DREIZEHNTE TAGUNG

(Herbsttagung, Moskau, 14. - 15. November 2006)

Empfehlung 204 (2006) 1

über

Regionaldemokratie in der Slowakischen Republik

1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Regionen am 14. November 2006 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 15. November 2006 (siehe Dokument CPR(13)6, Empfehlungsentwurf vorgelegt durch K. Behr (Deutschland, R, EVP/CD) im Namen von D. Shakespeare (Vereinigtes Königreich, R, EVP/CD), Berichterstatter).


Der Kongress, mit Bezug auf einen Vorschlag der Kammer der Regionen,

1. Unter Verweis auf:

a. Artikel 2, Absatz 1b der Statutarischen Entschließung (2000) 1 betreffend den Kongress, der als eines der Ziele „die Vorlage von Vorschlägen zur Förderung der lokalen und regionalen Demokratie an das Ministerkomitee " festlegt;

b. Artikel 2, Absatz 3 der Statutarischen Entschließung (2000) 1 betreffend den Kongress, der festlegt, dass „der Kongress regelmäßig - Land für Land - Berichte über die Situation der Gemeinde- und Regionaldemokratie in sämtlichen Mitgliedstaaten sowie in den sich um einen Beitritt zum Europarat bewerbenden Staaten ausarbeitet und sich insbesondere um die tatsächliche Umsetzung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung kümmert";

c. seine Entschließungen 31 (1996), 58 (1997) und 106 (2000), die die Leitlinien für die Erstellung dieser Berichte festlegen;

2. Nimmt den Bericht über die Lage der Regionaldemokratie in der Slowakischen Republik des Berichterstatters David Shakespeare (EVP/CD, R, Vereinigtes Königreich) zur Kenntnis, der nach den beiden offiziellen Besuchen in Bratislava (31. Januar – 1. Februar 2005 und 18. ‑ 19. Mai 2006) mit Hilfe von Angel‑Manuel Moreno (Spanien), Mitglied der Gruppe unabhängiger Experten für die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung erstellt wurde, dem der Kongress für seinen Beitrag dankt;

3. Verweist auf Empfehlung 88 (2001) und Entschließung 109 (2001) über die Gemeinde- und Regionaldemokratie in der Slowakischen Republik;

4. Dankt allen Regierungs- und Parlamentsbehörden, den gewählten Vertretern der Regionen, Städte und Gemeinden der Slowakischen Republik, sowie den Experten, die sich bereit erklärten, mit der Delegation des Kongresses bei ihren Besuchen zu sprechen und an der Ausarbeitung des Berichtes beteiligt waren;

5. Weist die slowakischen Behörden, das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung des Europarates auf die nachstehenden Beobachtungen und Empfehlungen hin;

6. Bezüglich der allgemeinen Lage der Regionaldemokratie:

a. stellt mit Befriedigung fest, dass die Slowakische Republik im Bereich der Dezentralisierung beträchtliche Anstrengungen in den letzten fünf Jahren seit der Annahme der letzten Empfehlung des Kongresses unternommen hat und ist der Auffassung, dass der Regionalisierungsprozess insgesamt als Erfolg betrachtet werden kann;

b. unterstreicht, dass angesichts der allgemeinen Situation der regionalen Selbstverwaltung in der Slowakei das slowakische System insgesamt positiv eingestuft werden kann, insbesondere im Hinblick auf den politischen und sozialen Kontext des Landes, seine Größe und seinen einheitlichen historischen Charakter, seine Bevölkerung und seine derzeitigen politischen Prioritäten;

c. begrüßt die Schaffung der autonomen Regionen 2001, die nun nach 5 Jahren als echte Regionen erachtet werden können, die größtenteils den Kriterien der regionalen Selbstverwaltung entsprechen;


d. verweist darauf, dass die Annahme des Gesetzes vom 4. Juli 2001 über die Selbstverwaltung der Regionen und ihre Gesetze und Vorschriften deutlich den Wunsch der Slowakischen Republik widerspiegelt, die regionale Selbstverwaltung, gemäß den Grundkonzepten und gemeinsamen Prinzipien, die in der Erklärung von Helsinki über die regionale Selbstverwaltung niedergelegt sind, zu stärken;

e. empfiehlt den slowakischen Behörden, ihre Legislativbemühungen zur Stärkung der Regionalbehörden und die bisher ergriffenen Initiativen zur Stärkung der Regionaldemokratie fortzusetzen;

7. Bezüglich der Befugnisse der autonomen Regionen:

a. begrüßt die schrittweise Übertragung der Befugnisse des Zentralstaates auf die Regionen, die zu einer gerechten Verteilung der regionalen Befugnisse hauptsächlich im Bereich der Wirtschaft, Regionalentwicklung, Bildung, Schulen, Kultur und Verkehr führte;

b. stellt jedoch fest, dass die neue slowakische Raumordnung, die Art wie die Staatsgeschäfte geführt werden sowie die neue regionale Dezentralisierung rationalisiert und verbessert werden könnten;

c. empfiehlt, bilaterale Koordinationsstrukturen für Zentral- und Regionalregierung einzurichten, um die mangelnde Koordination in einigen Bereichen wie Sozialwesen und Bildung auszugleichen;

8. Bezüglich der Finanzressourcen der autonomen Regionen:

a. stellt fest, dass die steuerliche Dezentralisierung innerhalb einer angemessenen Zeit durchgeführt wurde;

b. empfiehlt, den steuerlichen Dezentralisierungsprozess fortzusetzen und die finanzielle Autonomie der Regionen zu stärken, damit sie nicht nur ihre Funktionskosten tragen, sondern auch ein umfassendes Investitionsprogramm durchführen können;

9. Empfiehlt im Hinblick auf die Beziehungen zu den Gemeindebehörden, die Bande zwischen kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften zu stärken, damit sie gemeinsam Entwicklungsstrategien ausarbeiten und Kooperationsinitiativen ins Leben rufen können;

10. Bezüglich der Beteiligung der Bürger an den Regionalwahlen:

a. bedauert die äußerst geringe Wahlbeteiligung 2001 und 2005;

b. empfiehlt das Interesse der Bürger für die Regionen neu zu beleben und die Beteiligung an den Regionalwahlen mit Hilfe einer institutionellen Informationskampagne zu stärken;

11. Betreffend den Status der Hauptstädte empfiehlt, die Rolle und den Platz von Bratislava in der territorialen Definition der derzeitigen Regionen zu klären, insbesondere für die Finanzressourcen und den Finanzausgleich;

12. Bezüglich der Verwaltung und der Regionalbeamten:

a. verweist auf die Notwendigkeit, die Effizienz der autonomen Regionen insbesondere politisch und wirtschaftlich zu verbessern;

b. empfiehlt die technischen Kompetenzen und das Verwaltung der Bediensteten der regionalen Gebietskörperschaften zu verbessern, damit sie den Herausforderungen, die die Verwaltung einer Region mit sich bringt, gewachsen sind;

c. empfiehlt, da qualifiziertes Personal wesentlich für die erfolgreiche Ausarbeitung und Erstellung von regionalen Entwicklungsprogrammen ist, eine Schulung für Regionalbeamte zu organisieren, die in ein nationales Fortbildungsprogramm eingebunden sein könnte;

13. Bezüglich der Entwicklung und der Kooperation auf regionaler Ebene:

a. ist überzeugt, dass die Regionen als kompetente Partner der Zentralregierung in den Bereichen Wirtschaftsentwicklung und sozialer Zusammenhalt, insbesondere der Regionalentwicklungspolitik, angesehen werden sollten, die durch die nationalen Strategien und die Instrumente der Europäischen Union geprägt werden;

b. empfiehlt die Regionalbehörden bei der Ausarbeitung des nationalen strategischen Rahmens für die Regionalentwicklung und bei der Verwendung der Strukturfonds der Europäischen Union zu konsultieren und sie in die Gestaltung der Projekte und Strategien für die Regionalentwicklung und die damit verbundenen Entscheidungen einzubinden;

c. findet die interregionale grenzüberschreitende Kooperation zwischen den Regionen, die die soziale und wirtschaftliche Entwicklung begünstigt, wichtig; sie sollte verstärkt werden. 

14. Der Kongress fordert daher:

a. das Ministerkomitee auf, den slowakischen Behörden die vorliegende Empfehlung und den Begründungstext zu übermitteln;

b. die slowakischen Behörden, die für die regionale Selbstverwaltung zuständig sind, auf:

i.              dem Präsidenten des Kongresses vor dem 1. Dezember 2008 einen schriftlichen Bericht vorzulegen, in dem detailliert die zur Umsetzung der Empfehlung ergriffenen Maßnahmen dargelegt werden; 

ii.             einen hohen Regierungsvertreter vor Ablauf dieser Frist zu benennen, der bei einer der Tagungen des Kongresses über die ergriffenen und/oder beabsichtigten Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlung Bericht erstatten kann;