17. PLENARTAGUNG
Straßburg, 13. – 15. Oktober 2009

Kreative Städte – Kulturmanagement in den Städten

Empfehlung 275 (2009)[1]

1. Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas, in der Überzeugung, dass Städte und Großstädte ein enormes Potenzial im kulturellen Bereich aufweisen, welches ein Katalysator für einen positiven Wandel und für Wachstum sein kann;

2. In Anerkennung des Beitrags, den der zwischenstaatliche Sektor des Europarats im Bereich Kulturpolitikgestaltung, Entwicklung des kulturellen Kapitals und der Förderung des interkulturellen und interreligiösen Dialogs leistet;

3. In Begrüßung der Bereitschaft des Europarats, die Städte und Großstädte bei dieser Arbeit zu unterstützen, und in Anerkennung, dass eine Reihe europäischer Städte und Großstädte sich in den letzten Jahren an diesen Kulturprojekten beteiligt hat;

4. in Überzeugung, dass der Europarat auch weiterhin eine ausschlaggebende Rolle in der kulturellen Entwicklung Europas spielen wird und dass die Aktivitäten des Kongresses einen vitalen Beitrag in dieser Hinsicht darstellen;

5. Fordert aus diesem Grund das Ministerkomitee des Europarats auf:

a. die Koordinierung zwischen den zahlreichen Sektoren des Europarats, die an kulturellen Fragen arbeiten, zu gewährleisten und insbesondere sicherzustellen, dass CultureWatchEurope eng mit dem Kongress der Gemeinden und Regionen zusammenarbeitet, um den europäischen Städten die angemessenen Instrumente für die Entwicklung dynamischer und kreativer Kulturprogramme zur Verfügung zu stellen;

b. die Entwicklung eines leistungsstarken und dynamischen Kulturmanagements auf kommunaler Ebene bei der Umsetzung ihrer zahlreichen Kulturprogramme zu fördern.


6. Der Kongress fordert das Ministerkomitee auf, die Mitgliedstaaten zu bitten:

a. die Entschließung 291 (2009) zur Kenntnis zu nehmen;

b. anzuerkennen, dass Kunstförderprogramme eine nachhaltige öffentliche Finanzierung erfordern und dass sie kein Luxus, sondern vitaler Bestandteil der harmonischen Entwicklung einer Gesellschaft sind;

c. sicherzustellen, dass die nationale Kulturpolitik der Agenda 21 für Kultur entspricht;

d. sicherzustellen, dass Kulturförderprogramme mit dieser Politik vereinbar sind und dass sie eine Kulturpolitik befürworten, welche die künstlerische Kreativität in allen Bereichen der Bevölkerung einer Stadt anregt.



[1] Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Gemeinden am 14. Oktober 2009 und Annahme durch den Kongress am 15. Oktober 2009, 3. Sitzung (siehe Dokument CPL(17)3, Begründungstext, Berichterstatter : K. Dombrowicz, Poland (L, ULDG).