STÄNDIGER AUSSCHUSS
Straßburg,18. Juni 2010
Prioritäten des Kongresses für 2011-2012
Entschliessung 304 (2010)[1]
1. Im Oktober 2010, bei der 19. Sitzung, werden die neu gewählten Kongressmitglieder die Prioritäten des Kongresses für die kommenden Jahre festlegen.
2. In Anbetracht dessen:
a. betont der Kongress, nach Überprüfung der Prioritätenvorschläge für 2011-2012, wie im Anhang dieses Textes aufgeführt, seine volle Unterstützung für die Ausrichtung dieses Dokuments;
b. fordert der Kongress das Präsidium auf, rechtzeitig für die 19. Sitzung des Kongresses und nach Beratung mit den nationalen Verbänden der Gemeinden und Regionen eine überarbeitete Fassung dieses Textes vorzubereiten.
Prioritäten des Kongresses für 2011-2012
1. Der Kongress ist die Versammlung der kommunalen und regionalen Vertreter des Europarats, eines politischen Organs der territorialen Vertreter, die in ihren jeweiligen Ländern ein Wahlmandat erhalten haben.
2. Seine Aufgabe ist es, als Hüter der lokalen und regionalen Demokratie in Europa, als Partner der Regierungen und als ein Referenzpunkt für die territoriale Demokratie zu fungieren, insbesondere durch das Monitoring der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung, durch den politischen Dialog mit dem Ministerkomitee und mit kommunalen, regionalen und nationalen Stellen in den Mitgliedsstaaten. Er entwickelt außerdem durch seine Empfehlungen und Entschließungen besondere thematische Schwerpunkte seiner Arbeit.
3. 2011-2012 wird der Kongress seine Aktivitäten und seine Strategie weiter mit den Prioritäten des Europarats abstimmen, seine Arbeit auf die Entwicklung der lokalen und regionalen Demokratie in fünf Bereichen konzentrieren und gleichzeitig die vom Generalsekretär des Europarats Thorbjørn Jagland initiierten und vom Ministerkomitee unterstützten Reformen berücksichtigen. Er wird seine Strukturen dementsprechend anpassen.
4. In Übereinstimmung mit seinem überarbeiteten Kooperationsvertrag mit dem EU-Ausschuss der Regionen (12. November 2009) ist der Kongress bestrebt, diese Prioritäten durch seine Kontaktgruppe im Rahmen eines gemeinsamen Arbeitsprogrammes mit den Ausschüssen des Ausschusses der Regionen zu übersetzen, vor allem dem Ausschuss für Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle Fragen und Außenbeziehungen (CIVEX).
I. Monitoring: Eine neue Dynamik
5. Der Kongress wird seinen Monitoring-Aktivitäten eine neue Dynamik verleihen, indem er sie häufiger, regelmäßiger und systematischer gestalten und offener für den politischen Dialog machen wird, um dem Kongress zu ermöglichen, seinen Auftrag als Überwachungsstelle des Europarats zu erfüllen. Diese Aktivitäten müssen mit den anderen Überwachungsmechanismen des Europarats koordiniert werden, um einen größeren Einfluss und greifbare Entwicklungen in den Mitgliedsstaaten zu gewährleisten.
6. Der Eckpfeiler der Monitoring-Aktivitäten des Kongresses ist nach wie vor der ausschlaggebende Vertrag des Europarats, die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung, in der die Standards sowohl für die lokale als auch die regionale Demokratie in den Vertragsstaaten des Europarats festlegt sind. Gleichzeitig wird der Kongress den Umfang seiner Monitoring-Aktivitäten erweitern und vertiefen, um den Referenzrahmen für regionale Demokratie des Europarats, der 2009 von den für die lokale und regionale Demokratie zuständigen Ministern in Utrecht verabschiedet wurde, und die Entschließung 296 (2010) des Kongresses über die Rolle der Gemeinden und Regionen bei der Umsetzung der Menschenrechte, die in Folge der Nachbereitung der Sigtuna-Konferenz des Forums für die Zukunft der Demokratie verabschiedet wurde, zu berücksichtigen.
II. Wahlbeobachtung: Erweiterung des Umfangs
7. Das Recht der Bürger auf Ausübung ihrer demokratischen Entscheidung im Rahmen freier und fairer Kommunalwahlen ist das sine qua non der Demokratie. Es ist die Voraussetzung für gesunde Kommunen in einer wahrhaft demokratischen Gesellschaft. Insbesondere ist dieses Recht der erste Schritt der politischen Beteiligung, die in der Präambel der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung und deren Zusatzprotokoll über das Recht auf Beteiligung am Leben der Gemeinde festgelegt ist.
8. Eine Wahl beschränkt sich nicht nur auf einen Tag: Sie ist weit mehr als die Stimmabgabe, sie schließt die Wahlkampagnen und den komplexen Prozess ein, die Bürger in die Lage zu versetzen, eine informierte Entscheidung in einer pluralistischen politischen Landschaft zu treffen. Damit eine präzise Beurteilung der Durchführung einer Wahl erfolgen kann, muss der gesamte Prozess untersucht werden, einschließlich der politischen, Rechts- und Mediensysteme. Der Kongress wird aus diesem Grund seine Praxis der Wahlmissionen im Vorfeld von Wahlen systematisieren, um ein ordnungsgemäßes Verstehen des Kontextes und des Prozesses von Wahlen zu gewährleisten. Es wird diesbezüglich eine Zusammenarbeit mit den entsprechenden Stellen des Europarats aufgebaut. Der Kongress wird auch weiterhin im Rahmen seiner Wahlbeobachtungsmissionen den Ausschuss der Regionen der Europäischen Union in die Entwicklung seiner Beobachtungsrolle einbeziehen. Außerdem wird er auch in Zukunft, wo angemessen, mit dem Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (OSZE/ODIHR) der OSZE zusammenarbeiten. Der Kongress wird weiterhin seine Empfehlungen und Entschließungen politisch nachverfolgen, um die Effektivität der Wahlbeobachtung zu gewährleisten.
III. Gezielte Unterstützung im Anschluss an Monitoring und Beobachtung
9. Der Kongress wird, um tatsächliche Ergebnisse im Hinblick auf die Empfehlungen seines Monitoring und seiner Wahlbeobachtungsmissionen zu erzielen, spezielle Kooperationsprogramme mit den betreffenden Mitgliedsstaaten organisieren, um die wichtigsten Probleme anzugehen, die zutage getreten sind und besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, und um ihr Know-how und ihre Kapazität für die lokale Verwaltung und die Organisation von Wahlen zu erhöhen.
10. Diesbezügliche Programme sollten kommunale und regionale Vertreter einbeziehen, nicht nur aus den betreffenden Staaten, sondern auch aus anderen europäischen Staaten, die bereit sind, ihren Rechtsbestand und ihr Fachwissen auf gleicher Ebene auszutauschen.
11. Der Kongress wird sich bemühen, diese Aktivitäten durch freiwillige Beiträge und die Unterstützung der Europäischen Union und anderer internationaler Partner begleitend zu finanzieren.
IV. Die neue kommunale Dimension der Menschenrechte
12. Menschenrechte sind nicht die ausschließliche Aufgabe der nationalen Stellen. Die Achtung der Menschenrechte muss auch auf kommunaler Ebene erfolgen. Es ist eine der wichtigsten Verantwortungen der territorialen Stellen, die sie in Interdependenz mit guter kommunaler und regionaler Verwaltung ausüben.
13. Laut seiner gemeinsamen Erklärung aus dem Jahr 2008 mit dem Menschenrechtskommissar des Europarats arbeitet der Kongress daran, die kommunalen und regionalen Stellen ihre Verantwortung für die Umsetzung der Menschenrechte zu verdeutlichen. Es ist die Aufgabe der kommunalen und regionalen Stellen, sicherzustellen, dass ihre Aktivitäten vollständig die Menschenrechtsstandards des Europarats erfüllen, wie z. B. die Sicherstellung eines gleichen Zugangs zu öffentlichen Diensten. Wir müssen sicherstellen, dass unsere Gemeinden allen Menschen, die in ihren Gebieten leben, denselben Schutz gewähren.
14. In dieser Hinsicht wird der Kongress die Umsetzung guter Praktiken und Mechanismen für die Mediation fördern, z. B. in Form unabhängiger kommunaler und regionaler Ombudspersonen.
V. Verschlankung thematischer Schwerpunkte
15. Der Kongress wird seine thematisch ausgerichtete Arbeit in seinen statuarischen Ausschüssen im Licht der Kernwerte des Europarates und der Reform des Kongresses neu ausrichten.
16. Diese Aktivitäten werden Themen behandeln, die während des Monitoring des Kongresses behandelt werden, vor allem die Anwendung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung und den Referenzrahmen für regionale Demokratie und damit zusammenhängende Menschenrechtsbelange, wie z. B. die volle Beteiligung aller Bürger am politischen Leben und die damit zusammenhängenden Fragen der Chancengleichheit im Leben der Gemeinde und die Versammlungs- und Meinungsfreiheit.
17. Bei der Umsetzung dieser Ziele wird der Kongress die Notwendigkeit im Auge behalten, eine Überschneidung und Verdopplung von Arbeiten zu vermeiden und statt dessen Synergien mit anderen relevanten Organen des Europarats zu nutzen, wie z. B. dem Europäischen Ausschuss für lokale und regionale Demokratie (CDLR) und dem „Centre of Expertise für Local Self-Government Reform“ (Fachzentrum für die Reform der lokalen Selbstverwaltung) des Europarats.
[1] Diskussion und Annahme durch den Ständigen Ausschuss im Namen vom Kongress (siehe Dokument CG(18)15, Begründungstext, vorgelegt durch I. Micallef (Malta, EVP/CD), Berichterstatter).