Kammer der Regionen

19..TAGUNG

CPR(19)2
13. Oktober 2010

Nachhaltige Entwicklung von Gebirgsregionen und die Erfahrung in den Karpaten

Ausschuss für nachhaltige Entwicklung

Berichterstatter: Mykhaylo KICHKOVSKYY, Ukraine (R, EVP/CD[1])

A. Entschließungsentwurf............................................................................................................... 2

B. Empfehlungsentwurf ................................................................................................................. 4

Zusammenfassung

Die Bedeutung der Gebirge in der europäischen Landschaft wird oft unterschätzt. Der Kongress unterstreicht die Notwendigkeit einer besonderen und integrierten Vorgehensweise, um zu nachhaltigen Lösungen für die Strukturprobleme der Gebirgsregionen zu gelangen, wie sie im Entwurf einer Europäischen Gebirgscharta genannt sind.

Gebirgsregionen sind in der Tat reich an überkommenen Naturschönheiten und an Kultur; sie stellen auch wichtige Ökosysteme für die gesamte Bevölkerung dar. Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung ist eine Priorität für diese Regionen, doch gilt es, ein Gleichgewicht zwischen Wirtschaftsentwicklung und Umweltschutz zu finden.

Der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt sollte ein Hauptanliegen der Gebirgspolitik sein, da er Maßnahmen  erfordert, die mit dem Schutz der Umwelt und der Achtung vor ihr vereinbar sind und die Menschen- und Bürgerrechte der Bergbewohner berücksichtigen. Wenn eine solche Politik erfolgreich und kohärent sein soll, muss sie sich auf das gesamte Gebirgsmassiv erstrecken und auf grenzüberschreitender und regionaler Zusammenarbeit beruhen.

Die Karpatenregion steht beispielhaft für die vielfältigen und spezifischen Schwierigkeiten, mit denen Bergregionen zu kämpfen haben. Ihre Umwelt- und Naturressourcen sind wachsendem wirtschaftlichem Druck ausgesetzt, wodurch das ökologische, wirtschaftliche und soziale Gleichgewicht gefährdet wird. Die Region braucht deshalb eine tüchtige und dynamische kommunale wie regionale Verwaltung und verdient besondere Beachtung von Seiten der internationalen und europäischen Gemeinschaft.


A. ENTSCHLIESSUNGSENTWURF[2]

1. Die verschiedenen Gebirgsregionen Europas bieten viele Vorteile zum Nutzen des ganzen Kontinents. Sie sehen sich jedoch besonderen Herausforderungen gegenüber, die eine geeignete Politik erfordern, die in Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip und mit Hilfe effektiver kommunaler Selbstverwaltung verwirklicht werden muss, um die Bedürfnisse ihrer Bürger zu befriedigen.

2. Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats ist nach wie vor der Ansicht,[3] dass europäische Politik die typischen Struktur- und Wirtschaftsprobleme der Gebirgsregionen berücksichtigen muss. Angesichts dessen unterstützt der Kongress die Aufforderung des Ausschusses der Regionen[4], eine wirklich integrierte europäische Politik für sämtliche Gebirgsmassive unter Achtung ihrer Verschiedenheit zu verfolgen. Eine solche Politik sollte den unterschiedlichen Beitrag und die entscheidende Rolle der kommunalen und regionalen Stellen auf dem Gebiet der nachhaltigen Entwicklung von Gebirgsgegenden anerkennen.

3. Die meisten Gebirgsregionen Europas sind in der Tag Randgebiete mit schwierigen natürlichen Bedingungen, die besondere, integrierte und ganzheitliche Entwicklungspolitik erfordern, um das Recht der Gebirgsbevölkerung, in den Bergen zu leben und zu arbeiten, zu sichern und ihre Lebenswelt unter Lebensbedingungen zu erhalten, die den günstigeren Bedingungen in ländlichen oder städtischen Gegenden vergleichbar sind.

4. Eine derartige Politik muss den sozialen Zusammenhalt zu ihrem Hauptanliegen machen, um den Herausforderungen gerecht zu werden, die sich aus dem Erhalt von Beschäftigungsmöglichkeiten und dem Zugang zu wichtigen Dienstleistungen sowie dem demografischen Wandel ergeben. Hinzukommt, dass die europäischen Gebirge ein außerordentliches kulturelles und sprachliches Gut darstellen, weshalb es wichtig ist, dass die Politik seine Entwicklung verteidigt und fördert, indem sie sicherstellt, dass soziale und kulturelle Identitäten und Traditionen geachtet und erhalten werden.

5. Da ferner die meisten Gebirgsketten in Grenzgebieten liegen, ist der Kongress der Meinung, dass diesbezügliche Politik sich auf das gesamte Gebirgsmassiv beziehen muss, um erfolgreich und kohärent zu sein. Jedes Gebirgsmassiv sollte in der Tat als Makroregion betrachtet werden. Die das Gebirge betreffende Politik sollte beiderseits der Grenze in zusammenhängender Weise verwirklicht werden. Sie erfordert verstärkte grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit auf der Grundlage der im Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften (ETS Nr. 106) und vor allem im neuen Zusatzprotokoll Nr. 3 betreffend die Zusammenarbeit in Euroregionen (ETS Nr. 206) genannten Prinzipien.


6. Der Kongress ist der Ansicht, dass jegliche Gebirgspolitik sich in erster Linie auf die dem Gebiet am nächsten liegenden Dienststellen, die Bürger und die für Bergregionen typischen Probleme stützen sollte, und zwar unter voller Beachtung des in der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung (ETS Nr. 122) und im Referenzrahmen für regionale Demokratie verankerten Subsidiaritätsprinzips. Es empfiehlt sich, die Zusammenarbeit zwischen diesen Verwaltungen zu fördern und ihre etwaigen Initiativen zu unterstützen.

7. Gute Regionalverwaltung kann in der Praxis erfolgreiche Lösungen für die wirtschaftlichen, sozialen und umweltbedingten Probleme in Bergregionen bieten. Sie sollte sich für größere Transparenz und Rechenschaftspflicht einsetzen und die Mitsprache der Bürger bei Entscheidungsprozessen und ihrer politischen Umsetzung fördern, soweit dies ihr Leben berührt. Ganz allgemein sollten regionale Stellen das Vertrauen zwischen öffentlicher Verwaltung und Bürgern stärken.

8. Der Kongress betont die entscheidende Rolle der Gemeinden und Regionen bei der Ausarbeitung spezifischer nachhaltiger Entwicklungspolitik für Bergregionen und der Erstellung von Konzepten für die Raum- und Landschaftsplanung, um die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität dieser Regionen zu stärken.

9. Die Karpaten-Kette erstreckt sich über sieben Länder[5] und stellt ein gutes Beispiel für die Probleme der Gebirgsregionen dar. Dort leben rund 17 Millionen Menschen, und man findet außergewöhnliche Naturschönheiten und kulturellen Reichtum. Diese Region hat mit großen Umwelt-, Gesellschafts- und Wirtschaftsproblemen zu kämpfen (Entvölkerung, Arbeitslosigkeit, Umweltverschmutzung, Überschwemmungen und Erdrutsche), die angegangen werden müssen.

10. Der Kongress nimmt die Abschlusserklärung der am 18.-19. September in Uschgorod in der Ukraine abgehaltenen internationalen Konferenz ‘Nachhaltige Entwicklung in den Karpaten und anderen europäischen Gebirgsregionen’ zur Kenntnis.

11. Er ist ferner der Meinung, dass das Rahmenübereinkommen zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung der Karpaten (Karpaten-Konvention) eine wichtige Grundlage für die Zukunft der Region bildet. Bei der praktischen Umsetzung sollte den Gemeinden und Regionen eine Schlüsselrolle zukommen. Sie sollten die Zusammenarbeit ausbauen und sich gegenseitig auf Beispiele guter Praxis hinweisen.

12. Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats fordert die Gemeinden und Regionen, vor allem die in den Karpaten, auf :

a. in gemeinsamer Zukunftsvision für gute regionale Verwaltung des Gebirges, das ja Staats- und Verwaltungsgrenzen überschreitet, zu sorgen, wobei das Subsidiaritätsprinzip zu beachten ist;

b. die Teilnahme der örtlichen Bevölkerung an Entscheidungsprozessen zu fördern, vor allem in Fragen der Raum- und Landschaftsplanung, des Schutzes und der Nutzung natürlicher Ressourcen der Berge;

c. anzuerkennen, dass ökologische Stabilität und nachhaltige Entwicklung von Gebirgsregionen nicht allein, sondern nur in verstärkter und enger, formeller und informeller, grenzüberschreitender und interregionaler Zusammenarbeit erreicht werden kann.[6] Die Regionen sollten der grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Synergie den Vorzug geben, um von der Erfahrung und guten Beispielen in diesem Bereich zu profitieren ;

d. in ihrer Politik ganz besonders soziale Ausgrenzung in diesen dünn besiedelten Gebieten zu bekämpfen und dem Problem der  Abwanderung, vor allem der jungen Leute, sowie der Aufrechterhaltung wesentlicher Dienstleistungen Aufmerksamkeit zu widmen ;

e. die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt wieder zu beleben und zwar durch Förderung von und Investitionen in Tätigkeiten, welche die nachhaltige Nutzung der in den Bergen vorhandenen natürlichen Ressourcen sowie nachhaltiger Fremdenverkehr und erneuerbare Energiequellen zum Ziel haben ;

f. die Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologien voll zu nutzen, um leicht erreichbare Dienste wie Verwaltungsstellen, Schulen, Gesundheits- und Sozialfürsorge am Ort zu halten.

13. Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats fordert die Gemeinden und Regionen in den Karpaten auf :

a. die grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit durch die Schaffung von informellen und formellen Netzwerken der kommunalen Selbstverwaltungsbehörden der Karpaten-Region  zu verstärken und aktiv an der ‚Euroregion Karpaten’ mitzuarbeiten’;

b. die Ausarbeitung einer Politik für die Karpaten-Region im Rahmen der Karpaten-Konvention zu unterstützen und aktiv bei der Umsetzung der Konventionsbestimmungen und der entsprechenden Projekte mitzuwirken.

14. Abschließend fordert der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats den Ausschuss der Regionen der Europäischen Union auf, sich auch weiterhin um eine europäische Gebirgspolitik unter besonderem Augenmerk auf die Karpaten zu bemühen und die Zusammenarbeit zwischen den Regionen im Bereich der EU und den angrenzenden Regionen zu fördern.

B. EMPFEHLUNGSENTWURF[7]

1. Die Bedeutung von Gebirgsregionen in der europäischen Landschaft wird oft unterschätzt. Sie bieten unglaubliche Naturschönheiten, kulturellen Reichtum und wichtige Ökosysteme für die ganze Bevölkerung. Ihre wirtschaftliche Entwicklung verdient Vorrang und verlangt Maßnahmen, die mit dem Schutz und der Achtung der Umwelt vereinbar sind.

2. Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats betont erneut sein Engagement zugunsten einer integrierten und spezifischen Vorgehensweise bei der Entwicklung von Gebirgsregionen, die mit besonderen Strukturproblemen, besonders beim Umweltschutz, beim Verkehr und der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung zu kämpfen haben. Der Kongress bekräftigt die im Entwurf der Europäischen Gebirgscharta[8] enthaltenen Grundsätze.

3. Er weist abermals darauf hin, dass die regionalen Stellen angehalten werden sollten, eine aktive Rolle in allen das Gebirgsmassiv betreffenden Fragen zu übernehmen. Es bedarf einer integrierten und nachhaltigen Entwicklungspolitik zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen dieser Regionen angesichts solcher Probleme wie Umweltverschmutzung, planloser Entwicklung und nichtnachhaltiger Nutzung natürlicher Ressourcen.

4. Politische Maßnahmen zur Entwicklung von Gebirgsregionen müssen vor allem auf den sozialen Zusammenhalt abstellen, um besonders Probleme wie die hohe Arbeitslosigkeit, die Entvölkerung und Überalterung anzugehen. Auch Achtung und Erhalt des kulturellen Erbes und der sprachlichen Vielfalt der Bergbewohnen sind zu berücksichtigen.


5. Integrierte Politik dieser Art muss auch den gebietsmäßigen Zusammenhalt im Auge behalten, alle Ebenen der Verwaltung braucht es dazu. Engere Zusammenarbeit auf internationaler, nationaler, regionaler und kommunaler Ebene ist gefragt. Der gebietsmäßige Zusammenhalt wird durch solidarische Zusammenarbeit unter den Städten, dem jeweiligen Umland und den ländlichen Gebirgsgegenden gestärkt.

6. Ferner sollte Politik dieser Art das gesamte Gebirgsmassiv erfassen und auf Makroebene, regionaler wie internationaler Ebene, angegangen werden, da fast alle europäischen Gebirgsregionen Ländergrenzen überschreiten.

7. Die Karpaten-Kette erstreckt sich über sieben Länder[9]; dort leben 17 Millionen Menschen, dort finden sich außergewöhnlich schöne Natur und reiche Kultur. Diese Region hat mit besonderen Umwelt-, Gesellschafts- und Wirtschaftsproblemen zu kämpfen, die durch die Abgelegenheit der Gegend verstärkt werden. Manche Teile dieser Gebirgskette sind in der Tat Grenzland mit schlechter Anbindung an die weiter unten gelegenen Städte. Die Gesamtheit des Gebiets und seiner Bevölkerung ist mit anderen europäischen Bergregionen vergleichbar; die Region ist innerhalb des europäischen Kontinents strategisch günstig gelegen. Die Karpaten verdienen daher stärkere Beachtung und entsprechende Unterstützung durch die Europäische Union. 

8. Der Kongress beglückwünscht die Unterzeichnerstaaten des Rahmenübereinkommens zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung der Karpaten (Karpaten-Konvention) zu der bereits geleisteten Arbeit sowie den bereits unternommenen Bemühungen zum Erhalt und zur nachhaltigen Entwicklung der Gebirgskette mit Hilfe von Initiativen wie dem Karpaten-Netz von Naturschutzgebieten (CNPA).

9. Nichtsdestoweniger ist der Kongress überzeugt, dass Gemeinden und Regionen eine bedeutsame Rolle bei der Umsetzung der Karpaten-Konvention zu spielen haben. Der Kongress fordert dazu auf, sie unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips und der Zuständigkeit der verschiedenen Verwaltungsebenen von Anfang an bei der Ausarbeitung von Projekten stärker einzubeziehen.

10. Der Kongress unterstützt voll die Aufforderung der Ministererklärung[10] zur Schaffung eines eigenständigen ‘Karpatenraums’ im Rahmen des Europäischen Programms zur Gebietszusammenarbeit wie es ihn bereits in Gestalt des ‘Alpenraums’ gibt, um die allgemeinen Ziele der Karpaten-Konvention und anderer in der Region engagierter Beteiligter zu verwirklichen. Das  ‘Alpenraum-Programm’ hat ja zu zahlreichen Projekten, Netzen und neuen Wegen bei der räumlichen udn wirtschaftlichen Entwicklung in den Alpenregionen geführt. Die dabei gemachten Erfahrungen und erlangten Kenntnisse könnten den Karpaten unmittelbar zugute kommen.

11. Der Kongress begrüßt den gegenwärtig in der Europäischen Union laufenden Anhörungsprozess zur EU-Politik für den Donauraum und befürwortet, dabei einen Abschnitt der Karpaten-Region zu widmen. Die Gemeinden und Regionen sollten dazu gebracht werden, sich aktiv an der Verwirklichung einer solchen Politik zu beteiligen, um sie möglichst bürgernah zu gestalten.

12. Folglich empfiehlt der Kongress dem Ministerkomitee des Europarats, die Mitgliedsstaaten, besonders jene der Karpaten-Region, zu bitten :

a. bei politischen Entscheidungen auf nationaler und regionaler Ebene die nachhaltige Entwicklung in Gebirgsregionen mit einzubeziehen und unter Beteiligung der Gemeinden und Regionen eine bergspezifische Politik auszuarbeiten und zu verwirklichen ;


b. anzuerkennen, dass erfolgreiche Gebirgspolitik auf allen Verwaltungsebenen das gesamte Gebirgsmassiv umfassen muss. Es braucht Gesprächsrunden auf höchster Ebene unter verschiedenen Ressorts (z.B. Umweltschutz, sozialer Zusammenhalt, Regionalplanung, Energiewirtschaft) sowie unter den Gemeinden und Regionen und der Zivilgesellschaft, um alle das Gebirgsmassiv betreffenden Maßnahmen auf makroregionaler Ebene zu koordinieren.

c. sicherzustellen, dass die Betreuung und Ausführung besonderer politischen Maßnahmen und Programme für Bergregionen möglichst dezentralisiert erfolgt, sowie dafür zu sorgen, dass die Zuständigkeiten und Haushaltsmittel der Gemeinden und Regionen im Interesse solcher Politik gestärkt werden ;

d. das Zusatzprotokoll Nr. 3 zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften in Form euroregionaler Zusammenschlüsse (ETS No. 206) zu unterzeichnen und zu ratifizieren, um aktiv die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu fördern und es den Gemeinden und Regionen zu ermöglichen, Vereinbarungen abzuschließen und konkrete Maßnahmen zu entwickeln;[11]

e. die nachhaltige Entwicklung und Verwaltung von Gebirgsregionen durch geeignete politische Maßnahmen zu verbessern, wobei der Grundsatz „Wer verschmutzt, zahlt“ zu beherzigen wäre, sowie die Nutzung erneuerbarer Energien, nachhaltigen Fremdenverkehr und nachhaltige Forstwirtschaft zu fördern.

13. Der Kongress bittet die Mitgliedsstaaten, welche die Karpaten-Konvention unterzeichnet haben, dringend, die Gemeinden und Regionen bei der Umsetzung der Konvention stärker zu beteiligen.

14. Der Kongress fordert ferner die Europäische Union auf :

a.den Problemen der Karpaten bei der geplanten Politik für den Donau-Raum besonderes Augenmerk zu schenken und sicherzustellen, dass die Gemeinden und Regionen und ihre Bevölkerung einbezogen werden ;

b. einen ‘Karpaten-Raum’ im Rahmen des Europäischen Programms zur Gebietszusammenarbeit vorzusehen, um die Zielsetzung und Verwirklichung der Karpaten-Konvention im gesamten Bereich des Gebirgsmassivs unter Einschluss der Länder, die nicht in der EU sind, zu unterstützen.



[1] L: Kammer der Gemeinden / R: Kammer der Regionen

ULDG: Unabhängige und Liberaldemokratische Gruppe des Kongresses

EVP/CD: Europäische Volkspartei – Christdemokraten des Kongresses

SOZ: Sozialistische Gruppe des Kongresses

NR: Mitglied, das keiner politischen Gruppe angehört

[2] Vorläufiger Entschließungsentwurf und vorläufiger Empfehlungsentwurf, vom Ausschuss für nachhaltige Entwicklung der Kammer der Regionen am 27. September 2010 angenommen.

Mitglieder des Ausschusses

V. Kadokhov (Vorsitz), I. Linge (Stellv.Vorsitz), C. Abela Baldacchino (Stellvertreter : F. Cutajar), R. Bayrak, L. Beauvais, MA. Caronia (Stellvertreter : G. Marmo), Z. Cholewinski, D. Cukur, L. Dellai, N. Dudov, P. Jansen, M. Kichkovskyy, Stellvertreter: A. Langner, J. Mattei-Fazi, S. Neeson (Stellvertreter : J. McCartney), C. Nicolescu, P. Receveur, A. Stoilov (Stellvertreter : D. Ruseva), E. Szucs, B. Toce, E. Villaroja Saldana.

N.B. :Die Namen der Mitglieder, die an der Abstimmung teilgenommen haben, sind kursiv gedruckt.

Sekretariat des Ausschusses : M. Moras, N. Howson

[3] Empfehlung 130 (2003) zu einer Europäischen Gebirgscharta.

[4] Für ein Grünbuch – hin zu einer EU-Politik für Bergregionen : eine europäische Vision für Bergregionen  (CoR 23/2008).

[5]  Polen, Rumänien, Serbien, die Slowakei, die Tschechische Republik, die Ukraine und Ungarn.

[6] Empfehlung 270 (2009) und Entschließung 286 (2009) zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Europa

[7] Siehe Fußnote 2

[8] Empfehlung 130 (2003) zur Europäischen Gebirgscharta.

[9] Polen, Rumänien, Serbien, die Slowakei, die Tschechische Republik, die Ukraine und Ungarn.

[10] Ministererklärung der zweiten Tagung der Konferenz der Parteien des Rahmenübereinkommens zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung der Karpaten  (17.-19. Juni 2008, Bukarest, Rumänien).

[11] Empfehlung Rec(2005)2 des Ministerkomitees an die Mitgliedsstaaten betreffend  gute Beispiele bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften und Behörden und die Beseitigung entsprechender Hindernisse