15. TAGUNG

HERBSTSITZUNG
(Straßburg, 2. – 3. Dezember 2008)

Lokale Demokratie in Belgien:
Nichternennung von drei Bürgermeistern durch die flämischen Behörden

Entschließung 276 (2008)[1]


Der Kongress, unter Berücksichtigung des Vorschlags seiner Kammer der Gemeinden;

1. In Anbetracht:

a. seiner Charta der lokalen Selbstverwaltung (ETS Nr. 122);

b. von Artikel 2-3 der Statuarischen Entschließung (2007)6 des Ministerkomitees, die dem Kongress die Verantwortung für das Verfassen regelmäßiger Berichte über die Lage der lokalen und regionalen Demokratie in allen Mitgliedstaaten und Staaten auferlegt, welche die Mitgliedschaft im Europarat beantragt haben;

c. der Empfehlung 131 (2003) des Kongresses über lokale Demokratie in Belgien;

d. des Informationsberichts über die Erkundungsmission in Belgien, die im Mai 2008 stattfand;

2. Und unter Verweis auf die Tatsache, dass sich die Mitgliedstaaten des Europarats, die die Europäische Charta der lokalen Selbstverwaltung unterzeichnet und ratifiziert haben, zur Einhaltung ihrer Bestimmungen verpflichtet haben.

3. In Erinnerung, dass „lokale Demokratie“ ein gemeinsamer Wert auf dem gesamten Kontinent ist und daher ein konstituierender Teil der europäischen Demokratie.

4. In Erinnerung, dass der allgemeine Grundsatz der lokalen Selbstverwaltung die Übertragung öffentlicher Zuständigkeiten und eine angemessen Supervision durch die regionalen und/oder nationalen Behörden impliziert.

5. In Betonung, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wie er in der Europäischen Charta der lokalen Selbstverwaltung verstanden wird, impliziert, dass die überwachenden Behörden, in Ausübung ihrer Vorrechte, die Methode wählen sollten, die am wenigsten in die lokale Autonomie und Demokratie eingreift.

6. In Betonung der Notwendigkeit der Bürger, sich an lokalen Angelegenheiten zu beteiligen;

7. Weist darauf hin, dass die Erkundungsmission in Belgien fünf Versäumnisse ermittelte, die Europäische Charta der lokalen Selbstverwaltung einzuhalten, wie im Bericht CPL(15)8REP dargelegt;

8. Stellt jedoch fest, dass die wallonische Region im Begriff ist, die erforderlichen Reformen durch die Wahl eines Bürgermeisters durch den Stadtrat einzuführen (neuer Artikel L1123-1 und „s“ des Kodex für lokale Demokratie und Dezentralisierung), was das Interesse und das Potenzial solcher Aussichten für andere belgische Regionen belegt.

9. Verweist auf seine Empfehlung 258 (2008)

10. Fordert seinen Ausschuss für institutionelle Fragen auf, ein allgemeines Monitoring der lokalen Demokratie in Belgien durchzuführen und der Entwicklung im Hinblick auf die Versäumnisse, die Charta einzuhalten, die von den Berichterstattern bei ihrem Besuch in Belgien festgestellt wurden, besondere Aufmerksamkeit zu widmen und über dieses Thema zu berichten.



[1] Diskussion und Zustimmung durch den Ständigen Ausschuss der Kammer der Gemeiden am 2. Dezember 2008 und Annahme durch den Ständigen Auschuss des Kongresses am 3. Dezember 2008 (siehe Dokument CPL(15)8RES, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch M. Guégan (Frankreich, L, NR) und D. Milanovic (Serbien, L, NR) Berichterstatter).