14. SITZUNG

FRÜHJAHRSTAGUNG

(Malaga, 13. – 14. März 2008)

Präsidentschaftswahlen in der Republika Srpska

(Bosnien und Herzegowina)

beobachtet am 9. Dezember 2007

Entschliessung 254 (2008)[1]


Der Kongress,

1. Nach Prüfung des vorangegangenen Berichts über die Präsidentschaftswahl in der Republika Srpska;

2. Unter Verweis auf Bericht CG(13)30PART2 vom 19. Oktober 2006 betreffend die Situation der Gemeinde- und Regionaldemokratie in Bosnien und Herzegowina;

3. Begrüßt, dass Wahl am 9. Dezember 2008gemäß den internationalen Standards und den Normen des Europarates durchgeführt wurde;

4. In Kenntnis der drei Anliegen, die in der Empfehlung 237 (2008) enthalten sind fordert das Präsidium auf, diese Themen bei einem künftigen Dialog mit den Behörden von Bosnien und Herzegowina und den Entitäten, insbesondere der Republika Srpska anzusprechen.



[1] Diskussion und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 14. März 2008, (siehe Dokument CG(14)35RES, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch G. Masalkini (Georgien, R, ILDG), Berichterstatter).