Empfehlung 104 (2001)1 betreffend die Gemeinde- und Regionaldemokratie in der Bundesrepublik Jugoslawien

Der Kongress

1. Erinnert an die Statutarische Entschliessung (2000) 1 des Ministerkomitees, worin gefordert wird, dass der Kongress regelmässig, Land für Land, Monitoringberichte über die Situation der Gemeinde- und Regionaldemokratie in sämtlichen Mitgliedstaaten sowie in den sich um einen Beitritt zum Europarat bewerbenden Staaten ausarbeitet und insbesondere für die tatsächliche Umsetzung der in der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung enthaltenen Grundsätze sorgt;

2. Erinnert daran, dass die Bundesrepublik Jugoslawien ihrerseits befugt ist, internationale Verpflichtungen - einschliesslich der in den Rechtsdokumenten des Europarats enthaltenen - einzugehen, während die in ihr föderierten Einheiten, das heisst die Republiken Serbien und Montenegro, für die kommunalen Gebietskörperschaften zuständig sind;

3. Erinnert an die Resolution 1244 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, durch welche die autonome Provinz Kosovo unter die Verwaltung der Vereinten Nationen gestellt ist und ist daher der Meinung, dass die vorliegende Empfehlung die Situation in jenem Gebiet nicht betrifft;

4. Hebt hervor, dass der zukünftige Aufbau Jugoslawiens das Ergebnis einer eingehenden Debatte zwischen Serbien und Montenegro sein wird, aus welcher sich der Rahmen ihrer zukünftigen Zusammenarbeit ergeben wird;

5. Gibt seinem Wunsch Ausdruck, dass "ein demokratisches Serbien und ein demokratisches Montenegro innerhalb eines demokratischen Jugoslawien" nach der Verwirklichung der wesentlichen Reformen im Bereich der pluralistischen Demokratie und der Menschenrechte rasch in den Europarat eintreten;

6. Erinnert an den vor kurzem erstellten Zwischenbericht der Kommission von Venedig über die Verfassungssituation in der Bundesrepublik Jugoslawien und an dessen Konklusionen betreffend den zukünftigen Status von Montenegro und die Notwendigkeit, dass nicht nur für Jugoslawien, sondern auch für Serbien und Montenegro so bald wie möglich neue Verfassungen ausgearbeitet werden;

7. Verweist auf die durch den Kongress und den Europarat durchgeführten Seminarien und Konferenzen zur Förderung und Stärkung der Gemeindedemokratie, vor allem auf das in Subotica im Dezember 1998 in Zusammenarbeit mit der Agentur für Gemeindedemokratie über die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung durchgeführte Seminar wie auch auf die im Juni 2001 zusammen mit der Ständigen Konferenz der Städte und Gemeinden von Jugoslawien organisierte Konferenz über kommunale Selbstverwaltung, grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Regionalismus in Serbien;

8. Erinnert an die den Republiken Serbien und Montenegro durch den Präsidenten des Kongresses, Herrn Llibert Cuatrecasas, vor kurzem abgestatteten Besuche;

9. Gratuliert einstweilen den jugoslawischen Behörden, der Ständigen Konferenz der Städte und Gemeinden Jugoslawiens sowie dem Kommunalverband von Montenegro zur Festlegung eines Verfahrens für die Ernennung der Mitglieder der Delegation von Sondergästen beim Kongress (sowie zur Ernennung einer den Bestimmungen der Charta des Kongresses entsprechenden Delegation);

10. Begrüsst den deutlich bekundeten Wille der serbischen und montenegrinischen Behörden, den kommunalen Gebietskörperschaften in Übereinstimmung mit Artikel 3 der Europäischen Charta der kommunalen Selbstbestimmung die Führung eines substanziellen Teils der öffentlichen Geschäfte zu gestatten;

11. Ist überzeugt, dass die Dezentralisierung der Zuständigkeiten eine echte Chance darstellt, die Partizipation der Bürger und insbesondere diejenige der Minderheiten anzuregen;

12. Begrüsst die Anstrengungen der serbischen und der montenegrinischen Regierung, ihre Gesetzgebungen auf dem Gebiet der Gemeindedemokratie mit den Grundsätzen der Charta in Einklang zu bringen und mit der Hilfe des Europarats sowie aufgrund einer breiten Konsultation der Öffentlichkeit demokratische Strukturen einzurichten;

13. Dankt den auf den verschiedenen Behördenebenen angetroffenen Gesprächspartnern, den Büros des Europarats in Belgrad und Podgorica, den Vertretern der OSZE sowie der Europäischen Union für die wertvolle Zusammenarbeit;

14. Erinnert an den nützlichen Beitrag, den die Agenturen für Gemeindedemokratie von Subotica und Niksic sowie die zukünftige Agentur von Nis - dank der Unterstützung vonseiten des Europarats (über den Kongress und das Programm der vertrauensbildenden Massnahmen), derjenigen der Europaratsmitgliedstaaten (insbesondere der irischen und schweizerischen Behörden) sowie der Städte, Regionen und NGOs, die Partner jener Agenturen sind - zur Entwicklung der Gemeindedemokratie, zum interkulturellen Dialog, zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und zur Regionalisierung leisten;

15. Hinsichtlich Serbiens:

a. unterstreicht die in den vergangenen Monaten - vor allem im Oktober 2000 in Serbien - im Bereich der Demokratie erzielten bedeutenden Fortschritte;

b. begrüsst die wichtige Aktion der Bürgermeister der seit 1996 durch die demokratische Opposition regierten sogenannten "freien" Städte, die die Entwicklung einer partizipativen Demokratie auf Ortsebene eingeleitet haben und treibende Kraft hinter der Bewegung waren, welche - oft dank Partnerschaften mit anderen europäischen Städten sowie der Hilfe vonseiten internationaler Organisationen, vor allem der Europäischen Union - die demokratische Wende herbeiführte;

c. erinnert an die Beobachtung der Parlamentswahlen vom 23. Dezember 2000 durch eine Abordnung des Kongresses und die Schlussfolgerungen des Berichterstatters, Herrn Mildon (Türkei);

d. nimmt den Wunsch der Behörden der Autonomen Provinz Wojwodina nach Gewährung einer breiten Autonomie zur Kenntnis;

e. ist der Ansicht, dass innerhalb eines demokratischen Serbien in einem demokratischen Jugoslawien der Wojwodina ein spezieller Autonomiestatus in Anlehnung an den ihr in den siebziger und achtziger Jahren zuerkannten Status gewährt werden müsse;

f. ist der Überzeugung, dass eine breite Dezentralisation dazu beitragen werde, die legitimen Erwartungen der Minderheiten in der Wojwodina und im Sandjak wie auch der bulgarischen und albanischen Minderheiten (Presevo-Tal) zu erfüllen;

g. unterstreicht, dass die Dezentralisation die Demokratie, die Bürgerbeteiligung und die Qualität der öffentlichen Dienste verbessern und zugleich zur Kohäsion des gesamten Landes beitragen wird;

h. stellt klar, dass sich die Debatte über die Regionalisierung in Serbien auch mit den Strukturen befassen muss, die den Regionen mit einem bedeutenden Anteil an Minderheiten vorgeschlagen werden können;

i. begrüsst die Unterzeichnung des Covic-Plans, der zur Friedensstiftung im südlichen Serbien beigetragen hat;

j. ist überzeugt, dass die Entwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Serbien und Montenegro zur Stabilisierung des Landes und zur Wiederherstellung vertrauensvoller Beziehungen zu den Nachbarländern beitragen und somit ein wesentlicher Beitrag zur demokratischen Stabilisierung Südosteuropas sein wird;

16. Hinsichtlich Montenegros:

a. nimmt den Willen der montenegrinischen Behörden zur Kenntnis, die Gemeindedemokratie zu stärken, und begrüsst in diesem Zusammenhang die breite Konsultation, welche die montenegrinische Regierung im Zuge der Vorbereitung der neuen Gesetze einleitet;

b. erinnert an die Beobachtung der vorgezogenen Gemeindewahlen vom 11. Juni 2000 und der Parlamentswahlen vom 22. April 2001 durch eine Abordnung des Kongresses sowie an die Konklusionen der beiden Berichterstatter, Herrn Casagrande (Frankreich) und Herrn Jirsa (Tschechische Republik);

c. hebt die Tatsache hervor, dass es den verschiedenen Gemeinschaften gelungen ist, weiterhin in gutem Einvernehmen zu leben;

d. trägt der Tatsache Rechnung, dass die verschiedenen Gesprächspartner den Gedanken einer Direktwahl des Bürgermeisters zustimmend aufnahmen;

e. gratuliert den Gemeinden von Niksic und Kotor sowie der Städteunion von Montenegro zu ihrem Einsatz für die Schaffung einer Agentur der Gemeindedemokratie;

17. Fordert die Behörden der Bundesrepublik Jugoslawien auf,

a. das Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und seine Zusatzprotokolle zu unterzeichnen und zu ratifizieren;

b. sogleich bei ihrem Beitritt zum Europarat die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung und die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen zu unterzeichnen und zu ratifizieren;

c. dafür zu sorgen, dass alle Verfassungsänderungen durchgeführt werden, die nötig sind, damit die Städte und Gemeinden Zugang haben zu Grundeigentum, insbesondere hinsichtlich der Gebäude, für welche sie die Verantwortung tragen;

d. beizutragen zur Schaffung eines Ständigen Forums der südosteuropäischen Kommunalverbände;

e. die Durchführung des nächsten Forums der Städte und Regionen Südosteuropas in Novi Sad (18.- 20. April 2002) zu unterstützen - unter Bekundung seiner Anerkennung für die von dieser Stadt ausgegangene Einladung;

18. Fordert die serbischen Behörden auf,

a. damit fortzufahren, ihre Gesetzgebung hinsichtlich Gemeindedemokratie mit Hilfe des Europarats anzupassen und den politischen Rahmen für eine echte Förderung der kommunalen Selbstverwaltung und für die Bereitstellung der finanziellen, personellen und materiellen Mittel zu deren Verwirklichung zu schaffen;

b. so rasch wie möglich eine neue Verfassung auszuarbeiten;

c. für die Dezentralisation der Zuständigkeiten und für die Schaffung eines angemessenen Systems der Finanzierung und des Finanzausgleichs im Hinblick auf die tatsächliche Ausübung der kommunalen und regionalen Selbstverwaltung durch die gewählten Volksvertreter zu sorgen und dabei sicherzustellen, dass das System der Kommunalfinanzen den Gemeinden Anreize für die Entwicklung eigener Einnahmen bietet;

d. sicherzustellen, dass Strukturen und Verfahren bestehen, welche die Durchführung der auf Gemeindeebene getroffenen Beschlüsse, vor allem auch hinsichtlich der Erhebung von Steuern und Gebühren, ermöglichen;

e. im Falle der Entlassung von Gemeindeabgeordneten oder der Absetzung von Bürgermeistern das gesamte vom Gesetz geforderte Verfahren durchzuziehen und das Gesetz vorzugsweise dahingehend abzuändern, dass Entlassungen oder Absetzungen durch ein Gericht ausgesprochen oder doch zumindest durch ein solches wirksam kontrolliert werden müssen;

f. die Debatte über die Regionalisierung fortzuführen oder noch zu verstärken und dabei die durch den Kongress des Europarats durchgeführten einschlägigen Arbeiten, vor allem Minderheiten betreffend, zu berücksichtigen;

g. den Gemeinden die ihnen in den letzten zehn Jahren zugunsten der Bezirke entzogenen Zuständigkeiten zurückzugeben und die Rolle der letzteren im Hinblick auf eine Dezentralisation, auf eine freiwillige Zusammenlegung von Gemeinden und auf eine Regionalisierung neu zu überdenken;

h. Überlegungen über die Strukturen der zukünftigen Institution des Ombudsmans - auch auf kommunaler und regionaler Ebene - anzustellen;

i. die Beteiligung der Gemeinden an den auf kommunaler Ebene bestehenden öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu verstärken;

j. den Grundsatz der Konsultation der die Gemeinden repräsentierenden Verbände in Belangen innerhalb der kommunalen Zuständigkeit gesetzlich zu verankern;

k. in Übereinstimmung mit Artikel 10 der Europäischen Charta der kommunalen Selbstbestimmung einer internationalen Zusammenarbeit von Gemeinden keine anderen als die im Gesetz oder der Verfassung vorgesehenen Grenzen zu setzen;

l. das Programm vom 10. Februar 2001 mit Bezug auf die Krise in Südserbien (genannt Kovic-Plan) unverzüglich umzusetzen und geeignete Massnahmen für die Einbeziehung der albanischen Bevölkerungsgruppen in die südserbischen Gemeindestrukturen festzulegen;

m. sich für die Entwicklung von Gemeindedemokratie, internationalen Partnerschaften, grenzüberschreitender Zusammenarbeit und Wirtschaftsbeziehungen auf die Agenturen der Gemeindedemokratie von Subotica und Nis zu stützen;

n. die Hilfe des Europarats anzufordern für die Einführung eines die Entwicklung der Gemeindedemokratie begünstigenden gesetzlichen Rahmens, insbesondere betreffend:

i. das Gesetz über die Hauptstadt und die grossen Städte und über die Organisation von deren Beziehungen zu den sie konstituierenden Gemeinden;

ii. das Raumordnungsgesetz;

iii. die Bestimmungen betreffend die Gemeindewahlen unter Prüfung der Massnahmen, die eingeführt werden müssen, um eine vernünftige Repräsentation der Minderheiten zu gewährleisten und die Paritäten zu verbessern;

iv. die Bestimmungen betreffend die Wahlen in das Parlament der Serbischen Republik, um den Minderheiten eine Anzahl Sitze erreichbar zu machen, die mindestens dem Gewicht ihrer Wählerschaft entspricht;

v. die Bestimmungen betreffend die Gemeindefinanzen im Hinblick auf die Entsprechung von Zuständigkeiten und Finanzmitteln;

vi. ergänzende Gesetze zu den Bestimmungen, die in Artikel 23 des Gesetzentwurfs über die den Gemeinden übertragenen Zuständigkeiten enthalten sind, ausserdem das Subsidiaritätsprinzip in die gesetzlichen Bestimmungen aufzunehmen;

vii. den Status der Abgeordneten und des Personals der Gemeinden sowie deren Ausbildung, unter anderem in Anlehnung an den Verhaltenskodex für kommunale und regionale Abgeordnete;

viii. den Gemeindebesitz und die öffentlichen Unternehmen;

ix. die Kommunalverbände - wobei die Tatsache, dass das Vereinigungsrecht zu den Grundbestimmungen des Gesetzes über die Selbstverwaltung zählt, mit Befriedigung zur Kenntnis genommen wurde;

x. wirksame Rechtsmittel für die Gemeinden und für die Bürger;

19. Fordert die montenegrinischen Behörden auf,

a. damit fortzufahren, ihre Gesetzgebung hinsichtlich Gemeindedemokratie mit Hilfe des Europarats anzupassen und den politischen Rahmen für eine echte Förderung der kommunalen Selbstverwaltung und für die Bereitstellung der finanziellen, personellen und materiellen Mittel zu deren rascher und leistungsfähiger Verwirklichung zu schaffen;

b. so rasch wie möglich eine neue Verfassung auszuarbeiten;

c. die Bestimmungen bezüglich der kommunalen Selbstverwaltung zu vervollständigen, unter anderem durch die Annahme und/oder Umsetzung

i. des Gesetzes über die kommunale Selbstverwaltung;

ii. des Gesetzes über die Gemeindefinanzen;

iii. des Raumordnungsgesetzes;

iv. des Gesetzes über die Gemeindewahlen, damit die Bürger ihre Präferenzen klar zum Ausdruck bringen können;

d. für die Umsetzung dieser Gesetze etliche Zeit vor den im Jahre 2002 vorgesehenen regulären Kommunalwahlen zu sorgen;

e. für die Dezentralisation der Zuständigkeiten und die Schaffung eines angemessenen Systems der Finanzierung und des Finanzausgleichs im Hinblick auf die tatsächliche Ausübung der kommunalen und regionalen Selbstverwaltung durch die gewählten Volksvertreter zu sorgen und dabei sicherzustellen, dass das System der Kommunalfinanzen den Gemeinden Anreize für die Entwicklung eigener Aufkommen bietet;

f. sicherzustellen, dass Strukturen und Verfahren bestehen, welche die Durchführung der auf Gemeindebene getroffenen Beschlüsse, vor allem auch hinsichtlich der Erhebung von Steuern und Gebühren, ermöglichen;

g. die Beteiligung der Gemeinden an den auf kommunaler Ebene bestehenden öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu verstärken;

h. ihre Bemühungen um die Erhaltung und Entwicklung der friedlichen Koexistenz der verschiedenen Gemeinschaften im Lande fortzusetzen;

i. die Förderung der infrakommunalen Strukturen ("Gemeinschaften am Ort"), die - vor allem auf dem Lande - die Partizipation sämtlicher Bürger ermöglichen, weiter zu betreiben;

j. sich hinsichtlich der Entwicklung von Gemeindedemokratie, internationalen Partnerschaften, grenzüberschreitender Zusammenarbeit und Wirtschaftsbeziehungen auf die Agentur der Gemeindedemokratie von Montenegro zu stützen, die sich in Niksic befindet;

20. Fordert die Parlamentarische Versammlung und das Ministerkomitee des Europarats auf, bei der Festlegung der Verpflichtungen, welche die Behörden der Bundesrepublik Jugoslawien bei ihrer Bewerbung um die Mitgliedschaft beim Europarat eingehen, folgenden Fragen besondere Aufmerksamkeit zu schenken:

a. baldige Annahme neuer Gesetze für die kommunale Selbstverwaltung in Serbien und Montenegro in Übereinstimmung mit der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung;

b. Rückgabe der Vermögensrechte an die Gemeinden;

c. Gewährung eines angemessenen Autonomiestatus für die Provinz Wojwodina;

d. rasche Umsetzung des Programmes zur Lösung der Krise in Südserbien (6. Februar 2001);

e. Beitritt zum Rahmenübereinkommen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften oder -behörden und zu dessen Zusatzprotokollen;

f. Unterzeichnung und Ratifikation (binnen eines Jahres) der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung sowie der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen;

21. Fordert den Europarat auf:

a. seine Programme auf dem Gebiet der Gemeindedemokratie durch den Stabilitätspakt und den Szeged-Prozess zu verstärken;

b. weiterhin das Programm der ADL zu unterstützen, vor allem die Agenturen von Subotica, Nis und Niksic, deren Arbeit die Initiativen des Europarats zur Stärkung der Gemeindedemokratie beispielsweise durch seine Vertrauensbildenden Massnahmen und die freiwilligen Beiträge der Mitgliedstaaten in nützlicher Weise ergänzen wird;

22. Fordert die Europäische Union auf:

a. die Massnahmen zur Förderung der Gemeindedemokratie im Rahmen der mit dem Europarat gemeinsam durchgeführten Programme zu unterstützen;

b. die demokratischen Gemeinden und Städte weiterhin zu unterstützen, um so ihren sozialen und wirtschaftlichen Übergang zu fördern;

c. das Programm der Agenturen der Gemeindemokratie erneut zu unterstützen.

1 Diskussion und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 9. November 2001 (s. Dok CG (8) 24, durch die Herren L. Roppe und L. Kieres, Berichterstatter, vorgelegter Empfehlungsentwurf).