Entschließung 184 (20041) über die revidierte Europäische Städtecharta
Der Kongress, gestützt auf den Vorschlag der Kammer der Gemeinden,
1. Erinnert an die Verabschiedung der Europäischen Städtecharta durch seinen Vorgänger, die Ständige Konferenz der Gemeinden und Regionen des Europarats, im Jahre 1992;
2. Ist der Meinung, dass die Charta einen wertvollen Bezugsrahmen darstellt und den Gemeinden eine Reihe von Richtlinien zur Bewältigung der Herausforderungen der städtischen Gesellschaft an die Hand gibt;
3. Erkennt jedoch an, dass der rasche politische, soziale und wirtschaftliche Wandel der letzten zehn Jahre Auswirkungen für die Stadtverwaltung hat;
4. Begrüßt daher die Entscheidung des Präsidiums der Kammer der Gemeinden, die Charta angesichts dieses Wandels auf den neusten Stand zu bringen;
5. Erinnert an die von ihm 2002 in Sofia einberufene Konferenz, deren Ziel es war, neue Entwicklungen aufzuzeigen, die von einer revidierten Charta zu berücksichtigen wären, und dankt der Stadt Sofia für die gemeinsame Ausrichtung dieser Konferenz;
6. Begrüßt die revidierte Charta (vgl. den erläuternden Bericht) als wirklichkeitsgetreues und bedeutsames Spiegelbild der heutigen städtischen Gesellschaft. Die darin vorgeschlagenen Grundsätze enthalten eine Reihe von realistischen, praktikablen und ausgewogenen Richtlinien zur künftigen Entwicklung der Städte Europas sowohl für die städtischen Behörden als auch für die Bürger;
7. Dankt dem Ausschuss für nachhaltige Entwicklung der Kammer und insbesondere seinem Berichterstatter Carlos Pinto sowie der Gruppe von Fachleuten, die den Entwurf mit Rat und Tat unterstützt haben;
8. Bittet den Kongress und vor allem seine Kammer der Gemeinden:
a. die Zweckdienlichkeit der Charta im Auge zu behalten und vor allem seinen Berichterstatter zu beauftragen, die Kammer von etwaigen Anregungen für künftige Änderungen zu unterrichten um sicherzustellen, dass die Charta wirklichkeitsgetreu, präzise und aktuell bleibt;
b. die Charta in ansprechendem Format und mit Illustrationen zu veröffentlichen und sie in möglichst viele europäische Sprachen übersetzen zu lassen;
c. Veranstaltungen und Programme wie Preisverleihungen, Pilotprojekte und Anhörungen zu bestimmten Aspekten der Charta zu erwägen, um den Grad ihrer Bekanntheit und praktischen Anwendung zu erhöhen;
d. die Charta allen Gemeinden Europas zuzuleiten, um sie zur Achtung der darin enthaltenen Grundsätze zu veranlassen, sowie die Charta auch allen sonst in Frage kommenden Gremien und Stellen zuzusenden;
e. für 2004 eine weitere Sitzung der beratenden Expertengruppe vorzusehen, um Mittel und Wege aufzuzeigen, wie der Charta größtmögliche Durchschlagskraft verliehen werden könnte;
9. Bittet die nationalen Gemeindeverbände (Städtetage):
a. durch Veranstaltungen im jeweiligen Land auf die Charta hinzuweisen;
b. sich darum zu bemühen, die Gemeinden des jeweiligen Landes zur Einhaltung der Grundsätze der Charta zu veranlassen.
1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Gemeinden am 26. Mai 2004 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss am 27. Mai 2004, (siehe Dok. CPL (11) 7, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch C. A. Pinto (Portugal, L, EVP/CD), Berichterstatter).