Entschliessung 147 (2002)1 betreffend die Gemeinde- und Regionaldemokratie in Spanien

Der Kongress,

A. Gestützt auf:

1. Artikel 2.3 der am 15. März 2000 angenommenen Statutarischen Entschliessung (2000)1 betreffend den Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (im folgenden: KGRE oder Kongress), worin dieser durch das Ministerkomitee beauftragt wird, regelmässig, Land für Land, Monitoringberichte über die Situation der Gemeinde- und Regionaldemokratie in sämtlichen Mitgliedstaaten sowie in den sich um einen Beitritt zum Europarat bewerbenden Staaten auszuarbeiten und insbesondere für die wirksame Umsetzung der in der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung (im folgenden: Charta) enthaltenen Grundsätze zu sorgen;

2. Den durch die Herren Alan Lloyd (Vereinigtes Königreich, G) und Jan Olbrycht (Polen, R) nach zwei offiziellen Besuchen in Madrid, Leganés, Barcelona und Lleida im Januar und Mai 2002 erstellten Bericht über die Lage der Gemeinde- und Regionaldemokratie in Spanien;

B. In Anbetracht des Willens der spanischen Regierung, die politische Debatte über die Verteilung der Befugnisse zwischen den nationalen, regionalen und kommunalen Behörden Spaniens - insbesondere gelegentlich der im Rahmen des Lokalpakts stattfindenden Verhandlungen - fortzusetzen und die gesetzliche Fundierung wie auch die Bedingungen für die Ausübung der Macht auf lokaler Ebene zu verbessern, sowie in dem Wunsch, sich konstruktiv an dieser Debatte zu beteiligen;

C. Möchte allen Mitgliedern der spanischen Delegation beim Kongress sowie allen Vertretern der nationalen Regierung, vor allem auch dem Staatssekretär für die territoriale Organisation, den Vertretern der Regionen und Gemeinden, des katalanischen Parlaments, der nationalen und regionalen Gemeindeverbände sowie den Universitätsmitgliedern, Experten und Vertretern der politischen Parteien des Landes danken für ihre Bereitschaft, mit den Berichterstattern bei ihren Aufenthalten in Spanien zusammenzutreffen und damit ihr Interesse an der Arbeit des Kongresses zu bezeugen sowie für ihre liebenswürdige und wertvolle Hilfe bei der Erstellung des Berichts;

D. Beauftragt den institutionellen Ausschuss des Kongresses, die weitere Entwicklung der Gemeinde- und Regionaldemokratie in Spanien im Rahmen des politischen Dialogs zwischen dem Kongress und den Mitgliedstaaten über die Erfüllung der im Bereich der kommunalen und regionalen Selbstverwaltung eingegangenen Verpflichtungen und die Beachtung der in der Charta enthaltenen Grundsätze im Auge zu behalten.

1 Diskussion und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 14. November 2002 (s. Dok. CG(9)22, durch die Herren J. Olbrycht und A. Lloyd, Berichterstatter, vorgelegter Entschliessungsentwurf).