17. PLENARTAGUNG
Straßburg, 13. – 15. Oktober 2009

Kreative Städte – Kulturmanagement in den Städten

Entschliessung 291 (2009)[1]

1. Im Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation 2009 stehen die Städte als Zentren der kulturellen Kreativität im Mittelpunkt. 

2. Großstädte und Städte fungieren als Kulturzentren, Wissensquellen und Orte, an denen Menschen sich im öffentlichen Raum treffen und sich ausdrücken, lernen und ihre vielfältigen Identitäten erforschen und gleichzeitig durch die Beiträge Anderer unterhalten, inspiriert und belebt werden.

3. Städte, die kulturell kreativ sind, können eine Triebfeder für ihre Regionen werden. Durch die Nutzung des riesigen Reservoirs an Talenten ihrer vielfältigen Bevölkerungen können sie die wirtschaftliche Entwicklung und den sozialen Zusammenhalt anregen und ale Magneten für Touristen und Investoren dienen.

4. Um dieses riesige Potenzial bestmöglich zu nutzen, müssen die richtigen politischen Maßnahmen ergriffen, sorgfältig ausgearbeitet und von allen betroffenen Akteuren unterstützt werden: den städtischen Behörden, den lokalen Künstlern und den kreativen Industrien und den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen. Die politischen Maßnahmen können erst dann entwickelt werden, wenn eine gründliche Beurteilung und Identifizierung der konkreten kulturellen Identität und des Profils der Stadt stattgefunden hat. 

5. Die Agenda 21 für Kultur, die 2004 in Barcelona verabschiedet wurde, ist eine wertvolle Quelle in dieser Hinsicht und kann als wichtiges Referenzdokument für die Kulturpolitik der europäischen Städte dienen.

6. Das Kulturprogramm ist ein wichtiges Element für die kulturelle Entwicklung der Stadt. Es muss präzise die unterschiedlichen Charakteristiken und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung widerspiegeln und gleichzeitig kulturelle Aktivitäten zusammenfassen und fördern, um ein möglichst großes Publikum anzusprechen.

7. Angesichts des Vorstehenden fordert der Kongress, unter Berücksichtigung des Weißbuchs des Europarats über Interkulturellen Dialog, die Gemeinden auf:

a. anlässlich des Europäischen Jahres der Kreativität und Innovation eine gründliche Überprüfung ihrer Kulturpolitik vorzunehmen, um die Freisetzung und Unterstützung der kreativen Talente in ihren Bevölkerungen zu bewirken;

b. die „Agenda 21 für Kultur“ zu verabschieden und diese als Referenzdokument für die Kulturpolitik und Aktivitäten einzusetzen und deren Umsetzung durch die Stadtverwaltungen sicherzustellen;

c. sicherzustellen, dass ihre Kulturpolitik die Kreativität fördert und auf dem Verständnis basiert, dass kultureller Pluralismus eine Quelle der Kraft und Vitalität sein kann und dass kulturelle Aktivitäten wirksam zum sozialen Zusammenhalt beitragen können;

d. die Lehren zu berücksichtigen, die aus dem Programm „Interkulturelle Städte“ des Europarats gezogen wurden, vor allem die Entschließung 280 (2009) des Kongresses über interkulturelle Städte;

e. Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Städte und Großstädte zu vermarkten und die einzigartige Identität jeder Stadt zu erforschen und zu fördern und sicherzustellen, dass diese Identität vollständig die Vielfalt ihrer Bevölkerungen widerspiegelt;

f. die Modelle zu berücksichtigen, die von den erfolgreichen Bewerbern für das Label „Kulturhauptstadt“ verwendet wurden, um sicherzustellen, dass die Kulturpolitik ordnungsgemäß verwaltet wird und die Mitwirkung der Öffentlichkeit, eine ordentliche Evaluierung und Wirkungsanalyse einschließt;

g. die kommunalen beratenden Organe vollständig zu nutzen, in Übereinstimmung mit der Empfehlung 115 (2002) des Kongresses, um sicherzustellen, dass alle Alters-, Sprach- und ethnischen Gruppen in das Kulturprogramm eingebunden werden, und der Mitwirkung von Gruppen, die tendenziell marginalisiert werden, besondere Aufmerksamkeit zu wirdmen;

h. in enger Zusammenarbeit mit den Regionen sicherzustellen, dass das Kulturprogramm den Bedürfnissen der größeren Region entspricht;

i. die lokalen Künstler zu fördern und Anreize bereitzustellen, um die individuelle künstlerische Kreativität innerhalb einer Bandbreite an kulturellen Aktivitäten zu unterstützen;

 

j. die Entwicklung von Kunstbereichen zu unterstützen und deren Rolle bei der städtischen Belebung zu unterstreichen.



[1] Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Gemeinden am 14. Oktober 2009 und Annahme durch den Kongress am 15. Oktober 2009, 3. Sitzung (siehe Dokument CPL(17)3, Begründungstext, Berichterstatter : K. Dombrowicz, Poland (L, ULDG).