12. Der Kongress fordert daher, die untypische Situation des Kongresses ein für allemal zu regeln, indem die befristeten Stellen für Strukturaufgaben in unbefristete Stellen umgewandelt und vier zusätzliche Stellen geschaffen werden (zwei A2 Stellen und zwei B2/B3 Stellen), um den Sitzungsdienst zu verstärken und eine bessere Beteiligung des Kongresses an der europäischen Koordinierung der Woche der Gemeindedemokratie zu ermöglichen.

13. Der Kongress ist überzeugt, dass sein Status in der Organisation und seine Position in Bezug auf andere europäische Institutionen eine Anerkennung des ihm zustehenden Niveaus rechtfertigen und wiederholt seine Forderung, dass sein Generalsekretär den Status eines “hors-cadre” (Sondergruppe) erhalten sollte wie auch der Generalsekretär der Parlamentarischen Versammlung und der Generalsekretär des Ausschusses der Regionen. Bei seiner Anfrage in Empfehlung 238 (2008) wies er darauf hin, dass die Kosten für diese Änderung bescheiden sind: 6% Zuwachs im Grundgehalt und eine Aufwandsentschädigung von 9 300 Euro pro Jahr.

14. Angesichts des oben Erwähnten fordert der Kongress das Ministerkomitee auf:

a. Bezüglich der Aktivitäten, nicht nur die derzeitigen Ressourcen beizubehalten, sondern folgende zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung zu stellen:

i.       100 000 Euro für einen verstärkten Beitrag des Kongresses zur Koordinierung und Organisation der Woche der Gemeindedemokratie 2010;

ii.         100 000 Euro, damit der Kongress einen Beitrag zur Euro-Mittelmeerkooperation auf lokaler Ebene leisten kann.


b. Bezüglich der Humanressourcen des Kongresses,

i.       die fünf befristeten Stellen, die derzeitig für Strukturaufgaben verfügbar sind, in unbefristete Stellen umzuwandeln;

ii.       dem Kongress zwei B3-Stellen zur Verfügung zu stellen, eine um das Sekretariat des Sitzungsdienstes zu verstärken und eine für das Sekretariat der Woche der Gemeindedemokratie;

iii.      dem Kongress zwei A2-Stellen zuzugestehen (eine für einen stellvertretenden Leiter des Sitzungsdienstes und eine für die Woche der Gemeindedemokratie).

c. Bezüglich des Generalsekretärs des Kongresses, sich mit der Frage nach dem “Rang” des Generalsekretärs und dem Wunsch des Kongresses zu befassen, damit dieser dem Generalsekretär der Parlamentarischen Versammlung gleichgestellt wird, mit anderen Worten ein „hors-cadre“ wird.

d. Den Generalsekretär des Europarates aufzufordern, die oben dargelegten Bedürfnisse in den Haushaltsentwurf für 2010 aufzunehmen, den er dem Ministerkomitee vorlegt.



[1] Diskussion und Annahme durch den Kongress am 5. März 2009, 3. Sitzung (siehe Dokument CG(16)9REP, Begründungstext, Berichterstatter : J.-C. Frécon (Frankreich, L, SOC)).