Kammer der Gemeinden
17. PLENARSITZUNG
CPL(17)3
30. September 2009
Kreative Städte – Kulturmanagement in den Städten
Ausschuss für Kultur und Bildung
Berichterstatter: Konstanty DOMBROWICZ, Polen (L, ULDG[1])
Zusammenfassung
Großstädte und Städte verfügen im kulturellen Bereich über ein riesiges kreatives Potenzial, das Katalysator für einen positiven Wandel und für Wachstum sein kann. Sie fungieren als kulturelle Zentren, in denen Menschen sich begegnen und ihre unterschiedlichen Identitäten erforschen, während sie durch die Beiträge anderer unterhalten und inspiriert werden.
Kulturell kreative Städte können Triebfeder für ihre Regionen werden und die wirtschaftliche Entwicklung und den sozialen Zusammenhalt anregen.
Die Beteiligung aller betroffenen Parteien ist unerlässlich, um dieses Potenzial optimal nutzen zu können. Eine gründliche Beurteilung muss erfolgen, um die konkrete kulturelle Identität einer Stadt zu ermitteln.
Das Kulturprogramm muss Menschen jedes Alters, jeder Sprache und ethnischen Gruppe einschließen. Der kulturelle Pluralismus kann eine Quelle der Kraft und Vitalität sein.
1. Im Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation 2009 stehen die Städte als Zentren der kulturellen Kreativität im Mittelpunkt.
2. Großstädte und Städte fungieren als Kulturzentren, Wissensquellen und Orte, an denen Menschen sich im öffentlichen Raum treffen und sich ausdrücken, lernen und ihre vielfältigen Identitäten erforschen und gleichzeitig durch die Beiträge Anderer unterhalten, inspiriert und belebt werden.
3. Städte, die kulturell kreativ sind, können eine Triebfeder für ihre Regionen werden. Durch die Nutzung des riesigen Reservoirs an Talenten ihrer vielfältigen Bevölkerungen können sie die wirtschaftliche Entwicklung und den sozialen Zusammenhalt anregen und ale Magneten für Touristen und Investoren dienen.
4. Um dieses riesige Potenzial bestmöglich zu nutzen, müssen die richtigen politischen Maßnahmen ergriffen, sorgfältig ausgearbeitet und von allen betroffenen Akteuren unterstützt werden: den städtischen Behörden, den lokalen Künstlern und den kreativen Industrien und den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen. Die politischen Maßnahmen können erst dann entwickelt werden, wenn eine gründliche Beurteilung und Identifizierung der konkreten kulturellen Identität und des Profils der Stadt stattgefunden hat.
5. Die Agenda 21 für Kultur, die 2004 in Barcelona verabschiedet wurde, ist eine wertvolle Quelle in dieser Hinsicht und kann als wichtiges Referenzdokument für die Kulturpolitik der europäischen Städte dienen.
6. Das Kulturprogramm ist ein wichtiges Element für die kulturelle Entwicklung der Stadt. Es muss präzise die unterschiedlichen Charakteristiken und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung widerspiegeln und gleichzeitig kulturelle Aktivitäten zusammenfassen und fördern, um ein möglichst großes Publikum anzusprechen.
7. Angesichts des Vorstehenden fordert der Kongress, unter Berücksichtigung des Weißbuchs des Europarats über Interkulturellen Dialog, die Gemeinden auf:
a. anlässlich des Europäischen Jahres der Kreativität und Innovation eine gründliche Überprüfung ihrer Kulturpolitik vorzunehmen, um die Freisetzung und Unterstützung der kreativen Talente in ihren Bevölkerungen zu bewirken;
b. die „Agenda 21 für Kultur“ zu verabschieden und diese als Referenzdokument für die Kulturpolitik und Aktivitäten einzusetzen und deren Umsetzung durch die Stadtverwaltungen sicherzustellen;
c. sicherzustellen, dass ihre Kulturpolitik die Kreativität fördert und auf dem Verständnis basiert, dass kultureller Pluralismus eine Quelle der Kraft und Vitalität sein kann und dass kulturelle Aktivitäten wirksam zum sozialen Zusammenhalt beitragen können;
d. die Lehren zu berücksichtigen, die aus dem Programm „Interkulturelle Städte“ des Europarats gezogen wurden, vor allem die Entschließung 280 (2009) des Kongresses über interkulturelle Städte;
e. Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Städte und Großstädte zu vermarkten und die einzigartige Identität jeder Stadt zu erforschen und zu fördern und sicherzustellen, dass diese Identität vollständig die Vielfalt ihrer Bevölkerungen widerspiegelt;
f. die Modelle zu berücksichtigen, die von den erfolgreichen Bewerbern für das Label „Kulturhauptstadt“ verwendet wurden, um sicherzustellen, dass die Kulturpolitik ordnungsgemäß verwaltet wird und die Mitwirkung der Öffentlichkeit, eine ordentliche Evaluierung und Wirkungsanalyse einschließt;
g. die kommunalen beratenden Organe vollständig zu nutzen, in Übereinstimmung mit der Empfehlung 115 (2002) des Kongresses, um sicherzustellen, dass alle Alters-, Sprach- und ethnischen Gruppen in das Kulturprogramm eingebunden werden, und der Mitwirkung von Gruppen, die tendenziell marginalisiert werden, besondere Aufmerksamkeit zu wirdmen;
h. in enger Zusammenarbeit mit den Regionen sicherzustellen, dass das Kulturprogramm den Bedürfnissen der größeren Region entspricht;
i. die lokalen Künstler zu fördern und Anreize bereitzustellen, um die individuelle künstlerische Kreativität innerhalb einer Bandbreite an kulturellen Aktivitäten zu unterstützen;
j. die Entwicklung von Kunstbereichen zu unterstützen und deren Rolle bei der städtischen Belebung zu unterstreichen.
1. Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas, in der Überzeugung, dass Städte und Großstädte ein enormes Potenzial im kulturellen Bereich aufweisen, welches ein Katalysator für einen positiven Wandel und für Wachstum sein kann;
2. In Anerkennung des Beitrags, den der zwischenstaatliche Sektor des Europarats im Bereich Kulturpolitikgestaltung, Entwicklung des kulturellen Kapitals und der Förderung des interkulturellen und interreligiösen Dialogs leistet;
3. In Begrüßung der Bereitschaft des Europarats, die Städte und Großstädte bei dieser Arbeit zu unterstützen, und in Anerkennung, dass eine Reihe europäischer Städte und Großstädte sich in den letzten Jahren an diesen Kulturprojekten beteiligt hat;
4. in Überzeugung, dass der Europarat auch weiterhin eine ausschlaggebende Rolle in der kulturellen Entwicklung Europas spielen wird und dass die Aktivitäten des Kongresses einen vitalen Beitrag in dieser Hinsicht darstellen;
5. Fordert aus diesem Grund das Ministerkomitee des Europarats auf:
a. die Koordinierung zwischen den zahlreichen Sektoren des Europarats, die an kulturellen Fragen arbeiten, zu gewährleisten und insbesondere sicherzustellen, dass CultureWatchEurope eng mit dem Kongress der Gemeinden und Regionen zusammenarbeitet, um den europäischen Städten die angemessenen Instrumente für die Entwicklung dynamischer und kreativer Kulturprogramme zur Verfügung zu stellen;
b. die Entwicklung eines leistungsstarken und dynamischen Kulturmanagements auf kommunaler Ebene bei der Umsetzung ihrer zahlreichen Kulturprogramme zu fördern.
6. Der Kongress fordert das Ministerkomitee auf, die Mitgliedstaaten zu bitten:
a. die obige Entschließung zur Kenntnis zu nehmen;
b. anzuerkennen, dass Kunstförderprogramme eine nachhaltige öffentliche Finanzierung erfordern und dass sie kein Luxus, sondern vitaler Bestandteil der harmonischen Entwicklung einer Gesellschaft sind;
c. sicherzustellen, dass die nationale Kulturpolitik der Agenda 21 für Kultur entspricht;
d. sicherzustellen, dass Kulturförderprogramme mit dieser Politik vereinbar sind und dass sie eine Kulturpolitik befürworten, welche die künstlerische Kreativität in allen Bereichen der Bevölkerung einer Stadt anregt.
[1] L: Kammer der Gemeinden / R: Kammer der Regionen
ULDG : Unabhängige und Liberaldemokratische Gruppe des Kongresses
EVP/CD : Gruppe Europäische Volkspartei – Christdemokraten des Kongresses
SOZ : Sozialistische Gruppe des Kongresses
NI : Mitglied, das keiner politischen Gruppe des Kongresses angehört.
[2] Vorentwurf der Entschließung und der Empfehlung am 18. September 2009 vom Ausschuss für Kultur und Bildung der Kammer der Gemeinden angenommen.
Mitglieder des Ausschusses:
I. Demchenko (Vorsitzende), A. Botnari (Stellvertreterin: E.Stahii), A. Bryggare, A. Cook, R. Della-Bianca, K. Dombrowicz, V. Eble, A. Erzen, D. Ghisletta, J.A. Heddegaard, R.A. Hughes, A. Juhas, T. Kedziora, JP. Klein, A. Koopmanschap, V. Gebel, S. M. Luca, S. Medvedev, A. Nemcikova (Stellvertreterin: I. Babicova), J. Nilsson, H. Richtermocova, P. Russo, W. Schuster, M. Sidukhina, G. Spartanski, (Stellvertreter: A. Taner), JL. Testud, C. Tovar Rodriguez.
NB: Die Namen der Mitglieder, die an der Abstimmung teilnahmen, sind kursiv gedruckt.
Sekretariat des Ausschusses: A. Bartling und T. Lisney
[3] Siehe Fußnote 2