18. TAGUNG
Straßburg, 17. – 19. März 2010

Nach Kopenhagen stellen Städte und Regionen sich der Herausforderung

Entschließung 298 (2010)[1]

1. Bei der 15.Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen zum Klimawandel vom 7. bis 18. Dezember 2009 in Kopenhagen (Dänemark) traten die Vertreter von 193 Regierungen sowie eine sehr große Anzahl von Gemeinden und Regionen sowie Nichtregierungsorganisationen der ganzen Welt zusammen, um ein Folgeabkommen zum Kyoto-Protokoll auszuarbeiten.

2. Diese Konferenz war geprägt von der Mobilisierung, die sie verursachte sowie den von ihr geweckten Erwartungen der Öffentlichkeit und wurde so zu einem historischen Wendepunkt in der weltweiten Reaktion auf die Klimaerwärmung.

3. Leider ist das politische Abkommen unzureichend angesichts der gegenwärtigen Probleme, die nicht nur die Umwelt, sondern auch die Wirtschaft betreffen und zugleich Fragen der Gerechtigkeit und der Menschenrechte aufwerfen.

4. Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates bedauert zwar das mangelhafte Ergebnis von Kopenhagen, hofft jedoch, dass das getroffene Abkommen nichtsdestoweniger einen ersten Schritt zur inhaltlichen Ausgestaltung eines neuen bindenden Abkommens darstellt, das unbedingt auf der nächsten Konferenz der Vertragsparteien vom 29. November bis 10. Dezember 2010 in Mexiko verabschiedet werden sollte.

5. Zahlreiche Vertreter von Gemeinden und Regionen aus aller Welt waren in Kopenhagen zugegen, manche von ihnen als Mitglieder ihrer nationalen Delegation, wie es der Kongress in seiner Empfehlung 271 (2009) und Entschließung 288 (2009) gefordert hatte.


6. Der Kongress nimmt mit Befriedigung ihre Mobilisierung und  – nach Kopenhagen womöglich noch stärkere – Entschlossenheit zur Kenntnis, etwas gegen den Klimawandel zu unternehmen, sei es im Rahmen des Kommunalen Klimaplans (der sog. Local Government Climate Roadmap) oder im Rahmen ihrer Netzwerke und entsprechenden Verbände.

7. Der Kongress selbst war auch in Kopenhagen vertreten und ist, vor allem an der Seite des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union, mit Nachdruck dafür eingetreten, dass die Rolle der Gebietskörperschaften in einem neuen globalen Abkommen voll anerkannt werde.

8. Er begrüßt es, dass bestimmte Länder ebenso wie die Europäische Union ihre wichtige Rolle bei der Milderung der Folgen des Klimawandels sowie der entsprechenden Anpassung ihrer Gebiete ausdrücklich anerkannt haben.

9. Der Kongress ist der Ansicht, dass die Maßnahmen der kommunalen Stellen und der Behörden unterhalb der gesamtstaatlichen Ebene zur Bewältigung der Energie- und Klimaprobleme umso dringender erforderlich sind als die Staaten zu keinen konkreten Beschlüssen gelangt sind. Er hofft, dass die Städte und Regionen sich auch künftig als die treibende Kraft bei den großen Veränderungen auf ihrem Gebiet erweisen.

10. Daher fordert der Kongress zur Fortsetzung dieses Engagements und zur aktiven Mitwirkung während der gesamten Dauer des Verhandlungsprozesses 2010 und darüber hinaus auf. Seinerseits wird der Kongress in derselben Richtung tätig werden und die Bemühungen der internationalen Verbände und Netzwerke der Gemeinden und Regionen in den diplomatischen Klimaverhandlungen unterstützen.

11. Angesichts dessen fordert der Kongress die Gemeinden und Regionen der Mitglieds- und Beobachterstaaten des Europarates auf :

a. sich, ohne auf die Regierungen zu warten, bei Fragen des Klimawandels zu engagieren und sich dabei ehrgeizige Ziele zu setzen ; 

b. gleichzeitig mit ihren entsprechenden Regierungen Kontakt aufzunehmen, um Beiträge zu den Vorschlägen eines jeden Staats zu leisten und die Staaten dazu zu bewegen, auf europäischer wie auf weltweiter Ebene klare und ehrgeizige Verpflichtungen einzugehen;

c. bei ihren nationalen Regierungen darauf zu dringen, dass sie:

i.          ihre grundlegende Rolle beim Kampf gegen den Klimawandel voll und ganz anerkennen;

ii.          die Vertreter der Gebietskörperschaften in die Delegationen aufnehmen, die für die nächste Konferenz der Vertragsparteien (im Dezember 2010 in Mexiko) gebildet werden und während der gesamten Dauer der Verhandlungen über ein neues Abkommen einbeziehen.

12. Der Kongress bittet seinen Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, die Energie- und Klimaprobleme auch weiterhin zu verfolgen und insbesondere die Verbindung zwischen den Menschenrechten und dem Klimawandel zu prüfen, da die sozial schwachen Bürger oft diejenigen sind, die den Risiken am stärksten ausgesetzt sind.



[1] Diskussion und Annahme durch den Kongress am 18. März 2010, 2. Sitzung (siehe Dokument CG(18)4, Begründungstext, Berichterstatterin : D. Suica, Kroatien (L, EVP/CD)).