Empfehlung 36 (1997)1 betreffend Kriminalität und Unsicherheit in den Städten Europas

Der Kongress,

mit Bezug auf den Vorschlag der Kammer der Gemeinden,

1. Macht aufmerksam auf die Entschliessung CPL (4) 5, worin die Ursachen, die Tragweite und das Ausmass der Kriminalität in Europa untersucht und Empfehlungen an die europäischen Gemeinden und Regionen gerichtet werden, um ihnen zu helfen, diesem Problem die Stirn zu bieten.

2. Begrüsst das der Konferenz vorgelegte Material über "Kriminalität und städtische Unsicherheit in Europa: Rolle und Verantwortung der Gemeinden und Regionen", Erfurt (Deutschland), 26.-28. Februar 1997.

3. Begrüsst die Tätigkeit internationaler Regierungs- und Nichtregierungs-Organisationen auf diesem Gebiet.

Ersucht das Ministerkomitee des Europarats:

4. die Kriminalität und Unsicherheit in den Städten auf die Tagesordnung des im Oktober 1997 stattfindenden zweiten Gipfels der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten zu setzen.

5. den KGRE voll einzubeziehen in das durch den Generalsekretär vorgelegte Programm "Neue Initiativen" betreffend die Kriminalität in den zentral- und osteuropäischen Ländern.

6. anzuerkennen, dass den Gemeinden bei der Bekämpfung der Kriminalität eine Schlüsselrolle zukommt, weshalb die staatlichen Behörden nicht nur mit den Gemeinden zusammenarbeiten sondern auch dafür sorgen sollten, dass diese über die dafür nötigen gesetzgeberischen und finanziellen Mittel verfügen.

7. Mitgliedstaaten, die noch keine nationale Gesetzgebung zur Bekämpfung von Korruption im öffentlichen Leben verabschiedet haben, aufzufordern, dies zu tun und die öffentlichen Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, um die Gelegenheiten zu Korruption einzuengen.

8. Mitgliedstaaten, welche die einschlägigen, die zwischenstaatliche Zusammenarbeit in Sachen Kriminalität betreffenden europäischen Übereinkommen und Verträge noch nicht ratifiziert haben, aufzufordern, dies zu tun.

9. den CDPC um die Ausarbeitung eines Programms für die zwischenstaatliche Zusammenarbeit im Kampf gegen die Unsicherheit in den Städten zu bitten.

10. ihre eigenen nationalen Behörden zu ersuchen, jede Behinderung der kommunalen und regionalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Verhütung und Verfolgung von Verbrechen abzuschaffen.

11. Möglichkeiten zu prüfen, wie der Anstieg der Kriminalität in grenzübergreifenden Regionen, eine Folge der Unterteilung Europas in einen Schengener und einen Nicht-Schengener Raum, abzubremsen ist.

12. den KGRE zu den Arbeiten der interdisziplinären Gruppe für Korruption beizuziehen, welche nach der Tagung der europäischen Justizminister 1994 in Jalta gegründet wurde mit dem Ziel, ein Europäisches Prpgramm für die Bekämpfung von Korruption auszuarbeiten und umzusetzen.

13. den KGRE zu allen Folgeaktivitäten zu der nächsten Tagung der Konferenz der europäischen Justizminister am 10.-11. Juni in Prag beizuziehen, die sich mit den Verbindungen zwischen Bestchung und dem organisierten Verbrechen befassen und zu welcher der KGRE eine Delegation entsenden wird.

14. Sicherzustellen, dass der KGRE weiter mitarbeitet und gegebenenfalls gemeinsame Programme mit der Pompidou-Gruppe des Europarats ausarbeitet.

Ersucht die Vereinten Nationen:

15. Die dem Neunten Kongress der Vereinten Nationen über die Verhütung von Verbrechen und die Behandlung von Verbrechern (Kairo, 29. April - 8. Mai 1995) entstammenden Vorschläge so rasch wie möglich umzusetzen.

Ersucht den Ausschuss der Regionen:

16. Die in der Erklärung der Erfurter Konferenz über "Kriminalität und städtische Unsicherheit in Europa: Rolle und Verantwortung der Gemeinden und Regionen" sowie in der Entschliessung CPL (4) 5 des KGRE enthaltenen Vorschläge im Rahmen seines aktuellen wie seines zukünftigen Arbeitsprogramms gegen die Unsicherheit in den Städten zu berücksichtigen sowie mit dem KGRE und dessen Arbeitsgruppe über Kriminalität und Unsicherheit in den Städten zusammenzuarbeiten bei der Umsetzung von dessen Eigenaktivitäten.

Ersucht das Forum der europäischen Gebietskörperschaften für Sicherheit in der Stadt:

17. weiterhin mit dem KGRE an der Verhütung von Kriminalität in Europa zusammenzuarbeiten, vor allem hinsichtlich der Konzeption und Koordination von Pilotprojekten in einigen ausgewählten europäischen Städten.

Ersucht den Internationalen Rat für Verbrechensverhütung:

18. den KGRE über die weitere Entwicklung der Massnahmen zur Verbrechensverhütung auf dem laufenden zu halten und gegebenenfalls die Organisation gemeinsamer Aktivitäten ins Auge zu fassen.

Ersucht Europol:

19. den Gemeinden und Regionen bei der Verhütung und Kontrolle der Kriminalität dadurch beizustehen, dass sie ihnen Statistiken und Informationen zur Verfügung stellen und in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden und Regionen Techniken der Aufdeckung und Unterdrückung von Kriminalität erarbeiten.

1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Gemeinden am 4. Juni 1997 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 5. Juni 1997 (s. Doc. CPL (4) 5, Empfehlungsentwurf, vorgelegt von Herrn Jan MANS, Berichterstatter)