15. PLENARSITZUNG
Straßburg, 27. - 29
. Mai 2008

Politik der öffentlichen Finanzen auf Regionalebene

Entschließung 265 (2008)[1]


Der Kongress, befasst mit einem Vorschlag der Kammer der Regionen,

1. Unter Bezug auf:

a. die Stellungnahme 20(2003) des Kongresses zum Vorentwurf einer Empfehlung des Ministerkomitees zu den  Finanzen und zur Haushaltsführung auf kommunaler und regionaler Ebene;

b. die Empfehlung Rec(2004)1 des Ministerkomitees an die Mitgliedsstaaten zu den Finanzen und zur Haushaltsführung auf kommunaler und regionaler Ebene;

c. die Empfehlung Rec(2005)1 des Ministerkomitees an die Mitgliedsstaaten zur Finanzausstattung der kommunalen und regionalen Behörden und die angefügten Richtlinien für die gesamtstaatlichen und regionalen Behörden;

d. die Erklärung von Helsinki über die regionale Selbstverwaltung, die von der Konferenz der für kommunale und regionale Verwaltung zuständigen europäischen Minister auf ihrer 13. Sitzung am 27.-28. Juni 2002 in Helsinki verabschiedet wurde, sowie die im Anhang dazu aufgeführte Liste von Kernkonzepten und gemeinsamen Grundsätzen zur regionalen Selbstverwaltung;

e. die Schlussfolgerungen der internationalen Moskauer Konferenz vom 5.-7. Oktober 2000, die ihren Niederschlag in der Empfehlung 90(2001) zu den Finanzbeziehungen zwischen staatlichen, regionalen und kommunalen Behörden in Bundesstaaten fanden;

f. den Entwurf einer Europäischen Charta der regionalen Demokratie, der dem Kongress zur Annahme anlässlich seiner Plenarsitzung am 27. – 29. Mai 2008 vorgeliegen wird und der wichtige Bestimmungen zur besseren regionalen Finanzausstattung enthält ;

g. die Erklärung von Valencia, die von der Konferenz der für kommunale und regionale Verwaltung zuständigen europäischen Minister auf ihrer 15. Sitzung am 15.-16. Oktober 2007 in Valencia verabschiedet wurde und in der die Bedeutung der regionalen Selbstverwaltung betont wird;

2. Unter erneutem Hinweis darauf, dass:

a. die Ausgestaltung des Finanzsystems eines Staates und die Aufteilung der Finanzquellen auf die verschiedenen Verwaltungsebenen zu den schwierigsten Problemen einer modernen Demokratie gehören;

b. regionale Selbstverwaltung ein beträchtliches Maß an finanzieller Autonomie erfordert;

c. regionale Behörden in der Lage sein müssen, sich im Rahmen der nationalen Wirtschaftspolitik angemessene eigene Geldquellen zu erschließen;

d. die Zuweisung von Haushaltsmitteln an regionale Behörden nach gesetzlichen Regeln und objektiven, auf die regionalen Zuständigkeiten bezogenen Merkmalen erfolgen muss;

e. ein beträchtlicher Anteil der den Regionen zugewiesenen Mittel nicht an die Finanzierung bestimmter Projekte gebunden sein darf;

f. es einer ausgewogenen Verteilung öffentlicher Haushaltsmittel zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen bedarf, wobei die der jeweiligen Ebene übertragenen Zuständigkeiten, insoweit erfolgte Änderungen und die wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen sind;

g. die Finanzausstattung der regionalen Behörden vor allem im Einklang mit der Notwendigkeit wirksamer Aufgabenwahrnehmung stehen muss, vor allem dürfen den Regionen keine zusätzlichen Aufgaben ohne die entsprechenden Geldmittel aufgebürdet werden (Grundsatz: keine Aufgabe ohne Mittel dafür !);

h. die Finanzausstattung den Regionen vernünftige Sicherheit gewähren und es ihnen gleichzeitig ermöglich muss, mit der tatsächlichen Kostenentwicklung für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben Schritt zu halten;

i. die Haushaltsmittel der regionalen Behörden berechenbar und hinreichend aufgefächert sein müssen;

j. im Hinblick auf Gerechtigkeit und Solidarität zwischen den Regionen sowie im Interesse des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts des Landes ein Finanzausgleichsverfahren zum Schutz finanziell schwächerer Regionen und zum Ausgleich ungleicher Finanzquellen und Lasten vorzusehen ist;

k. gesetzlich garantierte Verfahren und Mechanismen sicherstellen müssen, dass die regionalen Behörden angehört werden, wenn Entscheidungen der Staatsregierung ihre finanziellen Interessen berühren könnten;

3. Fordert auf:

a. seinen Institutionellen Ausschuss, im Rahmen künftiger Länderuntersuchungen die Empfehlung Rec(2005)1 des Ministerkomitees an die Mitgliedsstaaten zur Finanzausstattung der kommunalen und regionalen Behörden sowie die angefügten Richtlinien zu berücksichtigen;

b. seine Kammer der Regionen :

i.       im Rahmen der Arbeit ihrer Ad hoc-Arbeitsgruppe zum Thema “Regionen mit Gesetzgebungsbefugnis” wichtige Fragen der öffentlichen Finanzen auf regionaler Ebene aufzugreifen;

ii.       auch weiterhin die Handhabung der öffentlichen Finanzen auf regionaler Ebene und die damit verbundenen Probleme zu bewerten, zu untersuchen und darüber zu berichten, etwa über verschiedene Finanzausgleichsverfahren, die Beachtung des Grundsatzes „Keine Aufgabe ohne Mittel dafür !“ oder die Vereinbarkeit der Subventionssysteme der Mitgliedsstaaten mit den Europaratsnormen;

iii.      anlässlich einer der kommenden Sitzungen des Kongresses eine Gesprächsrunde mit Kongressmitgliedern und für die öffentlichen Finanzen auf regionaler Ebene zuständigen Ministern vorzusehen, um die wichtigsten Probleme der regionalen Finanzausstattung und etwaige diesbezügliche Kongressarbeiten aufzuzeigen.



[1] Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Regionen am 27. Mai 2008 und Annahme durch den Kongress am 29. Mai 2008, 3. Sitzung (siehe Dokument CPR(15)3RES, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch K. Behr (Deutschland, R, EVP/CD), Berichterstatter).