16. PLENARTAGUNG
Straßburg, 3. – 5. März 2009

Prüfung der Empfehlungsschreiben der neuen Mitglieder und neue Ernennungsverfahren

Entschließung 277 (2009)[1]

1. Mit Verweis auf seine Charta, die am 2. Mai 2007 durch sein Ministerkomitee verabschiedet wurde, und insbesondere mit Verweis auf die neuen Regelungen über die Art von Mandaten der Kongressmitglieder und eine ausgewogene Repräsentation von Frauen und Männern;

2. Hat im Hinblick auf die offiziellen Verfahren für die Ernennung nationaler Delegationen, seine Mitgliedstaaten gebeten:

a. das offizielle Ernennungsverfahren in Folge der Verabschiedung der neuen Charta des Kongresses im Jahr 2007 und die Überarbeitung der Regelungen für das Verfahren des Kongresses und seiner Kammern im Jahr 2008 (Entschließung 256(2008)) zu aktualisieren;

b. einen konkreten Verweis auf die Bestimmungen und Bedingungen für die Entlassung von Kongressmitgliedern zu machen, deren Mandate nicht aus einer Direktwahl resultieren, sondern die einer gewählten Versammlung direkt politisch verantwortlich sind;

c. in Verbindung mit der Kammer der Regionen und, im Fall von Staaten mit Gemeinden, die ein großes Gebiet abdecken und sowohl lokale als auch regionale Aufgaben erfüllen, eine Liste dieser Stellen an das Verfahren anzuhängen;

3. Im Hinblick auf die Zusammensetzung der nationalen Delegationen, die in Liste 1 dieser 16. Sitzung vorliegt;

a. gratuliert allen seinen Mitgliedstaaten zur Erfüllung der Anforderungen von Artikel 2.2d der Charta des Kongresses im Hinblick auf die Teilnahme von mindestens 30% des geringer vertretenen Geschlechts;

b. bedauert jedoch, dass einige Staaten es versäumt haben, dem Geist von Artikel 2.2d der Charta gerecht zu werden, und vorwiegend die Stellvertretersitze der Mitglieder mit dem geringer vertretenen Geschlecht besetzt zu haben;


c. bedauert, dass einige Sitze einiger nationaler Delegationen immer noch unbesetzt sind, wodurch sich diese Staaten einer vollständigen Teilnahme an den Kongressaktivitäten berauben;

d. weist darauf hin, dass einige dieser freien Sitze dieser fraglichen Delegationen mit Frauen zu besetzen sind, um die Anforderungen von Artikel 2.2d der Charta zu erfüllen;

e. bemerkt, dass nach den Wahlen vom Mai 2008 es sieben unbesetzte Sitze in der serbischen Delegation gibt, und fordert die serbischen Stellen auf, diese so schnell wie möglich zu besetzen;

f. bekräftigt seinen Wunsch, den er in der Entschließung 170 (2004) verfasst hat, Vertreter der türkisch-zypriotischen Gemeinde in die zypriotische Delegation aufzunehmen sind, und entscheidet in der Zwischenzeit, weiterhin türkisch-zypriotische Vertreter der türkisch-zypriotischen Gemeinde einzuladen, an den Sitzungen und Treffen der Ständigen Ausschüsse teilzunehmen, in Übereinstimmung mit der bereits etablierten Praxis (nach einer anfänglichen Entscheidung des Kongressbüros vom 3. November 2004; bestätigt durch die Entschließung 234(2007)), sowie möglicherweise die Anwesenheit bei den Sitzungen der Statuarischen Ausschüsse des Kongresses bei spezifischen Themen;

g. erlaubt, wie in den vorausgegangenen Jahren (2007-2008) und als Kompromiss, den nationalen Delegationen einiger Staaten ohne regionale Einteilung im Sinne der Empfehlung 56 (1999), nur Stellvertreter für die Kammer der Regionen zu ernennen, und informiert die anderen betroffenen Staaten über diese Möglichkeit;

h. vermerkt die Beschwerde der National League of Associations of Mayors (Nationalverband der Bürgermeister) der Republik Moldau, dass seine Mitglieder für die nationale Delegation ernannt wurden, und bittet die moldawischen Behörden, abhängig von den Ergebnissen der nächsten kommunalen und regionalen Wahlen, eine Vertretung des Nationalverbandes sicherzustellen;

i. bittet die türkischen Gemeinden bei der Erneuerung der Delegation nach den kommunalen und regionalen Wahlen, die Ende März 2009 stattfinden, der politischen und geografischen Ausgewogenheit der türkischen nationalen Delegation besondere Aufmerksamkeit zu widmen, insbesondere im Hinblick auf die Ernennung von Vertretern aus Südostanatolien;

4. Befürwortet die Position des Kongressbüros im Anschluss der Vorbehalte, die in Entschließung 255(2008) im Hinblick auf die Einhaltung bestimmter Mandate mit Artikel 2.1 der Charta des Kongresses ausgedrückt sind und weist darauf hin, dass:

a. nach geltender Gesetzgebung das Mandat des Vertreters einer regionalen Verwaltung, die vom Leiter der konstituierenden Einheiten der Russischen Förderation für den Föderationsrat ernannt werden, nicht die Anforderungen von Artikel 2.1 der Charta erfüllt, und dass daher die Empfehlungsschreiben der zwei im Mai 2008 ernannten Mitglieder am 3. März 2009 zurückgewiesen werden müssen und die Russische Föderation muss aufgefordert werden, so schnell wie möglich zwei neue Vertreter zu ernennen;

b. das Mandat des Königlichen Kommissars der Niederlande Artikel 2.1 der Charta erfüllt und damit das Empfehlungsschreiben des Mitglieds, das gegenwärtig dieses Mandat inne hat, bestätigt wird;

5. Befürwortet die Ansicht des Kongressbüros im Hinblick auf die Nichtratifizierung der Empfehlungsschreiben des Vertreters einer italienischen Kommune, der weder ein allgemeines Mandat innehält noch direkt einer gewählten Versammlung verantwortlich ist, in Übereinstimmung mit Artikel 2.1 der Charta des Kongresses;


6. Befürwortet die Ansicht des Kongressbüros im Anschluss an den Besuch Portugals im Zusammenhang mit den Beobachtungsaufgaben des Ausschusses für institutionelle Fragen, dass die portugiesischen Gemeinden (freguesias) eine Form der lokalen Selbstverwaltung darstellen und dementsprechend, dass es nichts gibt, was die Anwesenheit eines Vertreters und eines Stellvertreters dieser Gemeinden in der Kammer der Gemeinden und der portugiesischen Delegation zum Kongress unvereinbar mit der Charta des Kongresses macht, und bestätigt die Empfehlungsschreiben der zwei fraglichen Mitglieder;

7. Fordert im Hinblick auf die Ernennung von Sitzen in den Ausschüssen alle nationalen Delegationen auf, die Statuarische Entschließung des Kongresses einzuhalten, insbesondere Artikel 5, nach dem jedes Kongressmitglied das Recht auf mindestens einen Sitz in einem Ausschuss hat, einschließlich des Ständigen Ausschusses;

8. Erinnert alle Delegationen an die Bestimmungen in Artikel 2.6 der Charta, welche die Änderungen von nationalen Delegationen zwischen den Sitzungen regeln, wenn Delegationen erneuert werden:

a. Delegationsmitglieder können im Fall von Tod, Rücktritt oder Mandatsverlust ersetzt werden – das Kongresssekretariat muss so schnell wie möglich darüber informiert werden;

b. die Zusammensetzung der nationalen Delegation kann bis spätestens einen Monat vor der nächsten Plenarsitzung geändert werden, um nach Kommunal- und/oder Regionalwahlen neu eingetretene politische Realitäten widerzuspiegeln, die einen wesentlichen Teil der lokalen oder regionalen Gebietskörperschaften dieses Mitgliedstaates betreffen;

9. Erklärt, dass der Mandatsverlust eines gewählten Mitglieds, auf den in Artikel 2.6 der Charta des Kongresses verwiesen wird, am Tag als bestehend erachtet wird, an dem die Wahl stattfand, bei der das Mandat verloren ging. Das relevante Datum für den Austausch von Mitgliedern, die politisch einer gewählten Versammlung verantwortlich sind, ist der Tag, an dem die Versammlung das Mandat entzieht.

10. Genehmigt unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Kommentare und vorbehaltlich der vorgelegten Anfragen konkreter Mitgliedstaaten die Empfehlungsschreiben der neuen Mitglieder der 47 nationalen Delegationen.



[1] Diskussion und Annahme durch den Kongress am 3. März 2009, 1. Sitzung des Kongresses (Berichterstatter: A. Knape, (Schweden, L, EVP/CD) und G. Krug (Deutschland, R, SOC)).