FRÜHJAHRSTAGUNG
(Malaga, 13 – 14 März 2008)

Parlamentswahlen in Gagausien

(Republik Moldowa)

beobachtet am 16. und 30. März 2008

Empfehlung 239 (2008)


Der Kongress,

1. Unter Verweis auf:

a. die Statutarische Entschließung des Ministerkomitees (2007) 6 über den Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates, insbesondere Artikel 2, Absatz 4, in dem der Kongress mit der Ausarbeitung der Berichte und Empfehlungen nach der Beobachtung der Gemeinde- und/oder Regionalwahlen betraut wird;

b. die Prinzipien in der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung, die Moldowa am 2. Oktober 1997 ratifizierte und die in diesem Land am 1. Februar 1998 in Kraft trat;

c. die Empfehlungen 38 (1998), 84 (2000), 110 (2002) und 179 (2005) über die Situation der Gemeinde und/oder Regionaldemokratie in der Republik Moldowa;

d. seine vorangegangenen Berichte über die Wahlbeobachtungen in der Republik Moldowa[1];

e. seinen Bericht über die Parlamentswahlen von Gagausien am 16. und 30. März, in dem die Ergebnisse der Beobachtungsmission des Kongresses dargelegt werden;

2. Verweist auf die Rolle des Kongresses bei der Beobachtung der Gemeinde- und Regionalwahlen, ausgehend von der Prämisse, dass es wesentlich für eine gute Regierungsführung auf lokaler und regionaler Ebene ist, dass die Gemeinde- und Regionalwahlen im Einklang mir den internationalen Wahlnormen abgehalten werden;

3. Begrüßt es, dass diese Wahl gemäß den Normen des Europarates und den internationalen Normen durchgeführt wurde und dass eine freundliche und liebenswürdige Atmosphäre in den Wahllokalen herrschte und die Einstellung gegenüber den Beobachtern im Inland wie auch im Ausland positiv war.

4. Empfiehlt jedoch, dass:

a.entsprechende Haushaltsmittel rechtzeitig für die effektive Vorbereitung der Wahlen vorgesehen werden;

b.alle Wahllokale das Informationsmaterial der Zentralen Wahlkommission nutzen sollten;

c.die Mitglieder der Wahlkommission die Wähler besser über die korrekten Wahlverfahren informieren sollten, darunter das richtige Falten der Wahlzettel zur Gewährung der Geheimhaltung;

d.die Kabinen am besten nur einen Eingang haben sollten, um zu vermeiden, dass zwei Personen zufällig in der gleichen Kabine stehen und dreiviertel lange Vorhänge haben sollte, damit deutlich wird, dass die Kabine besetzt ist;

e. das für die Wahlzettel verwendete Papier von ausreichender Qualität sein und nicht durchscheinend sein sollte;

f. der Vorsitzende der Wahlkommission die Verfahren beobachten sollte, ohne selbst in die Verfahrensaufgaben einzugreifen;

g.ein elektronisches, regelmäßig aktualisiertes Wählerregister eingerichtet wird, um dringend zusätzliche Wählerlisten zu entfernen, die in dieser Wahl, darunter im zweiten Wahlgang ständig benutzt wurden, obwohl nach dem ersten Wahlgang zusätzliche Wähler in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden;

h. Abstimmungen auf mobilem Weg besser verwaltet werden und ausreichend Zeit gewährt wird, damit alle Personen, die eine Abstimmung auf mobilem Weg beantragt haben ihr Wahlrecht auch ausüben können;

i. die Unterschiede, die es zwischen dem Wahlgesetz von Gagausien und dem Wahlgesetz der Republik Moldowa gibt, beseitigt werden;

j. zusätzliche Anstrengungen in Zukunft unternommen werden, um Räumlichkeiten für die Wahllokale im Erdgeschoß zu finden, damit der Zugang für Wähler mit Behinderungen vereinfacht wird;

k ein wirkliches Verständnis der Gemeindemokratie in der Bevölkerung durch angemessene Kampagnen zur Sensibilisierung der Wähler gefördert wird;

5. Der Kongress empfiehlt außerdem dem Ministerkomitee, die vorliegende Empfehlung und ihren Begründungstext zur Kenntnis zu nehmen und ihn an die moldawischen Behörden und die zuständigen Organe des Regierungssektors, die Venedig-Kommission, das Generaldirektorat für Demokratie und politische Angelegenheit und den Kommissar für Menschenrechte weiter zu leiten. 

6. Er fordert auch die Parlamentarische Versammlung des Europarates auf, diese Empfehlung bei ihren Verfahren zur Überwachung der Verpflichtungen von Moldowa zu berücksichtigen.

7. Er erneuert seine Bereitschaft, die moldawischen Behörden bei ihren Anstrengungen zur Konsolidierung der Gemeinde- und Regionaldemokratie zu unterstützen, gemäß den Verpflichtungen, die Moldowa gegenüber den internationalen Wahlnormen und der Europäischen Charta für kommunale Selbstverwaltung eingegangen ist.



[1] Bericht über die Wahlen des Bashkan (Gouverneur) von Gagausien, Moldowa (3. and 17. Dezember 2006),CG(13)43PART2; Bericht über die kommunalen Nachwahlen in Moldowa (27. November und 11. Dezember 2005), CG/Bur (12) 98; Bericht über die kommunalen Nachwahlen in Moldowa (10. und 24. Juli 2005), CG/Bur (12) 34; Bericht über die Regionalwahlen in Gagausien, Moldowa (16. und 30. November 2003), CG/Bur (10) 89; Bericht über die Wahlbeobachtung der Gemeindewahlen in Moldowa (25. Mai und 8. Juni 2003), CG/BUR (10) 19; Bericht über die Regionalwahlen in Gagausien, Moldowa (6. und 22. Oktober 2002), CG/BUR (9) 59 und der Bericht über die Gemeindewahlen in Moldowa ( 2007 ) CG(14)23.