Der Kongress,
mit Bezug auf den Vorschlag der Kammer der Gemeinden:
1. In Erinnerung an die Entschließung CPL (7) 6 über Kriminalität und Unsicherheit in den Städten Europas: Die Rolle und Verantwortung der Gemeinden;
2. ERSUCHT INSBESONDERE DIE NATIONALEN BEHÖRDEN:
3. Die hierin enthaltenen Vorschläge bei der Ausarbeitung der nationalen Politik zur Verbrechensbekämpfung und -verhütung zu berücksichtigen;
4. Die Schlüsselrolle der Gemeinden bei der Verbrechensbekämpfung und -verhütung anzuerkennen und dementsprechend den Verantwortungsbereich der Kommunalregierung und die Finanzmittel der Gemeinden auszuweiten;
5. Die Entwicklung einer Gemeindepolizei in den Ländern, in denen diese als die beste Lösung betrachtet wird, zu fördern. Sie sollte mit einem klaren gesetzgebenden Verantwortungsbereich und den entsprechenden Finanzmitteln ausgestattet sein, damit sie praktisch funktionieren kann, ausgehend von der Überzeugung, dass sie eine wichtige Rolle bei der Verbrechensverhütung zu spielen hat;
6. Sozial-, Wirtschafts- und Beschäftigungsprogramme auszuarbeiten, die den Menschen, insbesondere jungen Menschen, gute Karrierechancen und eine wirkliche Beteiligung an der Gesellschaft bieten;
7. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Verbrechensverhütung und –kontrolle zwischen den Gemeinden und Regionen zu verstärken, insbesondere indem die rechtlichen und administrativen Hindernisse beseitigt werden, die die Regionen, Gemeinden und die Polizei daran hindern, das grenzüberschreitende Verbrechen wirkungsvoll zu bekämpfen;
8. Den Abschluss von bi- oder multinationalen Verträgen zu fördern, durch die die Gemeinden und Regionen ihre Bemühungen vereinen und Abkommen über die Verhütung und/oder Strafverfolgung von grenzüberschreitender Kriminalität schließen können;
9. ERSUCHT DIE PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG DES EUROPARATES:
10. Die Einrichtung eines europäischen Büros oder einer Informationsstelle zur Verbrechensbekämpfung zu unterstützen und zu fördern;
11. Einen Bericht über die Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung in den Mitgliedstaaten zu erstellen und eine Diskussion zu diesem Thema anzuregen;
12. In ihrem künftigen Arbeitsprogramm auch Aktivitäten für die Stadtpolitik zu entwickeln;
13. ERSUCHT DAS MINISTERKOMITEE:
14. Die Schlüsselrolle anzuerkennen, die ihm bei der Definition und Durchführung der Politik zur Verhütung, Verringerung und Kontrolle der Kriminalität in Europa zukommt und daher die hierfür zur Verfügung gestellten Ressourcen zu erhöhen;
15. Mitgliedstaaten, die die bestehenden Konventionen und andere internationale Instrumente zur Verringerung und Bekämpfung der Kriminalität noch nicht unterzeichnet und ratifiziert haben, aufzufordern, dies zu tun.;
16. Sicherzustellen, dass nationale Behörden die Verbrechensbekämpfung nicht als Grund oder Vorwand nutzen, die bestehenden internationalen Abkommen über Menschenrechte und Freizügigkeit auszusetzen;
17. Die Einrichtung einer Gemeindepolizei in den Mitgliedstaaten zu fördern und hierzu die zuständigen Regierungsstrukturen aufzufordern, politische und legislative Vorschläge in diesem Sinne zu unterbreiten;
18. Die bedeutende Rolle der Nichtregierungsorganisationen anzuerkennen und die Zusammenarbeit mit ihnen zu verstärken;
19. ERSUCHT DIE EUROPÄISCHE UNION:
20. Die in der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen enthaltenen Vorschläge, z.B. die Einrichtung eines Europäischen Zentrums für Verbrechensverhütung, positiv zu bewerten;
21. Sicherzustellen, dass im Erweiterungsprozess die Stärkung von Politik und Ressourcen zur Verhütung und Kontrolle der Kriminalität in den Beitrittsländern und auch in den bestehenden Mitgliedstaaten vorrangig ist.
1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Gemeinden am 24. Mai 2000 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss am 25. Mai 2000 (siehe Dok. CPL (7) 6, Empfehlungsentwurf, vorgelegt durch Herrn K. Whitmore in Vertretung von Herrn J. Mans, Berichterstatter).