Empfehlung 52 (1998)1 betreffend regionen und Beschäftigung :ein Beitrag zur sozialen Kohäsion in Europa

Der Kongress,

mit Bezug auf den Vorschlag der Kammer der Regionen und nach Kenntnisnahme der Stellungnahme der Kammer der Gemeinden,

1. Hat den von Herrn Van Cauwenberghe an der gegenwärtigen Tagung vorgelegten Bericht über "eine aktive Politik der Regionen im Bereich der Beschäftigung und der sozio-ökonomischen Entwicklung" zur Kenntnis genommen;

2. Erinnert an die früheren Verlautbarungen der kommunalen und regionalen Abgeordneten angesichts der Herausforderung durch die Arbeitslosigkeit (Entschliessung 145 (1983)), über die Beschäftigung junger Menschen (Entschliessung 178 (1986)), sowie über neue Tätigkeiten und Berufe (Empfehlung 25 (1996));

3. Nimmt Bezug auf die Entschliessung 1089 (1996) der Parlamentarischen Versammlung betreffend die Arbeitslosigkeit in Europa: Ursachen und Abhilfen, sowie auf ihre Empfehlung 1304 (1996) betreffend die Zukunft der Sozialpolitik;

4. Berücksichtigt die Empfehlung R (95) 2 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten betreffend die Rolle der Arbeitsämter und die Empfehlung R (94) 2 betreffend die Entwicklung der kleinen und mittelständischen Unternehmen;

5. Erinnert im weiteren an seine früheren Arbeiten mit dem Ziel einer besseren Unterrichtung über die realen Vorteile einer Dezentralisierungs- und Regionalisierungspolitik in den europäischen Staaten und über deren Einsatz im Bereich der Beschäftigungspolitik, insbesondere im Rahmen des Entwurfs einer Europäischen Charta der regionalen Selbstverwaltung;

6. Nimmt mit Interesse die Auswirkungen der Initiativen auf internationaler und europäischer Ebene für die Konzeption und Einleitung spezifischer Politiken und Programme zur Anregung des Arbeitsmarktes und zur Vergrösserung des Angebots an Arbeitsplätzen zur Kenntnis, insbesondere:

- die Beschäftigungs-Charta des G-8-Treffens,

- die Beschäftigungsstrategie der OECD und die Untersuchungen im Hinblick auf deren Umsetzung,

- den europäischen Beschäftigungsgipfel der Europäischen Union, (Luxemburg, November 1997),

- den durch das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs des Europarats (10.-11.Oktober 1997), beschlossenen Aktionsplan, zu dessen vordringlichen Anliegen die soziale Kohäsion gehört;

7. Stellt fest, dass die Plage der Arbeitslosigkeit anhält und die Mehrzahl der europäischen Gemeinden und Regionen trifft, ein Gegenstand grosser Sorge auch über die Grenzen des gemeinschaftlichen Europa hinaus ist und sämtlichen Staaten des erweiterten Europa schwer zu schaffen macht;

8. Tut erneut seine Überzeugung kund, dass - zwischen den makro-ökonomischen Politiken auf staatlicher Ebene und den kommunalen, auf eine eigenständige Entwicklung ausgerichteten Politiken - den regionalen Einheiten eine ganz wesentliche Rolle zukommt im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit und bei der Festlegung und Umsetzung von Massnahmen zur Förderung der Beschäftigung, besonders auch der jungen Menschen;

9. Ist besorgt über die begrenzte Wirkung der aktuellen Beschäftigungspolitiken auf nationaler und europäischer Ebene, wodurch die Fundamente der gesellschaftlichen und territorialen Kohäsion und damit auf längere Sicht die demokratische Stabilität und Sicherheit in Europa untergraben werden könnten;

10. Erinnert daran, dass 1996 die Arbeitslosenquote in Europa im Mittel auf 11% der aktiven Bevölkerung gestiegen ist, wobei allerdings erhebliche Unterschiede zwischen den nordischen Ländern mit einer Quote von 9.3%, den zentral- und osteuropäischen Ländern mit einer Quote von 9.8% und den europäischen Mittelmeerländern mit einer Quote von 12.3% zu verzeichnen sind;

11. Stellt fest, dass die Indikatoren für Arbeitslosigkeit von Region zu Region erheblich variieren und dass in den am stärksten betroffenen Regionen mehr als ein Fünftel der aktiven Bevölkerung arbeitslos ist;

12. Erinnert im weiteren an die besonderen Probleme der neuen Mitgliedstaaten in Osteuropa, wo der Übergang zur Marktwirtschaft und die Umstrukturierung von Handel und Industrie mit erheblichen regionalen Unterschieden hinsichtlich Wachstum und Beschäftigung verbunden sind und wo eine Korrektur dieser Umstände bedeutende Mittel und Anstrengungen sowohl auf zentralstaatlicher wie auf regionaler Ebene erfordert;

13. Ist der Überzeugung, dass das Unternehmertum - und vor allem die kleinen und mittelständischen Unternehmen - zu den Hauptakteuren bei der Umwandlung der alten Planwirtschaften gehören, und zwar sowohl hinsichtlich der Beschäftigung als auch hinsichtlich der Konsolidierung demokratischer Strukturen - letzteres dadurch, dass die Übergangsländer ermutigt werden, einen umfassenden Gesetzes- und Verordnungsrahmen zu schaffen, der den Unternehmen ein Arbeiten in administrativer Transparenz, demokratischer Sicherheit und Freiheit von bürokratischen Hindernissen ermöglicht;

14. Stellt fest, dass der am stärksten betroffene Bevölkerungsanteil die unter 25-jährigen sind - ihre Arbeitslosenquote beträgt je nach europäischer Region zwischen 20% und 50%, in gewissen südeuropäischen Regionen sogar noch mehr;

15. Stellt fest, dass die Entwicklung des Arbeitsmarkts durch eine Abnahme der körperlichen und der unqualifizierten Beschäftigungen zugunsten der vermehrt intellektuell geprägten Beschäftigungen gekennzeichnet ist und dass folglich Unterricht und Erziehung, Ausbildung und Qualifikation in allen Wirtschaftssektoren eine grosse Rolle spielen;

16. Ist der Ansicht, dass auf dem Wege zur Ausbildung und Eingliederung die folgenden fünf Ziele zu beachten sind:

- die Ausbildungsbedürfnisse der Unternehmen besser evaluieren,

- die Information der Arbeitsuchenden über bestehende Ausbildungsmöglichkeiten optimieren,

- die Koordination der Ausbildungsangebote verbessern,

- für eine qualitative und individuelle Beobachtung des beruflichen Werdegangs sorgen, um Arbeitsuchende entsprechend ihrer Lage und ihren Bedürfnissen zu leiten;

- das gesamte Berufsbildungsangebot regelmässig und unter Beteiligung aller betroffenen Kreise neu evaluieren;

17. Erwägt, dass betriebsinterne Ausbildung - in Form von Ausbildungs-, Praktikumsverträgen oder Lehrverträgen im dualen System - in einer solchen Politik eine bevorzugte Stellung einnehmen sollte;

18. Erwägt, dass es heute in allen Sektoren der Wirtschaft unerlässlich ist, mit den Entwicklungen und technologischen Veränderungen Schritt zu halten, das heisst lebenslang immer wieder neue Techniken zu lernen, um sich stets neuen Organisationsformen der Arbeit anzupassen;

19. Unterstreicht die Notwendigkeit enger Verbindungen zwischen Ausbildungsprogrammen, Schulsystemen und Unternehmenswelt;

20. Erinnert daran, dass eine Ausbildung nur dann ökonomisch erfolgreich und nachhaltig sein kann, wenn sie einhergeht mit einer Politik der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Eingliederung von Arbeitsuchenden (Arbeitslosen oder jungen Menschen, die ihre Lehrzeit abgeschlossen haben).

Unterstützend könnte dabei wirken:

a. Die Ermutigung junger Unternehmer

- durch Anregung des Unternehmergeists mittels Informationen und wirtschaftlichen Anreizen bei gleichzeitiger Reduktion der administrativen Hindernisse und finanziellen Belastungen,

- durch die Schaffung von Hilfsprogrammen für die Ausbildung und Beratung von Jungunternehmern,

- dadurch, dass ihnen passende Räumlichkeiten preisgünstig zur Verfügung gestellt werden,

- durch die Schaffung regionaler Programme für Garantieleistungen, Darlehen oder Fonds oder durch die Erleichterung des Zugangs zu Start- oder Risikokapital;

- durch die Erleichterung von Geschäftsübergaben,

b. Anregung zu selbständiger Erwerbstätigkeit

- im handwerklichen oder Fabrikations-Sektor;

c. Förderung sozialer Dienstleistungsunternehmen

- Dienstleistungsunternehmen, seien es Vereine oder Kooperativen, arbeiten häufig nach folgenden Prinzipien:

* Erbringung von Diensten für die Mitglieder oder die Allgemeinheit (Gemeinnützigkeit),

* eigenständige Betriebsführung,

* demokratische Entscheidungsprozesse,

* Vorrang der Menschen und der Arbeit vor dem Kapital und der Einkommensverteilung,

d. Ermutigung zu neuen Beschäftigungsarten

- Arbeitsplätze mit neuen Strukturen werden im Kultur- und im Freizeitsektor, im sozialen Sektor, in der Hauspflege und Familienhilfe, in Projekten des Umweltschutzes, im Bereich der Innovation und neuer Technologien geschaffen. Diese Sektoren sind sehr arbeitsintensiv und nichtqualifizierten jungen Menschen leichter zugänglich;

21. Unterstreicht, dass die Gemeinden und Regionen angesichts ihrer eigenen (evtl.partiellen) exekutiven Befugnisse in dem Bereich, ihrer Bürgernähe und ihrer genauen Kenntnis der sozio-ökonomischen Bedingungen vor Ort als Akteure für die Umsetzung einer Beschäftigungspolitik unverzichtbar sind;

22. Unterstreicht,

- dass die Wichtigkeit der Politiken zur Regionalentwicklung allgemein anerkannt ist, und dass die Akteure dieser Politiken, vor allem die regionalen Gebietskörperschaften, unmittelbar zur Entwicklung der Wirtschaft und Beschäftigung auf ihrem Territorium beitragen,

- dass die regionale Wirtschaft - als Bezugs- und Handlungsrahmen für diejenigen, die dort leben, arbeiten und investieren - ein unverzichtbares Terrain für wirtschaftliche Globalisierungen ist,

- dass eine harmonische regionale Entwicklung zu einer sozialen Kohäsion führt, durch welche Politiken zur Förderung der wirtschaftlichen Konvergenz oder zur Schaffung von Arbeitsplätzen besser gestützt werden,

- dass auf regionaler Ebene eine Zusammenarbeit der Akteure stattfindet, die gemeinsam lernen, ihre Anstrengungen in Verfolgung der gemeinsamen Arbeitsmarktziele zu koordinieren; so entsteht eine innerregionale Kultur der Zusammenarbeit als Reaktion auf die Auswirkungen der sich verschärfenden Wettbewerbswirtschaft;

23. Erinnert daran, dass die Regionen daher die geeignete Ebene für territoriale Partnerschafts- und Beschäftigungsabkommen zwischen öffentlichen und privaten Akteuren darstellen, weist allerdings zugleich darauf hin, dass die unterschiedlichen regionalen Bedürfnisse und Situationen auch nach unterschiedlichen Abkommen rufen,

Solche Partnerschaften verbinden insbesondere die Vertreter von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, kommunale und regionale Behörden bzw. Verwaltungen, in der Bewirtschaftung des Arbeitsmarktes spezialisierte Einrichtungen, Nichtregierungs-organisationen (NROs) und andere Akteure vor Ort. Die Partnerschaften sollten folgendes leisten:

- ein eigenständig regionales Vorgehen ermöglichen,

- Parteien zusammenbringen, deren Rolle und Funktion klar festgelegt sind, sowohl hinsichtlich der Zuständigkeiten, als auch hinsichtlich der Aktivitäten und der Finanzierung,

- innovative Vorhaben initiieren, sowohl hinsichtlich des Inhalts auch hinsichtlich der Arbeitsstrukturen,

- solche Vorhaben auf integrierte Weise durchführen.

Ziel der Partnerschaften ist die Feststellung der spezifischen Schwierigkeiten der betreffenden Region und die Festlegung einer globalen, multisektoriellen und gemeinsamen Strategie, um auf kommunaler und regionaler Ebene koordiniert und pluridisziplinär vorgehen zu können.

Dieser Typ von territorialem Abkommen zur Schaffung von Arbeitsplätzen gründet im wesentlichen auf der Einbeziehung sämtlicher Akteure der betreffenden Region und auf der Kohärenz der Strategie zur Arbeitsbeschaffung. Er muss als ein neues und wirksames Instrument zur Verbesserung der Situation konzipiert wie auch gehandhabt werden;

24. Unterstreicht, dass diese Partnerschafts- und Abkommenspolitiken Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips sind, da sie den regionalen Behörden die Ausschöpfung ihres Kompetenzbereichs mithilfe von speziell ihrem Territorium angepassten Arbeitsmarktinitiativen ermöglichen.

25. Ist der Überzeugung, dass die Regionalisierung bzw. Dezentralisierung der Arbeitspolitiken und wirtschaftlichen Entwicklungspoliken und der entsprechenden Kompetenzen und Verwaltungsstrukturen eine endogene Regionalentwicklung mit der Möglichkeit neuer, vielversprechender Initiativen fördern, deren Auswirkungen eine unentbehrliche Ergänzung der nationalen und europäischen Wirtschaftspolitiken sind;

26. Ist überzeugt von der Notwendigkeit, die Politiken zur Förderung der Beschäftigung und der sozio-ökonomischen Entwicklung auf kommunaler und auf regionaler Ebene eng miteinander verschränkt umzusetzen, weil sich die Regionen als besonders wirksame Koordinatoren der kommunalen Initiativen erweisen und den kommunalen Unternehmungen häufig die notwendige Unterstützung an Rat, Infrastrukturen und Führung bieten;

Innerhalb dieses Rahmens wie auch aufgrund des Subsidiaritätsprinzips müssen die Regionen die wichtige Rolle anerkennen, die den Gemeinden bei der Koordination der auf Ortsebene eingeleiteten Politiken zukommt, können sie doch beispielsweise Partnerschaften mit Ausbildungsinstituten, öffentlichen Sozialhilfestellen und sozialwirtschaftlich tätigen Vereinen eingehen und dadurch die Heranbildung von Netzen bewirken, die wiederum den Erfahrungsaustausch und das Aufkommen neuer Ideen für die Schaffung örtlicher Arbeitsplätze begünstigen.

27. EMPFIEHLT

I. Den Regierungen,

a. ihre Beschäftigungspolitiken zu territorialisieren, indem sie sie regional und dezentral strukturieren sowohl hinsichtlich der Kompetenzen, als auch der Interventionsinstrumente auf dem Arbeitsmarkt und der flankierenden Verwaltungsstrukturen;

b. die Regionen bei ihren Bemühungen um die Schaffung der für die Entwicklung ihres eigenen Arbeitsmarkts notwendigen speziellen Bedingungen sowohl finanziell als auch politisch und administrativ vermehrt zu unterstützen und sicherzustellen, dass die Regionen zu den natürlichen Übertragungsstellen der nationalen Aktionen auf den Arbeitsmarkt gehören;

c. die regionalen Arbeitsmärkte als wichtigen Bestandteil ihrer nationalen Wirtschaftspolik zu betrachten und den Regionen für die Interpretation der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitiken und für die Umsetzung der nationalen und der gesamteuropäischen, makroökonomischen Politiken mehr Befugnisse zu erteilen;

d. die nötigen Schritte zu tun, um die Regionen zur Entwicklung ihrer eigenen Politiken zur Ankurbelung des regionalen Arbeitsmarkts und zur Verminderung der Arbeitslosigkeit zu befähigen dadurch:

* dass sie die Bildungs- und Ausbildungs-, Informations-, Beratungs- und Unterstützungssysteme für Arbeitslose allgemein und junge Arbeitslose im besonderen an die Erfordernisse des regionalen Arbeitsmarkts anpassen,

* dass sie Programme und Massnahmen für die Eingliederung junger Menschen in das Berufsleben einleiten,

* dass sie neue Beschäftigungen anregen und schaffen, vor allem in Sektoren mit Wachstumspotential wie Umwelt und Gestaltung des Lebensraums, sozialer, sozio-kultureller und Fremdenverkehrssektor, neuen Technologien und in dem Tertiärsektor insgesamt,

* dass sie dem jungen Unternehmertum Mut machen, indem sie ihm finanzielle und technische Mittel, Beratung und angemessene Infrastrukturen zur Verfügung stellen sowie die administrativen und juristischen Formalitäten vereinfachen,

* dass sie beschäftigungsorientierte horizontale Partnerschaften zwischen privaten und öffentlichen Akteuren sowohl innerhalb der Regionen wie zwischen diesen einrichten;

* dass sie die Ausbildung, die berufliche Qualifikation und die Arbeitsfähigkeit der alternden aktiven Bevölkerung fördern;

e. regionale beschäftigungsorientierte Abkommen und das Eingehen vertikaler Partnerschaften von Akteuren aller Ebenen - von der kommunalen über die regionale, nationale und europäische Ebene - anzuregen;

f. eine vermehrte regionale Flexibilität bei der Umsetzung nationaler Politiken und neuer Lösungsversuche wie Umverteilung und Verkürzung der Arbeitszeit, innerbetrieblicher Arbeitsplatzwechsel, Schaffung der Bedingungen für Teilzeitarbeit, neuartige Arbeitszeitmuster, Mobilität der Arbeitnehmer und Umwandlung passiver Unterstützungen in aktive Arbeitsbeschaffungsmassnahmen zu bewirken;

g. dringliche Massnahmen einzuleiten, um das gegenwärtig in den grossen Sektoren der industriellen Produktion zu beobachtende Wirtschaftswachstum in ein besseres Gleichgewicht zu bringen mithilfe einer zielstrebigen Politik zur Eingliederung der aktiven Bevölkerung in den Arbeitsmarkt, die sich stützt auf eine vermehrte Solidarität bei der Umverteilung der aus diesem Wirtschaftswachstum resultierenden Gewinne;

h. die Bewirtschaftung und Organisation des Arbeitsmarkts neu zu gestalten, sodass dieser transparenter und insbesondere jungen Menschen ohne Berufserfahrung zugänglicher wird;

i. durch Massnahmen, die an die Besonderheiten der Regionen angepasst sind, die technologische Innovation zu begünstigen. In diesem Zusammenhang der Entwicklung der neuen Informationstechnologien mehr Gewicht zu verleihen und einen günstigen Nährboden für durch sie bewirkte Arbeitsplätze zu schaffen;

j. die Einführung von Instrumenten zur Arbeitsmarktregulierung zu unterstützen, insbesondere die Schaffung oder den Ausbau regionaler Beobachtungsstellen auf dem Gebiet der Ausbildung und Beschäftigung, sodass der aufgrund der demographischen und technologischen Entwicklungen zu erwartende Bedarf an Arbeitskräften und Qualifikationen global vorausgeschätzt werden kann;

k. unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten die Entwicklung und Erweiterung kleiner und mittelständischer Unternehmen und Industrien anzuregen, insbesondere durch das Angebot einer günstigen Umgebung (Infrastrukturen, Einrichtungen, usw.), flankierender Strukturen, von Beratung und/oder Hilfe beim Aufbau von vernetzten Unternehmen;

II. Den Institutionen der Europäischen Union

a. die Regionalisierung der Beschäftigungspolitiken und die Verstärkung der regionalen Kompetenzen in diesem Bereich vermehrt zu unterstützen und den Regionen beizustehen durch die Einleitung spezifischer Programme zur Anregung regionaler Innovationen, um die regionale Wirtschaft und den regionalen Arbeitsmarkt zu fördern und zu stärken;

b. sich an den regionalen Beschäftigungsabkommen und Partnerschaften zu beteiligen und die Erfahrungen aus den innovatorischen Initiativen in diesem Bereich auf europäischer Ebene zu sammeln, sodass die Regionen von ihren Erfahrungen wechselseitig profitieren können;

c. mithilfe ihrer verschiedenen Programme und Politiken zur Entwicklung der Regionen und der Beschäftigung die Schaffung bzw. die Stärkung von regionalen Strukturen sowohl in ihren Mitgliedstaaten wie auch in den zentraleuropäischen Bewerberstaaten anzuregen und dadurch das Subsidiaritätsprinzip und dessen Anwendung auf dem Arbeitsmarkt zu verwirklichen;

III. Der OECD

a. die Umsetzung der Beschäftigungsstrategie weiterzuführen und ihre Sammlung und Analyse von Daten regional zu strukturieren;

b. in ihren Überlegungen der Rolle und dem Potential der Regionen für die Organisation des Arbeitsmarkts und die Schaffung von Arbeitsplätzen, vor allem auch im Rahmen der speziellen Politik zur Regionalentwicklung, vermehrt Rechnung zu tragen;

c. die Resultate der Beschäftigungspolitiken in den Staaten mit föderalistischer oder regionaler Struktur zu analysieren und mit denjenigen der stark einheitlich oder zentralisiert strukturierten Staaten zu vergleichen;

IV. Dem Europarat

Dem Fonds für soziale Entwicklung

a. die Wirkung seiner Projekte auf den regionalen Arbeitsmarkt zum Brennpunkt seiner Aktionen zu machen;

b. bei der Festlegung und Ausrichtung seiner Projekte den regionalen Disparitäten Rechnung zu tragen;

c. nach Modalitäten zu suchen, die es den Regionen ermöglichen, mehr Gewinn aus den Darlehen des Fonds zu ziehen und zu diesem Zweck einen Dialog mit der Kammer der Regionen aufzunehmen;

Dem Ministerkomitee

a. in seinem Programm für soziale Kohäsion die besonderen Aspekte der regionalen Beschäftigung zu berücksichtigen und ein sämtliche Mitgliedstaaten umfassendes Programm für den diesbezüglichen Informations- und Erfahrungsaustausch anzuregen;

b. den CDLR zu beauftragen, die Befugnisse der Regionen im Bereich der Beschäftigung und die rechtlichen, finanziellen und administrativen Mittel zu untersuchen, über die diese verfügen, um auf ihrer Ebene zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit - besonders auch unter den Jugendlichen -beizutragen, sowie insbesondere die Mittel zu prüfen, die den Regionen für die berufliche Eingliederung dieser Jugendlichen zur Verfügung gestellt werden;

c. für die Beteiligung des KGRE an dem zwischenstaatlichen Programm betreffend Beschäftigung und soziale Kohäsion zu sorgen, um sicherzustellen, dass die Erfahrungen der Gemeinden und Regionen in das Programm einbezogen werden;

d. die regionale Dimension in das zwischenstaatliche demographische Programm einzuführen.

 

1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Regionen am 27. Mai 1998 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 28. Mai 1998 (siehe Dok. CPR (5) 2 rev, Empfehlungsentwurf vorgelegt von Herrn Jean-Claude VAN CAUWENBERGHE, Berichterstatter)