Entschliessung 72 (1998)1 betreffend Regionen und Beschäftigung: ein Beitrag zur sozialen Kohäsion in Europa

Der Kongress,

1. Hat den von Herrn Van Cauwenberghe an der gegenwärtigen Tagung vorgelegten Bericht über "eine aktive Politik der Regionen im Bereich der Beschäftigung und der sozio-ökonomischen Entwicklung" zur Kenntnis genommen;

2. Erinnert an die früheren Verlautbarungen der kommunalen uund regionalen Abgeordneten angesichts der Herausforderung durch die Arbeitslosigkeit (Entschliessung 145 (1983)), über die Beschäftigung junger Menschen (Entschliessung 178 (1986)) sowie über neue Tätigkeiten und Berufe (Empfehlung 25 (1996));

3. Nimmt Bezug auf die Entschliessung 1089 (1996) der Parlamentarischen Versammlung betreffend die Arbeitslosigkeit in Europa: Ursachen und Abhilfen, sowie auf ihre Empfehlung 1304 (1996) betreffend die Zukunft der Sozialpolitik;

4. Berücksichtigt die Empfehlung R (95) des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten betreffend die Rolle der Arbeitsämter und die Empfehlung R (94) 2 betreffend die Entwicklung der kleinen und mittelständischen Unternehmen;

5. Unterstützt die von Herrn Burgeon in der Stellungnahme der Kammer der Gemeinden (CPL (5) 2 formulierten Vorschläge betreffend die wichtigen, durch die kommunalen Gebietskörperschaften im Bereich der Beschäftigung ergriffenen Initiativen, die die Regionen als Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips betrachten sollten;

6. Erinnert im weiteren an seine früheren Arbeiten im Hinblick auf eine bessere Unterrichtung über die realen Vorteile einer Dezentralisierungs- und Regionalisierungspolitik in den europäischen Staaten und über deren Einsatz im Bereich der Beschäftigungspolitik, insbesondere im Rahmen des Entwurfs einer Europäischen Charta der regionalen Selbstverwaltung;

7. Nimmt mit Interesse die Auswirkungen der Initiativen auf internationaler und europäischer Ebene für die Konzeption und Einleitung spezifischer Politiken und Programmme zur Anregung des Arbeitsmarkts und zur Vergrösserung des Angebots an Arbeitsplätzen zur Kenntnis, insbesondere:

- die Beschäftigungs-Charta des G 8-Treffens,

- die Beschäftigungsstrategie der OECD und die Untersuchungen im Hinblick auf ihre Umsetzung,

- den europäischen Beschäftigungsgipfel der Europäischen Union (Luxemburg, November 1997),

- den durch das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs des Europarats (10.-11. Oktober 1997) beschlossenen Aktionsplan, zu dessen vordringlichen Anliegen die soziale Kohäsion gehört;

8. Stellt fest, dass die Plage der Arbeitslosigkeit anhält und die Mehrzahl der europäischen Gemeinden und Regionen trifft, ein Gegenstand grosser Sorge ist und sämtlichen Staaten des erweiterten Europa schwer zu schaffen macht;

9. Unterstreicht, dass 1996 die Arbeitslosenquote in Europa im Mittel auf 11% der aktiven Bevölkerung gestiegen ist, wobei allerdings erhebliche Unterschiede zwischen den nordischen Ländern mit einer Quote von 9.3%, den zentral- und osteuropäischen Ländern mit einer Quote von 9.8% und den europäischen Mittelmeerländern mit einer Quote von 12.3% zu verzeichnen sind;

10. Stellt fest, dass die regionalen Unterschiede hinsichtlich Beschäftigung und wirtschaftlichen Wachstums stark ausgeprägt sind;

11. Ist besorgt über die begrenzte Wirkung der aktuellen Beschäftigungspolitiken auf nationaler und europäischer Ebene und die anhaltende grosse Arbeitslosigkeit, welche die Fundamente der gesellschaftlichen und territorialen Kohäsion und damit die demokratische Stabilität und Sicherheit in Europa gefährden könnte;

12. Ist der Überzeugung, dass den Regionen - zwischen den volkswirtschaftlichen Politiken der Staaten und den die Beschäftigung als Arbeitgeber direkt und als Investoren indirekt anregenden Gemeinden - eine wesentliche Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen zukommt, da die wichtigsten Beschäftigungsquellen in Zukunft auf jener Ebene liegen werden, wo die Regionen aktiv sind und wo sie ausschliessliche oder geteilte Befugnisse haben;

13. Ist deshalb der Ansicht, dass die kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften über ein beträchtliches Potential inbezug auf Aktionen und Instrumente zur Umsetzung einer aktiven Beschäftigungspolitik verfügen;

14. Erinnert daran, dass die Gemeinden und Regionen zur Hauptsache in folgenden Bereichen tätig sind: (Wieder-)Eingliederung benachteiligter Bevölkerungsteile, Förderung der Beschäftigung in Unternehmen sowie Förderung des Unternehmertums, berufliche Ausbildung, Regulierung des Arbeitsmarkts, Unterstützung arbeitsintensiver Aktivitäten, Investitionshilfen für die Schaffung von Arbeitsplätzen, Schaffung der Bedingungen für wirtschaftliche und technologische Entwicklung und sogar, in einzelnen Fällen, Anreize zur Verkürzung/Umverteilung der Arbeitszeit;

15. Erinnert im weiteren daran, dass sich die Umsetzung einer Beschäftigungspolitik durch die Gemeinden um vier Kategorien neuer Beschäftigungsreserven strukturiert:

a. - die alltäglichen Dienste: häusliche Dienstleistungen, neue Informations- und Kommunikationstechnologien, Kinderhütedienste, Jugendhilfe und Eingliederungshilfe;

b. - die kulturellen und Freizeitdienste : Tourismus, Sportarten, Kulturerbe, audio-visuelle Medien, örtliche Kulturförderung;

c. - die Dienste zur Verbesserung der Lebensumstände : Geschäfte in Wohnungsnähe, Verkehrsmittel, Sicherheit, Wohnung, Energie, öffentliche Anlagen in der Stadt;

d. - die Umweltdienste: Kampf gegen die Verschmutzung, Abfallwirtschaft, Wasserwirtschaft, Landschafträume.

16. Erinnert daran, dass - ähnlich der Besteuerung und den Arbeitskosten - Massnahmen zur Verkürzung und Umverteilung der Arbeitszeit sowie Investitionshilfen zur Schaffung von Arbeitsplätzen eher makro-ökonomische Elemente und somit Faktoren der nationalen und europäischen Politiken sind;

17. Stellt fest, dass das Problem der Arbeitslosigkeit und der Unterbeschäftigung bereits Thema zahlreicher Studien und Untersuchungen war, dass aber seine regionale Dimension noch kaum erforscht ist;

18. Weist deshalb darauf hin, dass eine aktive Beschäftigungspolitik der Regionen sich in drei Hauptrichtungen entfalten muss:

- einer sozialen (Wieder-)Eingliederungspolitik auf dem Arbeitsmarkt;

- einer Politik der direkten Schaffung von Arbeitsplätzen durch Unterstützung der Entwicklung von Unternehmen, vor allem kleiner und mittelständischer Betriebe;

- einer Gebietsentwicklungspolitik;

19. Bedenkt, dass eine soziale Politik der (Wieder-)Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt bedingt, dass die regionalen Gebietskörperschaften Massnahmen durchführen im Zusammenhang mit:

19.1. der Eingliederung in die Unternehmen, worunter:

i. die Aufwertung und Optimierung der Arbeitsämter durch:

- Optimierung ihrer Einrichtungen für die Information, Aufnahme, Beratung, Unterstützung und Unterweisung in Arbeitssuche bei gleichzeitiger Konzentration ihrer Bemühungen auf den Klienten, auf die Qualität ihres Systems und auf eine Unternehmensführung mit Zielvorgabe,

- Entwicklung eines Fernmeldedienstes für die Übermittlung von Arbeitsangeboten und -nachfragen;

- die Prüfung von Partnerschaften zwischen öffentlichen und privaten Akteuren im Bereich der Arbeitsvermittlung bei gleichzeitiger Pflege der Grundsätze: Gleichberechtigung der Klienten, Transparenz, leichte Zugänglichkeit, Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit;

- die Unterstützung von Umplazierungen;

- die Anregung zur Organisation eines Netzes von Arbeitsvermittlungsdiensten;

- die Übernahme von Schirmherrschaften bei jungen Arbeitsuchenden und

- die Organisation von Praktika in Unternehmen auf der Basis von Arbeitsplatztausch, um Jugendlichen eine aufwertbare Berufserfahrung oder Arbeitslosen eine vorübergehende Beschäftigung zu bieten;

ii. die Entwicklung von wirtschaftlichen Anreizen zur (Wieder-)Eingliederung durch:

- Beihilfen zur Schaffung von Arbeitsplätzen für heikle Kategorien von Arbeitsuchenden,

- finanzielle Unterstützung von Praktika in Unternehmen,

- die Einführung von Sozialklauseln für die Zuteilung öffentlicher Aufträge;

iii. die Förderung der Verkürzung und Umgestaltung der Arbeitszeit durch:

- die finanzielle Unterstützung von Untersuchungen im Hinblick auf die Verkürzung und Umgestaltung der Arbeitszeit in den Unternehmen innerhalb der Region,

- die Einführung dieses Konzepts in Verwaltungen und gemischtwirtschaftlichen Unternehmen,

- die Förderung der Idee einer flexiblen Arbeitszeit sowie

- Initiativen zur Förderung von Konsens und Konzertation unter sämtlichen durch die Anwendung dieses Konzepts betroffenen Partnern;

19.2 der Förderung und Schaffung von (Wieder-)Eingliederungsbetrieben wie:

- Förderung der Sozialwirtschaft und der Nachbarschaftsdienste,

- Schaffung von dem Gemeinwohl zugute kommenden Arbeitsplätzen bei den kommunalen und regionalen Verwaltungen,

- Unterstützung in Form von finanziellen Mitteln, Begleitung und Ausbildung im Hinblick auf die Entwicklung von Mikroprojekten durch Langzeitarbeitslose,

- wirtschaftliche Anreize zur Schaffung von (Wieder-)Eingliederungsunternehmen;

19.3 der Ausbildung wie:

- die finanzielle Unterstützung der einzelnen Arbeitsuchenden nach Massgabe ihrer beruflichen Pläne,

- die Schaffung von Arbeitsplätzen speziell für Langzeitarbeitslose, um ihnen eine Ausbildung anzubieten, die einer normalen Beschäftigung möglichst nahe kommt,

- die Eröffnung von speziellen Weiterbildungszentren,

- die Förderung in Form von Lehr- oder Praktikumsverträgen der innerbetrieblichen Ausbildung und der Ausbildung im dualen System,

- die Kombination von Ausbildung und aktiver Arbeitsuche,

- den Erwerb von neuem Know-how;

20. Bedenkt, dass eine Politik der direkten Schaffung von Arbeitsplätzen durch Unterstützung der Entwicklung von Unternehmen, vor allem der kleinen und mittelständischen Betriebe, bedingt, dass die regionalen Gebietskörperschaften Massnahmen einleiten im Bereich von:

20.1. Förderung des Unternehmertums wie:

- Aufwertung der Heranbildung von Unternehmergeist in Schule und Berufslehre,

- wirtschaftliche Anreize zum Unternehmertum in Form von Startdarlehen oder Projektwettbewerben,

- Förderung selbständiger Erwerbstätigkeit,

- innerbetriebliche Sensibilisierung für das Unternehmertum im Hinblick auf Neugründungen,;

20.2 Gründung von Unternehmen, insbesondere in arbeitsintensiven Sektoren wie Umwelt, Raumordnung, Fremdenverkehr, Gesundheitspflege und Nachbarschaftsdienste wie:

i. materielle Unterstützung von Unternehmensgründungen durch:

- Schaffung von Aufnahmestrukturen wie Industriezonen, provisorische Gewerberäume, Industrie- und Wissenschaftsparks, gewerbliche Entwicklungsräume, industrielle Infrastrukturen, Zentren für Telearbeit usw.

- direkte finanzielle Unterstützung bei Unternehmensgründungen wie Garantien, Darlehen, Subentionen, rückzahlbare Vorschüsse, Fonds für die Betriebsaufnahme, regionale Prämien für Unternehmensgründungen oder indirekte finanzielle Unterstützung durch Erleichterungen des Zugangs zu Risikokapital oder durch die Beteiligung der Region an Risikokapital-Fonds;

ii. immaterielle Unterstützung bei Unternehmensgründungen durch:

- Unterstützung der Ausbildung und Qualifikation von Unternehmern,

- Gründung und Entwicklung von Strukturen für die Beratung und Begleitung von Unternehmern,

- Vernetzung der Strukturen für die Unterstützung von Unternehmensgründungen,

- Vereinfachung der Verwaltungsprozeduren bei Unternehmensgründungen,

- Beistand für Unternehmer bei administrativen und juristischen Formalitäten;

20.3. Unterstützung bei der Entwicklung der Unternehmen wie:

i. direkte Unterstützung durch finanzielle Hilfe bei der Modernisierung von Unternehmen, Schaffung von Arbeitsplätzen im Unternehmen, Forschung und Innovation im Unternehmen, Zugang zu Beratungsdiensten, Export, Berufsbildung und Weiterbildung der Arbeitnehmer,

ii. indirekte Unterstützung bei der Entwicklung der Unternehmen wie:

- Vernetzung der Hilfsdienste für Unternehmen,

- Ermutigung zur Zusammenarbeit von Unternehmen im Hinblick auf die Bildung von Industriegebieten oder Clusters,

- Stiftung von Verbindungen zwischen regionalen Lieferanten und Zulieferbetrieben,

- Ermutigung zur Bildung von Unternehmensnetzen im Hinblick auf den Transfer von Know-how und den Erfahrungsaustausch zwischen grossen Unternehmen und kleinen bzw. mittelständischen Betrieben,

- Förderung von Beratungs- und Betreuungsstrukturen für Unternehmen,

- Förderung von Unterstützungsstrukturen für die Erneuerung von Unternehmen,

- Förderung von dualen Systemen,

- Vereinfachung der Verwaltungsprozeduren für die Mobilisierung von Hilfsstrukturen;

20.4 Unterstützung von Geschäftsübertragungen wie:

- Förderung des Unternehmertums,

- Schaffung einer für die Übergabe und Übernahme von Unternehmen günstigen legislativen Situation,

- Regulierung des Unternehmensmarkts durch die Schaffung von Mechanismen für die Angleichung von Angebot und Nachfrage wie etwa die Gründung von Informationszentren über Geschäftsaufgaben und Gelegenheiten zu Geschäftsübernahmen in der Region,

- Subventionen oder Beteiligungsdarlehen der Region als wirtschaftliche Anreize zur Erweiterung, Übergabe oder Übernahme von Unternehmen;

21. Bedenkt, dass die kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen ihrer Gebietsentwicklungspolitik über Befugnisse und Mittel für eine Politik zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit verfügen und deshalb Massnahmen ergreifen können im Bereich von:

21. 1. Bildung und Ausbildung wie:

i. präventive Massnahmen auf der Ebene der Grundausbildung wie:

- Stiftung von Verbindungen zwischen Schule und Arbeitsmarkt,
- permanente Weiterbildung der Lehrpersonen,
- Förderung des dualen Systems,
- Organisation der Konzertation der örtlichen Akteure betreffend das Schulwesen;

ii. kurative Massnahmen hinsichtlich der Ausbildung Arbeitsuchender - wie oben im Kapitel über die (Wieder-)Eingliederungspolitik dargestellt;

iii. Weiterbildungsmassnahmen wie:

- gezielte Ausbildung von schwach qualifizierten, von Arbeitsplatzverlust bedrohten Arbeitnehmern,

- Fremdsprachenausbildung,

- auf neue Materialien und Techniken konzentrierte Ausbildung,

- Förderung einer Vernetzung der innerbetrieblichen Ausbildungszentren;

21.2 Forschung und technologischer Innovation wie:

- Sensibilisierung der Unternehmen, insbesondere der kleinen und mittelständischen Betriebe, für Innovationen,

- Schaffung von Dienstleistungen bei Innovationen und Förderung des Zugangs zu diesen Leistungen für Unternehmen,

- Valorisierung der Resultate von Forschung und Technologietransfer,

- wirtschaftliche Anreize zu Innovationen in Unternehmen,

- Ausbildung in der Leitung und in Techniken der Innovation,

- Unterstützung von Unternehmensevaluationen im Hinblick auf Innovationsmöglichkeiten,

- finanzielle Unterstützung des Einsatzes wissenschaftlicher oder technologischer Berater durch Unternehmen,

- Förderung von Zusammenarbeit der Innovationsakteure durch die Förderung ihrer Organisation in Netzen,

- Förderung der Zusammenarbeit von Unternehmen im Bereich von Forschung und technologischer Innovation,

- Zentralisierung der Informationen betreffend Hilfe und Beratung in Fragen der Innovation,

- wirtschaftliche Anreize für innovatorische Projekte, die dauerhafte Arbeitsplätze schaffen;

21.3. Unterstützung und Förderung von Unternehmen wie:

- wirtschaftliche Anreize zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen,

- Entwicklung eines Beratungsangebots,

- Anreize zur Zusammenarbeit von Unternehmen im Hinblick auf die Übertragung von Know-how und Erfahrungen oder auf die Durchführung gemeinsamer Projekte,

- Investitionshilfen aufgrund verbesserter Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen,

- Entwicklung von Infrastrukturen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beispielsweise im Bereich der Telekommunikationen, der Energie, des Verkehrs, der Geschäftsgrundstücke und -anlagen;

21.4. Regulierung des Arbeitsmarkts wie:

- Schaffung oder Optimierung von regionalen Beobachtungsstellen für Beschäftigung und Ausbildung mit dem Auftrag, den Bedarf an Arbeitskräften und Qualifikationen zu prognostizieren,

- Entwicklung von Infrastrukturen und Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation zur Förderung des Informationsflusses betreffend Arbeitsmarkt und Beschäftigung,

- Förderung von Forschungs- und Reflexionsgruppen über Probleme im Zusammenhang mit Veränderungen des Arbeitsmarkts wie etwa die Implikationen von Vollbeschäftigung, allgemeine Solidaritätsbeiträge, interne und externe Flexibilität,

21.5. Die Geschäftsführung der europäischen Entwicklungsprogramme und der kommunalen Entwicklungsinitiativen mit dem Ziel der Koordination dieser Programme sowie der Aktivitäten ihrer Verwalter, um aufgrund der kombinierten Programme eine Beschäftigungsstrategie für ihr Gebiet zu konzipieren und umzusetzen;

22. Lädt die regionalen Gebietskörperschaften ein,

22.1 die örtlichen Massnahmen und Initiativen zur Förderung der Beschäftigung, die zumeist Neuerungen sind und sich aufgrund ihrer Bürgernähe oft als sehr wirksam erweisen, zu unterstützen und zu ermutigen;

22.2 sich nach Massgabe des möglichen die generellen Kompetenzen in den die drei Hauptrichtungen einer aktiven regionalen Beschäftigungspolitik betreffenden Bereichen zuzulegen - vor allem hinsichtlich der Massnahmen zur Regulierung des Arbeitsmarkts, und hier vor allem zur Schaffung der Beobachtungsstellen für Beschäftigung, die eine globale Prognostizierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Qualifikationen aufgrund der demographischen und technologischen Entwicklungen ermöglichen;

22.3 vor allem aber ihre Fähigkeit zur Stimulierung der Wirtschaft zu perfektionieren, sodass eine solche Politik auch zur Umsetzung kommt;

22.4 eine bündelnde Funktion zu übernehmen, das heisst, für die Koordination und Kohärenz aller auf ihrem Territorium laufenden Beschäftigungsinitiativen und den Konsens aller darin involvierten Akteure zu sorgen mit Blick auf die Erarbeitung und Verwirklichung einer umfassenden Beschäftigungspolitik auf der Ebene der Region;

22.5 bei der Umsetzung ihrer Beschäftigungspolitik die folgenden Prinzipien anzuwenden:

i. die Kohärenz und Koordination der europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Initiativen und Programme wie auch die Kohärenz der öffentlichen und privaten Initiativen gewährleisten,

ii. den Konsens gewährleisten zwischen öffentlichem und privatem Sektor hinsichtlich der Stossrichtung der Beschäftigungspolitik bzw. der konzertierten Aktionen, die es umzusetzen gilt, und im Rahmen dieser Politik die Möglichkeit von Partnerschaften zwischen öffentlichen und privaten Akteuren prüfen,

iii. die Beschäftigungspolitiken in die regionalen Entwicklungsprogramme einbinden,

iv. entsprechend den territorialen Abkommen zur Schaffung von Arbeitsplätzen nach voraufgehenden Untersuchungen territoriale Beschäftigungsstrategien ins Werk setzen, welche darin bestehen, mithilfe von Strukturen und Mechanismen der Konzertation sämtliche betroffenen Akteure - wie Behördenvertreter, Arbeitgeber, Gewerkschaften, Bürgervereinigungen sowie in der Bewirtschaftung des Arbeitsmarktes spezialisierte Einrichtungen - für ein umfassendes Projekt zugunsten der Schaffung von Arbeitsplätzen zu mobilisieren,

v. die Partnerschaft zwischen den Akteuren fördern, um deren Kompetenzen bestmöglich zu nutzen und nach dem Grundsatz der Subsidiarität zu einem Gesamtkonzept zu integrieren;

23. Fordert die regionalen Gebietskörperschaften auf,

ihren Meinungsaustausch über Beschäftigungspolitik, ihre Debatten und ihre Aktionen im Rahmen des KGRE und seiner Kammer der Regionen fortzusetzen, da es sich um ein Thema handelt welches für das Wohlergehen unserer Mitbürger von wesentlicher Bedeutung ist.

1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Regionen am 27. Mai 1998 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 28. Mai 1998 (siehe Dok. CPR (5) 2 rev, Entschliessungsentwurf vorgelegt von Herrn J-C. VAN CAUWENBERGHE, Berichterstatter)